Hallo liebes Forum,
Ich möchte ein paar Fragen zum Recht auf Akteneinsicht aus wissenschaftlichen Gründen nach § 299 ZPO stellen. Ich hoffe ich bin richtig hier oder kann zumindest an den Richtigen verwiesen werden.
Ich bin wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Universität und möchte im Rahmen einer Promotionsarbeit bestimmte Landgerichtsurteile/Beschlüsse statistisch auswerten. Ich weiß, dass es ein Akteneinsichtsrecht nach § 299 ZPO gibt, habe aber folgende Fragen dazu:
a) Ist Ihnen in ihrer Praxis ein solcher Antrag begegnet? An Wen muss man sich innerhalb der LGs oder an anderer Stelle wenden?
b) Mit welchen Kosten pro Urteil/Beschluss muss gerechnet werden? Es ist wichtig zu sagen, dass ich für die Arbeit wirklich nur die Urteile/ Beschlüsse brauche und nicht die gesamte Akte einsehen muss. Selbst Parteien könnten geschwärzt bleiben, die Streitwerte brauche ich allerdings. Wäre es möglich ggf. digitale Kopien zu erhalten?
c) Leider kann ich nicht mal bestimmte Aktennummern benennen, weil die meisten betreffenden Urteile nicht publiziert sind in den juristischen Datenbanken. Das Abgrenzende Merkmal wäre z.B. ein bestimmte Anspruchsgrundlage §xy, die relevanten Urteile vom großen Rest abgrenzt. Die Frage ist, ob die Art und Weise, wie Akten bzw. nur deren Urteile/ Beschlüsse in den Gerichten archiviert werden eine solche Auswahl zulassen? Erhalten die Urteile/Beschlüsse in der Registratur eine Art "Tag" also ein Gruppierungsmerkmal, dass mir eine solche Auswahl ermöglichen würde oder sind die Urteile/Beschlüsse nur Aktennummer, Parteiname, Datum, Kammer usw. geordnet?
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir mit diesen Fragen etwas helfen könnten und verbleibe mit freundlichem Gruß,