Im Verfahren wurde die Restschuldbefreiung erteilt, da die sechs Jahre rum sind. Ein Schlusstermin hat noch nicht stattgefunden, da die Masse noch nicht vollständig verwertet ist.
M. E. ist zum jetztigen Zeitpunkt eine nachträgliche Prüfung von Forderungen nicht mehr möglich (ZInsO 2010, 1025 - 1055 (Ausgabe 24 v. 10.06.2010)).
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