Wer ist eigentlich funktionell für die Primärentscheidung über die Entschädigung bzw. Vergütung nach dem JVEG zuständig?* Die Rechtsprechung geht regelmäßig vom Kostenbeamten und manchmal vom Urkundsbeamten aus. Ich habe nirgends eine Vorschrift zur funktionellen Zuständigkeit gefunden. Wer kann helfen?
* Ich meine nicht die gerichtliche Festsetzung nach § 4 JVEG!