Landgericht Leipzig, Beschluss vom 21.3.2011, 06 T 187/11; OLG Dresden, Beschluss vom 12.6.2008, 14 W 536/08
Stromkosten, Kosten für Unterbringung im Kindergarten, an Kindereinrichtungen bezahltes Essengeld sind keine besondere Belastung im Sinne des § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ZPO, sie sind in den allgemeinen Freibeträgen enthalten.
Hinsichtlich der Stromkosten und Essengeld im Kindergarten ohne Bemerkung.
Andere Auffassung hinsichtlich der Betreuungskosten:
OLG Bamberg, Beschluss vom 08.09.1987, 2 WF 219/89, JurBüro 1988, 95
OLG Jena, Beschluss vom 18.04.2007, 1 WF 94/07
OLG Jena, Beschluss vom 29.05.2009, 5 W 83/09
--> jedenfalls soweit Berufstätigkeit dies erfordert / bei alleinerziehendem Elternteil