Hallo, habe folgendes Problem:
gegen den Schuldner sind mehrere Pfänder ergangen.
Dieser hat nun eine Nachzahlung i.H.v. ca 1400€ Kindergeld erhalten. Natürlich wollen die Gläubiger da gern ran^^
Schuldner war nun hier und stellte einen Antrag gem. § 850k
Habe alles zur Stellungnahme rausgeschickt und nun kam von einem der Gläubiger folgendes Schreiben (sinngemäß):
- Kindergeld wird in den nächsten Monat übertragen wenn es nicht verbraucht wird, dann pfändbar
- wenn Schuldner sich Kindergeld eines kompletten Jahres auszahlen lässt, um Regelung zu umgehen, fällt das zu Lasten des Gläubigers ( wobei ich hier kein Verschulden des Schuldners sehe, dass er das Kindergeld nicht gleich monatlich erhalten hat)
- fraglich ist, ob Schuldner den Freibetrag nicht schon in vergangenen Monaten erhalten hat, wenn dieser inkl. Kindergeld durch die Bank errechnet wurde (Schuldner hat z.Zt. Freibetrag von 1847,57€ da 3 Unterhaltsberechtigte Personen)
Hat der Gläubiger nun Recht?? Kann ich dem Schuldner den Betrag nicht freigeben, da dieser in den letzten Monaten eh schon berücksichtigt wurde?
Ich hatte eigentlich vor das Geld freizugeben, weil ich hoffte kein Gläubiger würde sich melden