Hallo...
Bisher hab ich immer den Eltern das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Jetzt kommt eine Anwältin und erklärt mir, dass nach neuester BVerfG-Rechtsprechung (1 BvR 932/10 vom 14.07.2011) dem Kind das Kindergeld als Einkommen anzurechnen sei.
In dem Urteil geht es jedoch um Unterhaltsberechnung. Wie seht ihr das????
Danke und allen ein schönes Wochenende.....