Bin etwas überrascht: Jahrelang habe ich bei der Kanzlei W* & K* schon sämtlliche Kosten für Vorpfändungen samt Zustellungen, welche zeitlich weit vor Pfüb-Antrag ausgebracht wurden, mit der oben genannten Begründung im Rahmen von Zwischenverfügungen moniert. Seit ca. 1 1/2 Jahren erhalte ich von denen auch nur noch "saubere" Anträge......Dann liegt es wohl an meinen beharrlichen Zwischenverfügungen, dass ich nur noch ordentliche Anträge von denen erhalte, die in aller Regel beim Erstversuch erlassreif sind......
Bei mir ebenso - it works
Die Herrschaften hatten einen eigenen Autotext......
Beharrlichkeit zahlt sich aus.