Hallo liebe Kollegen,
ich habe mal wieder ein Problem, bei dem ich eure Hilfe brauche...
Der ST hat bereits stattgefunden. Danach wurde versucht dem Schuldner das Protokoll zu übersenden, was aber zurückkam. Eine EMA-Anfrage ergab, dass der Schuldner noch an der bekannten Adresse wohnen sollte. Ein 2ter Versuch (6 Wochen später) erbrachte dasselbe Ergebnis. Die IV kanntebenfalls keine neue Anschrift. Die Stundung wurde daraufhin aufgehoben, weil der Schuldner unbekannten Aufenthalts war und damit seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen ist.
Nun hat sich der Schuldner (nach Rk des Aufhebungsbeschlusses) gemeldet, da er im Internet gesehen hat, dass seine Stundung aufgehoben wurde. Er teilte seine neue Adresse mit und legte "Widerspruch" gegen die Aufhebung ein.
Kann ich da jetzt noch was wegen der Stundung machen? Der Beschluss ist ja nun rechtskräftig... Die Masse beträgt 0,00€.
Eine Anhörung nach §207 InsO hat im ST auch nicht stattgefunden. Ist eine Gläubigerversammlung nach dem ST überhaupt noch möglich?
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