Hallo !
Folgender Fall beschäftigt mich gerade :
Laut des Vermögensverzeichnisses betrug das Vermögen der Betreuten 5000 EUR.
Der Betreuer hatte zunächst einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergtüung gegen das Vermögen der Betreuten gestellt.Der Beschluss wurde bereits vor ein paar Wochen von mir erlassen.Nun hat sich der Betreuer erneut gemeldet und erklärt, dass sein Antrag falsch war.Die Betreute ist mittlerweile mittellos.Daher bittet er darum die Vergütung aus der Staatskasse auszuzahlen.
Der aktuelle Kontenstand des Girokontos der Betreuten wurde mir nachgewiesen.Er liegt bei ca.2500 EUR.Weitere Konten hat die Betreute nicht.Sie wohnt in einer Mietwohnung und bezieht eine monatliche Rente von 1400 EUR.
Habe die Akte an den Bezirksrevisor weitergeleitet.Er hat sich damit einverstanden erklärt,dass ich meinen Beschluss wieder aufhebe und stattdessen die Vergütung aus der Staatskasse auszahle.Gleichzeitig bittet er aber um Prüfung ob nicht ein Regress aus dem Einkommen geltend gemacht werden kann.
Weiß jetzt überhaupt nicht wie ich vorgehen soll.Hatte bisher nur Regressbeschlüsse,wo das Vermögen des Betreuten auch über 2600 EUR lag ,zum Beispiel aufgrund einer Erbschaft.Hier sind wir jedoch unter der Schongrenze von 2600 EUR und nur weil die Betreute eine Rente von 1400 EUR hat.
Was würdet ihr jetzt machen ?