neues PfüB-Antragsformular ab 01.03.13

  • Und immer Nr. 3 FAQ im Blick behalten:

    "3. Muss ich die neuen Formulare benutzen oder kann ich meine alten Vordrucke aufbrauchen?

    Ziel der Einführung der neuen Formulare ist eine Effizienzsteigerung insbesondere bei den Gerichten. Deshalb hat der Gesetzgeber bestimmt, dass der Antragsteller/die Antragstellerin die Formulare benutzen muss. (...)"

  • ...."Ziel der Einführung der neuen Formulare ist eine Effizienzsteigerung insbesondere bei den Gerichten. Deshalb hat der Gesetzgeber bestimmt, dass der Antragsteller/die Antragstellerin die Formulare benutzen muss. (...)"

    jetzt wirst du aber echt albrig [Blockierte Grafik: http://www.smileygarden.de/smilie/Schleifchen-Girls/smilie_girl_275.gif]

  • Mir ist so, als wären die Abhängigkeiten zwischen den Feldern (nur das kann ausgefüllt werden, was vorher woanders angekreuzt ist) lediglich Ausfüllhilfen für den Anwender, die möglicherweise etwas verunglückt sind.

    Man muß das Ding doch wohl auch rein händisch ausfüllen können/dürfen.

    Demzufolge wird wohl leider jeder Anwender (oder zwischendurch auch mal dessen Chef...) nicht umhin kommen, nach dem Ausdruck nochmals über den Antrag drüberzuschauen, bevor er unterschrieben wird.

    Völlig richtig. Siehe hier: http://www.bundesrat.de/cln_330/Shared….pdf/326-12.pdf

    Unter Ziffer B:

    Zitat

    Die vorliegende Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, schaffteinheitlich gestaltete Formulare für die nicht elektronische Bearbeitung. Die Formulare
    können entweder in Papierform oder am PC ausgefüllt werden. Die Formulare sind
    danach in Papierform an das Vollstreckungsgericht zu übersenden

    Demnach dürfte es überflüssig sein, sich die Frage zu stellen, welches Kästchen mit welchen Feldern im pdf-Dokument verknüpft ist.

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

  • Das ändert aber nichts am Schluss, dass die Betragsfelder auszufüllen sind, wenn dies möglich ist und dass die "gemäß Anlage" nur auf die Vollstreckungskosten beziehen kann, also die betreffende Zeile.

  • und wieder ein pfiffiger Gläubiger:

    diesmal keine Buntsstifte, sondern......
    *spannung*

    grünes Papier :)

    der Rahmen auf der ersten Seite ist damit aber noch immer schwarz^^

    aber hey, einen Versuch war es wert:wechlach:

  • Mich interessiert die Farbe überhaupt nicht, hatte überwiegend bisher alles in s/w/grau.
    Die Vordruckverordnung ist nicht dazu da, die Druckerhersteller einen höheren Umsatz zu bringen. Ich persönlich kann auch nur auf einem s/w-Laserdrucker ausdrucken.

    Ich weiß insoweit nicht, wie ich die Feststellung "einen Versuch war es wert" deuten soll. Bei mir wäre auch das durchgegangen. Habe genug anderes zu bemängeln, einschließlich noch gar nicht verwendeter Vordrucke.

  • irgendwie unverständlich, warum sich der ein oder andere persönlich angegriffen fühlt, wenn ich (und das nicht als einzige!) auf die farbige Einreichung der Vordrucke bestehe....

    meiner Ansicht nach, ist das durchaus vom BMJ so gewollt. Und bis ich keine andere Aussage durch eine obergerichtliche Entscheidung vorliegen habe, wird das auch moniert !

    Im Übrigen finde ich die Diskussion um die Größe der Kästchen viel absurder als die bezüglich der Farbe.
    Eine Effizienzsteigerung kann doch mit Sicherheit nicht dadurch erreicht werden, dass ich alle Kästen u.ä. nachmessen soll.
    Bei der Farbe hingegen ist es auf dem ersten Blick klar, ob korrekt oder nicht. Und nachdem sich alle Gläubiger daran gewöhnt haben (oder es eine anderslautende obergerichtl. Entscheidung gibt), wird hier mit Sicherheit eine Effizienzsteigerung erzielt werden können.

  • Ich habe mich nicht persönlich angegriffen gefühlt und wollte auch dich nicht angreifen. Jeder möge es so machen, wie er es für richtig hält.
    Dann werden wir eben sehen, wie über die Rechtsmittel gegen die Zurückweisung mangels Original-Farbe entschieden wird.

    Die Diskussion über die Größe der Kästchen ist natürlich zweifelsfrei schon ziemlich abstrus.

    Ich persönlich möchte jedenfalls angesichts meiner Arbeitsbelastung auch mal was fertig bekommen. Und durch die Nichtverwendung der grünen Farbe wird keine der Parteien benachteiligt im Sinne unseres Rechtssystems.
    Es gibt ja sogar Leute, die die Farbe grün gar nicht erkennen können, sie wären ab sofort also ungeeignet für die Einzelzwangsvollstreckung .. :)

  • Ich habe Freitag jetzt auch endlich die Eingänge bis zum 28.02. und danach vorgelegt bekommen. Die letzten 14 Tage bis zum 28.02. einschließlich konnte ich nicht EINEN Antrag mit Formular entdecken. Und die Eingänge vom 01.03. bis einschließlich 08.03. sind zu 40 % ebenfalls noch ohne Formular. Ich bin ja mal gespannt, wie sich das in den nächsten Wochen entwickelt :)


  • Eine Effizienzsteigerung kann doch mit Sicherheit nicht dadurch erreicht werden, dass ich alle Kästen u.ä. nachmessen soll.
    Bei der Farbe hingegen ist es auf dem ersten Blick klar, ob korrekt oder nicht.

    Und wo ist da die Effizienzsteigerung?

    Wer Schmetterlinge Lachen hört, der weiß wie Wolken schmecken.
    Carlo Karges

  • @melli0912:

    Nimm es auf jeden Fall locker, was ich jetzt schreibe: Aber du hast bestimmt noch nicht sehr viele Berufsjahre auf dem Buckel. Das erinnert mich immer sehr an meine Anwärter die ich bekomme oder an Berufsanfänger: Sie reiten auf Belanglosigkeiten herum, schaffen aber gerade mal 70% ihres Pensums.
    Das kommt beim Dienstvorstand angesichts der Personalsituation immer "sehr gut" an, es dauert dann immer ziemlich lange, bis die Punktzahlen in den Beurteilungen merklich steigen.

    Bis jetzt hat hier jeder nur den Kopf geschüttelt als ich erzählte, dass wohl an einigen Stellen unbedingt auf dem farbigem Rand bestanden wird. Unter den Kopfschüttlern ist unser Direktor noch nicht mal dabei, der hätte morgen wohl gleich Halsprobleme.

  • Ich weiß zwar nicht, was die Berufserfahrung damit zu tun hat, ob man eine Vorgabe des Gesetzgebers umsetzt oder nicht...

    ... aber nicht nur ich bin der Meinung, dass die Farbe gewollt und damit wichtig ist, sondern auch die Kollegen die bereits mehr Berufserfahrung haben und auch unser Geschäftsleiter.

    Ich beende das Thema einfach mal :erledigt:

  • @ Andy.K: Ich persönlich finde den grünen Rand zwar auch unnütz, aber das ist MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG! Und die steht uns Rechtspflegern nunmal auch bei der Aktenbearbeitung zu. Anderswo wird doch auch immer so auf der sachlichen Unabhängigkeit herumgeritten und hier wird nonstop auf denen herumgehackt, die eben das grün als vorgeschrieben ansehen. Finde ich so nicht ganz ok. Lass doch einfach jedem seine Meinung dazu. Wir haben doch schon festgestellt, dass die Einstellung diesbezüglich nicht eindeutig ist und das ist völlig ok! Und das ganze jetzt noch mit unterschwelligen Drohungen à la "du wirst schon sehen, was du davon hast, wenn es dann mal ne Beurteilung geben wird" zu versehen, ist in meinen Augen völlig ungerechtfertigt. Wir sind nunmal unabhängig (zumindest sachlich) und das Gesetz IST hier nicht eindeutig.

  • @ Andy.K: Ich persönlich finde den grünen Rand zwar auch unnütz, aber das ist MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG! Und die steht uns Rechtspflegern nunmal auch bei der Aktenbearbeitung zu. Anderswo wird doch auch immer so auf der sachlichen Unabhängigkeit herumgeritten und hier wird nonstop auf denen herumgehackt, die eben das grün als vorgeschrieben ansehen. Finde ich so nicht ganz ok. Lass doch einfach jedem seine Meinung dazu. Wir haben doch schon festgestellt, dass die Einstellung diesbezüglich nicht eindeutig ist und das ist völlig ok! Und das ganze jetzt noch mit unterschwelligen Drohungen à la "du wirst schon sehen, was du davon hast, wenn es dann mal ne Beurteilung geben wird" zu versehen, ist in meinen Augen völlig ungerechtfertigt. Wir sind nunmal unabhängig (zumindest sachlich) und das Gesetz IST hier nicht eindeutig.

    :daumenrau:dafuer::zustimm:

  • Das sollte keine Drohung sein, sondern nur ein rein gut gemeinter Hinweis, so wie ich ihn jedem meiner Anwärter gebe. Macht ganz einfach was Ihr denkt, ich tue es auch. Solange jemand seine tägliche Arbeit bewältigt, ist sowieso alles OK. Problematisch wird es nur, wenn man diese nicht mehr bewältigt, dann wird man sich - ungeachtet seiner rechtspflegerischen Unabhängigkeit - durch was anhören müssen, sowas habe ich selbst schon bei GB-Rechtspflegern erlebt.
    Jeder kann natürlich diese Erfahrungen auch selbst sammeln. Macht ganz einfach, wie Ihr denkt. Wäre ich jedenfalls Gläubigervertreter, gäbe es definitiv von mir ein gut begründetes Rechtsmittel, wenn man auf dem grünen Rand bestehen würde.

    ich klinke mich jetzt jedenfalls hier aus, diese Diskussion um die Farbe raubt mir einfach zu viel Zeit.

  • Die Abstrusietäten (schreibt man das so :gruebel:) gehen weiter.... gerade kommt ein Antrag eines einschlägigen RA-Büros:
    Ich habe mich leider zu früh gefreut als ich das von denen normale Anschreiben gesehen habe - darin heißt es: beantragen wir PfÜB
    Wir bitten die Postzustellung an den zuständigen Gerichtsvollzieher zu vermitteln ohne Aufforderung nach § 840 ZPO. Auf die §§ 194, 176 Abs. 1 ZPO wird verwiesen.

    Darunter gescannte Unterschrift :mad:

    Dann kommt auf der nächsten Seite Hinweise für den GV. Und als 3. Seite dann das nicht grüne (was mir aber egal ist) Antragsformular wg. gewöhnlicher Geldforderung. Da wird dann nichts beantragt, es sind die Anlagen ausgefüllt und dazu ta ta: gescannte Unterschrift :teufel: :teufel: :teufel:

    Dann geht es weiter: Auf Seite 3 nur gem. anliegender Aufstellung ohne Summe


    Ich tendiere dazu zu sagen, dass der Antrag nicht ausgefüllt ist. Es kann doch nicht sein, dass sie dann einfach wieder ihr blödes Anschreiben drann hängen und so doch wieder dem Formularzwang umgehen. Dann muss er halt selbst zustellen... oder mache ich es mir da zu einfach :confused:
    Genauso sehe ich es beim Betrag, also ich finde da muss man wenigstens mal die Summe der Forderungsaufstellung reinschreiben....
    Ganz abgesehen von meinem Lieblingsthema - gescannte Unterschrift

  • Meine diesbezügliche Zwischenverfügung:

    Auf Seite 1 des Formulars ist kein Antrag auf Zustellung angekreuzt. Dies ist aber, Ihrem eigens beigefügten Antragsschreiben nach zu urteilen, nicht gewünscht. Vielmehr begehren Sie eine Zustellung, jedoch ohne die Aufforderung nach § 840 ZPO. Dieser Antrag auf einem dem Formular beigefügten Blatt genügt nicht. Das Formular kann an dieser Stelle nicht durch einen Antrag außerhalb des Formulars ersetzt werden.
    Auf Seite 3 fehlt die Forderungssumme. Zwar kann die Erläuterung der Summe in einem gesonderten Forderungskonto geschehen, die Summe muss jedoch zwingend auch aus dem Formular ersichtlich sein. Bitte reichen Sie eine korrigierte/ausgefüllte Version von Seite 1 und 3 (jeweils 4-fach) hierher ein.

  • Von diesen Anträgen mit dem Vogel hab ich schon drei erlassen, die sind doch klasse.

    Einziges Manko: Deren bisherige Forderungsaufstellung war im Hochformat - trotz Arial 6 - wesentlich übersichtlicher und zackiger durchprüfbar als das derzeitige Querformat.

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