Aber ich gebe Dir Recht, im Gegensatz zum BGH kann ich mich dann nur schwer vor Regress schützen.
Genau das ist der springende Punkt, Wenn zwei das gleiche tun, ist es noch lange nicht dasselbe. Verbreitet der BGH Unsinn, nennt sich das Rechtsfortbildung, macht es der Rpfl., heißt es vorsätzliche Amtspflichtverletzung auf Grund unvertretbarer Auffassung, ein kurzer Federstrich und man ist weggebügelt. Dann macht man diesen , die einen sagen, dies sei eine eigenartige Sichtweise, ich nenne es realistisch.
Was wäre eigentlich passiert, wenn ein Rpfl. die Rechts- und GB-fähigkeit der GbR eingeführt und Vertretungsnachweise als entbehrlich erachtet, sprich fortgebildet, hätte, ich tippe auf Anregung eines Betreuungsverfahrens für ihn;).
Will man sich unbedingt profilieren, macht man das im inet, einer Fachzeitschrift, als Dozent..., aber doch nicht beim täglichen workout.