Tauschpartner abgelehnt... was tun?

  • ...dass es auch sicher nicht mehr zeitgemäß ist, einen Arbeitgeber lebenslang an einen Arbeitnehmer zu binden.
    ...


    :daumenrau:daumenrau:daumenrau

    Ich möchte auf einen Beschluss der Kultusministerkonferenz von 2001 mit weiteren Folgeregelungen, die ich nicht alle verlinke, verweisen. Hiernach ist beamteten und angestellten Lehrern ein Länderwechsel weit einfacher möglich.

    Augenscheinlich wird dem Privatleben eines Beamten, insb. der Familienzusammenführung, durch die Kultusminister, eine andere Bedeutung beigemessen, als dies durch Vorschreiber hier erfolgt ist.


    Den Beschluss hatte ich auch vor Augen und nur darauf gewartet, dass er mit genau diesem Kommentar hier im Forum landet. Mit Verlaub, aber ist es nicht ein Jammer, sich mit solchen Phrasen heulend in den Dreck zu schmeißen? Warum denn immer so destruktiv? Warum kann man nicht einfach mal sagen: Tolle Idee, so etwas sollte die nächste JuMiKo auch beschließen!
    Dabei sollte man jedoch nicht ausblenden, um wie viele Betroffene es geht. Wenn wir bundesweit von ca. 730.000 Lehrern sprechen und davon ausgehen, dass nur ca. 1 Prozent mit dem Gedanken spielt, das Bundesland zu wechseln, dann sind das für die Kultusminister ca. 7.000 Betroffene. Nimmt man die Zahl der Richter, Staatsanwälte und Beamte der Gerichte zusammen, dann kommt man (glaube ich) auf ca. 40.000. Davon vielleicht 1 Prozent Wechselwillige macht für die Justizminister gerade mal 400 Betroffene. Nicht, dass es die 400 Betroffenen nicht wert wären, aber an den Relationen ist schon zu erkennen, warum die Kultusminister gar nicht um so eine Vereinbarung herum kamen.
    Ich könnte mir jedenfalls vorstellen, dies als Thema für die nächste JuMiKo einzubringen. Und wenn das Thema von mehreren Richtungen kommt, warum denn nicht?
    Also, hört auf zu jammern und nutzt Eure Möglichkeiten!

  • ...Du verkennst meines Erachtens den Sinn von § 15 BeamtStG....
    Mir scheint, als wäre Zimtstern grundsätzlich eine gute Beamtin. Folglich hat der Dienstherr zunächst keinerlei Interesse an einer Versetzung. Im Gegenteil, der Antrag von Zimtstern widerspricht völlig den Interessen des Dienstherrn. Die Entscheidung ist daher relativ einfach: Der Antrag ist abzulehnen. Dabei spielt es zunächst überhaupt keine Rolle, welche persönlichen Gründe Zimtstern angibt. Die Versetzung bedeutet den Verlust einer guten Beamtin und das ist durch Gründe, die in der Person von Zimtstern liegen, nicht aufzuwiegen. Das dienstliche Interesse ist zunächst darin zu sehen, dass der Beamte (wie verabredet) im Lande bleibt. Wenn jetzt tatsächlich ein adäquater Ersatzbeamter gefunden wird, im Idealfall mit haargenau den gleichen Voraussetzungen und der heißt auch noch Zimtstern, überwiegt noch immer das dienstliche Interesse des Dienstherrn...

    Keine Ahnung, wer hier was verkennt, zumindest bin ich wohl nicht allein. Für einen Beschluss der JuMi besteht gar kein Anlass, eben weil nur wenige Betroff. vorhanden sind und weil bereits auf Grund der bestehenden Rechtslage, ohne weiteres eine Versetzung, die auch die Interessen des Mitarbeiters berücksichtigen, möglich ist.

    Der Beschluss der KuMiKo hat auch an der bestehenden Rechtslage grundsätzlich nichts geändert, sondern lediglich Ausführungen zur Anwendung und Gleichbehandlung getätigt, eben weil es wohl "Personaler" mit deiner Einstellung gab und offensichtlich gibt.

    Wenn du tatsächlich Personalentscheidungen, im Interesse der MA, wie du behauptest, triffst...

    Kennst das Sprichwort: Wer solche Freunde hat, braucht keine Feinde mehr.

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Richtig ist, daß kein Land gezwungen ist, einen seiner Beamten zu versetzen. Soweit ok.

    Was ich allerdings eine Schweinerei finde ist, daß nach einer Kündigung eine Einstellung bei einem anderen Bundesland nicht möglich sein soll, obwohl Stelle und Bedarf da wäre.

    Es ist Außenstehenden allerdings nicht immer möglich zu erkennen, ob nicht vielleicht eine Stelle zu Recht freigehalten wird.
    Dies kann der Fall sein, wenn in absehbarer Zeit jemand aus einem Sonderurlaub (z.B. zur Kindesbetreuung) zurückkehrt oder wenn in absehbarer Zeit die Befristung von Teilzeitbeschäftigung endet.
    Diejenigen Beamten eines Bundeslandes, denen die Rückkehr aus dem Sonderurlaub oder aus der Teilzeit in die Vollzeit verzögert wird, werden sicherlich kein Verständnis dafür haben, dass ihr Dienstherr die Interessen eines Beamten eines anderen Bundeslandes höher eingeschätzt und berücksichtigt hat als ihre eigenen.

  • Sollten bezogen auf ein ganzes Bundesland die Stellen so haarklein abgezählt sein, dass da nicht auch ein bisschen Spielraum wäre... Schließlich beginnt derzeit die Pensionierungswelle der Geburtenstarken Jahrgänge.

    Sicher mussten wir alle wissen, dass wir uns auf ein Treueverhältnis zum Dienstherrn einlassen, nur das Leben geht eben manchmal auch andere Wege. Ärgerlich ist nur, dass diese im Einzelfall schwerwiegenden Nachteile bei der öffentlichen Diskussion über den Beamtenstatus noch nicht einmal erwähnt werden.

    Passendes Beispiel aus der "Nachwendezeit": Eine alleinstehende, nicht mehr junge Kollegin A11 leistet die vielgelobte Aufbauhilfe und findet dabei die Liebe ihres Lebensherbstes. Sie wird nicht versetzt, er kann auch nicht (mehr) wechseln. So lange es ging, wurde die Abordnung verlängert, dann wurde sie krank bis zur Frühpensionierung. Daran hat nun keiner verdient.
    Manchmal wäre schon etwas mehr Flexibilität auch beim Dienstherrn (nicht dem Sachbearbeiter in der Verwaltung) wünschenswert.

    Aber kann dem oben zitierten VW-Arbeiter nicht auch ein unmittelbarer Wechsel zu Mercedes durch seinen Arbeitsvertrag während einer bestimmten Zeit verboten sein? Also Einschränkungen gibt es auch in der Privatwirtschaft.

  • Sollten bezogen auf ein ganzes Bundesland die Stellen so haarklein abgezählt sein, dass da nicht auch ein bisschen Spielraum wäre...

    Selbstverständlich ist da Spielraum. Ich kenne nur die - im Verhältnis zu dem Riesenland NRW geringdimensionierte - Stellensituation in meinem Bundesland, Hamburg. Da werden die Stellen nicht zentral verwaltet und gesteuert, sondern jeder personalverwaltenden Dienststelle - also bei der Justiz z.B. Amtsgericht, Landgericht, Staatsanwaltschaft usw. - werden Stellen und die entsprechenden Budgetmittel zugewiesen.
    Das hat zur Folge, dass man beim Amtsgericht, wenn ein dort wegen Kindesbetreuung beurlaubter Beamter Ende des Jahres zurückkehren kann, eine der dortigen Stellen freihalten muss.

    Ein misslicher Zustand. Ich habe mich zu meiner aktiven Zeit - leider vergeblich - dafür eingesetzt, einen aus allen Behörden gespeisten kleinen mit Budgetmitteln unterlegten Stellen-Pool zu schaffen, auf den Dienststellen dann zurückgreifen könnten, um kurzzeitig eine Situation zu überbrücken, in der es erforderlich ist, eine Stelle zu besetzen, aber zeitweise keine freie Stelle zur Verfügung steht. Erfahrungsgemäß wird in bestimmten durchschnittlichen Zeitabständen immer eine Stelle frei, sei es durch Pensionierung, sei es durch neue Sonderurlaubsanträge.

    Aber nein. Ich habe selten eine so geballte Form von Engstirnigkeit und Kleingeistigkeit gesehen, wie bei leitenden Haushalts- und Organisationsbeamten im Ministerium.
    Geholfen haben da eher hierarchisch niedrig stehende Beamte der Stellenplanverwaltung, also zwischen Amtsinspektor A 9 und Amtmann A 11, die es auf die eigene Kappe nahmen, in Dringlichkeitsfällen einer Personalstelle zu helfen, indem sie einen Beamten zeitweise z.B. in einer unbesetzten Richterstelle gebucht haben.

  • Eisbär (#37) mit seiner Anmerkung „Nicht die Vorstellungen des Beamten sondern die des Dienstherrn sind absurd und gehörgen dringenst der heutigen Zeit angepasst“ kann ich nur voll und ganz zustimmen; ebenso natürlich auch DeliriumDriver (#38). Das System des Beamtentums ist m. E. veraltet und „krank“. Es wird den Anforderungen der heutigen Zeit in vielen Punkten nicht mehr gerecht. Der Dienstherr verlangt heute von uns kunden- und serviceorientiert zu sein, zudem noch fachlich und örtlich innerhalb des Bundeslandes absolut flexibel zu sein und weicht in einigen Belangen das System seinerseits auf, nimmt aber für sich alle Pflichten des Beamten ihm gegenüber voll in Anspruch...

    Mit diesen bisherigen gesetzlichen Regelungen und der Rechtsauffassung des Dienstherren bzw. der Personalsachbearbeiter („Der Antrag ist abzulehnen. Dabei spielt es zunächst überhaupt keine Rolle, welche persönlichen Gründe Zimtstern angibt“; „Wenn jetzt tatsächlich ein adäquater Ersatzbeamter gefunden wird, im Idealfall mit haargenau den gleichen Voraussetzungen und der heißt auch noch Zimtstern, überwiegt noch immer das dienstliche Interesse des Dienstherrn... ) scheint mir eine Familiengründung mit meinem Partner im anderen Bundesland nahezu ausgeschlossen. Wie kann man Menschen so die persönliche Lebensperspektive verbauen und desillusionieren? Wie traurig, dass sich der Dienstherr scheinbar so gar nicht für die Befindlichkeiten seiner Mitarbeiter interessiert ist und entsprechende Gesetze und Verordnungen nur in Bezug auf seine Vorteile erlässt. Da wundert es doch niemanden, dass die Kollegein von naja (#44) frühpensioniert werden musste!!

    Natürlich kann ich auch all die Belange des Dienstherren verstehen und habe auch die Entscheidung von z.w.V. (siehe #31) gelesen *vielen DANK dafür!*, wonach sich ein Anspruch auf Freigabe des Beamten auch nicht aus der Fürsorgepflicht des Dienstherren ableiten lässt und das Gericht auch nicht Art. 6 GG verletzt sieht und vielmehr ausführt, dass selbst bei Berücksichtigung aller persönlichen Belange und des dargelegten Kinderwunsches k e i n e ermessensfehlerhafte Entscheidung des Dienstherren vorliegt. Da fehlen mir die Worte!!

    Auf den Beschluss der Kultusministerkonferenz betreffend die Regelungen eines Länderwechsels bei Lehrern, bei der gerade eine Familienzusammenführung ausdrücklich gefördert werden soll, bin ich bei meinen umfangreichen Recherchen über die Rechtslage in meinem Fall auch schon gestoßen und habe mich gefragt, warum es derartiges nicht auch im Bereich der Justiz gibt.
    Mitwisser, ich wäre Dir außerordentlich dankbar, Entsprechendes auch bei der JuMiKo einzubringen!! Ich persönlich dürfte auf entsprechende Beschlüsse wohl keinen Einfluss haben, so dass ich die Anmerkung „nutzt Eure Möglichkeiten“ nicht ganz nachvollziehen kann. Außer überall persönlich vorzusprechen und meine Gründe darzulegen und meine persönliche Lage zu schildern, Personalrat und Frauenbeauftragte zu konsultieren, habe ich bislang keine andere Möglichkeit gesehen – deshalb auch meine Frage hier an alle... für jeden Ratschlag bin ich dankbar.

    Die Anzahl der Wechselwilligen scheint mir jedenfalls sehr groß und der Bedarf mehr als hoch genug für eine derart erleichternde Bestimmung für länderübergreifende Versetzungen bzw. für mehr Wohlwollen beim Dienstherren zu sein. Meine zust. Personalbearbeiterin meinte jedenfalls ihr würde eine 3-seitige Din-A4 Liste mit Wechselwilligen aus unserem Bundesland vorliegen, die alle aus den gleichen bzw. ähnlichen persönlichen Gründen wechseln möchten...

  • Ich bin gerade etwas schockiert über die Aussagen von Mitwisser! Das klingt alles nicht sehr menschlich...

    Also ich selbst war 17 als ich mich beworben habe und hab mit 18 angefangen zu studieren. Da denkt man eher mal weg zugehen aus der Heimat und mal etwas anderes zu erleben und Erfahrungen zu machen. Und ich kann mit Sicherheit sagen, dass mich nie jemand vor der Einstellung daruaf hingewiesen hat, dass ich unter Umständen, 5-10 Jahre warten kann bis ich in mein Bundesland zurück darf. Hätte mich darauf jemand hingewiesen, hätte ich das gar nicht angenommen. Und eh man das ganze System mitbekommt wie es funktioniert, ist es ja schon zu spät.

    Ich bin wirklich erschrocken, wie zum Beispiel Mitwisser denkt. Es gibt doch im Leben immer zahlreiche Ereignisse, die es einen erfordelrich machen, den Dienstort wechseln zu wollen/müssen. Und da kann man doch nicht mal pauschal sagen das eine ist ein Grund und das andere nicht. Kann ich nicht verstehen. Egal was der Grund ist, sollte doch der eigene Dienstherr im Rahmen seiner Fürsorgepflicht versuchen den Mitarbeiter glücklich zu machen. Und warum soll man Ziehende halten?! Das führt zu einer Demotivation und auf kurz oder lang auch zu einer schlechten Arbeit, Unzufriedenheit, ja vielleicht zu Depressionen und dem heutigen weit verbreiteten Burn Out. Da braucht man sich dann aber auch manchmal nicht mehr fragen, warum das passiert, wenn man hier solche Beiträge liest.
    Und den Mitarbeiter zu zwingen, dass er um Entlassung bitten muss und sich einen anderen Beruf suchen muss, weil er keine andere Möglichkeit mehr hat, ist doch verrückt.
    Kein Wunder warum immer mehr kündigen. Und da verstehe ich den Sinn noch weniger, weil dann hat man nicht nur eine ggfs. schlechtere Arbeitskraft, sondern gar keine mehr!

    Ich kann natürlich verstehen, dass das OLG versuchen muss den Arbeitsbetrieb aufrecht zu erhalten und jemanden ohne Tauschpartner gehen zu lassen, wenn es einfach nicht möglich ist, kann ich nachvollziehen. Aber bei einem vorhandenen Tauschpartner ist es absolut unverständlich! Warum soll man jemanden bestrafen der seine Arbeit gut macht?! Und jemand der einen schlechten Ruf hat wird gehen gelassen. Ist ja super fair.

    Na ich würde jedenfalls alles versuchen. Mehr als dass sie es dir den Widerspruch zurückweisen kann ja eigentlich nicht passieren!

  • Ich bin gerade etwas schockiert über die Aussagen von Mitwisser! Das klingt alles nicht sehr menschlich...
    ...
    Ich bin wirklich erschrocken, wie zum Beispiel Mitwisser denkt
    ...


    Da stehst Du offensichtlich nicht allein. Bei Facebook würdest Du jetzt sicher einige hundert "like it" für diese Meinungsäußerung erhalten.

    Aber ich erhebe hier auch nicht den Anspruch, von allen geliebt zu werden. Im Gegensatz zu anderen versuche ich hier die Emotionen wegzulassen und auf die entsprechenden Fakten hinzuweisen. Diese Fakten mögen für die Betroffenen schwere Kost sein. Leider setzt sich kaum jemand mit diesen Fakten auseinander (vielleicht stimmen sie ja gar nicht?). Wir sind doch alle Juristen. Erwarten wir von anderen tatsächlich emotional gesteuerte Entscheidungen? Können wir diese Emotionen nicht einfach mal beiseite lassen und versuchen, den Betroffenen ernsthaft zu helfen? Mit diesem ständigen Bedauern erweisen wir den Betroffenen einen Bärendienst. Unser Mitgefühl hilft niemandem! Mag sein, dass ich im Meer der Emotionen manchmal wie ein Eisberg wirke. Aber ich habe mir angewöhnt, Entscheidungen mit kühlem Kopf zu treffen.

    @Zimtstern: Ich hatte (um auf das Thema zurückzukommen) weiter oben bereits geschrieben, dass ein Widerspruch gegen die Verwaltungsentscheidung auf jeden Fall möglich ist. Der Widerspruch würde Dir weit mehr helfen als diese Suppe aus Tränen, die Dir hier bereitet wird! Die Ausführungen zu § 15 BeamtStG habe ich gemacht, um Dir reinen Wein einzuschenken und Dir den rechtlichen Hintergrund zu erklären. Ich hab mir das übrigens nicht ausgedacht, das steht da wirklich!
    Was ich damit sagen will: Lass Dich nicht von Emotionen treiben sondern folge Deinem juristischen Instinkt! Lerne auch in Deinen persönlichen Angelegenheiten die Rechtslage sachlich zu analysieren und sieh Dich nicht nur als Opfer der (ach so bösen) Justizverwaltung. Ich wünsche Dir bei Deinen Mühen viel Erfolg!

    Achja, und "Nutzt Eure Möglichkeiten!" war genau so gemeint, wie geschrieben. Wer also glaubt, keine Möglichkeiten zu haben, der fühle sich nicht angesprochen. Aber allein der Kontakt zur Gleichstellungsbeauftragten im Lande könnte schon eine Möglichkeit bieten.

  • Vielen Dank Mitwisser (ernsthaft!) ...für die genaue sachliche Darstellung der rechtlichen Lage, die guten Wünsche, den Ansporn weiterzukämpfen.
    Es ist wichtig für mich, die rechtliche Lage und die eigenen Möglichkeiten genau zu kennen. Und von Erfahrungen anderer hier im Forum zu hören, wie die Chancen stehen, welche Hoffnung besteht, was andere erlebt haben und denken usw.
    Meinen Widerspruch habe ich gedanklich schon vorbereitet und mir einige Anregungen und gute Argumente von den Kollegen hier im Forum, von meinem Personalrat und meiner Frauenvertreterin geholt (Audit Beruf und Familie, Frauenförderplan, Personalentwicklung, Appell an Menschlichkeit, ...).
    Deshalb auch herzlichen Dank für den Tip mit der Landesgleichstellungsbeauftragten.

    Ich werde alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpfen und versuchen, mich von dem Frust nicht stressen zu lassen, sondern mich auf die schönen Dinge im Leben zu fokussieren und mir mein persönliches Glück nicht von dem Dienstherren verbauen zu lassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Zimtstern (26. September 2012 um 11:01)

  • Hallo.

    Mir geht es ähnlich wie Zimtstern.
    Mein Zielbundesland (BRB) würde mich sofort und gern nehmen, mein Herkunftsland (M-V) jedoch nur gegen einen "adäquaten" Tauschpartner ziehen. Leider ging es um einen Ringtausch (über Nds.) und dort störte man sich aus noch nicht schriftlich dargelegten Gründen an der brandenburger Kollegin.

    Die mündliche Absage aus Nds. kam bereits im vergangenen Herbst. Auf eine begründete Entscheidung warten wir bis heute. So, dass sich die brandenburger Kollegin gezwungen sah einen Anwalt mit der Anforderung einer anfechtbaren Entscheidung zu beauftragen.
    Bislang leider ebenfalls erfolglos.

    Als Rechtspfleger im operativen Bereich bekomme ich einen Antrag auf den Tisch und entscheide darüber. Und da ich nicht Gott bin muss und kann ich damit leben, dass jemand mit meiner Entscheidung nicht einverstanden ist und sie durch einen weiseren Menschen aufheben oder abändern lässt. Daher erwarte ich, dass sich Mitarbeiter im Personalbereich ihrer Verantwortung bewusst sind und nicht versuchen unliebsame Entscheidungen so lange aufzuschieben bis sie sich (durch resignierte Antragsrücknahme oder Tod der Beteiligten) selbst erledigen.
    Im geschilderten Fall wurden eindeutige Fehler im Verfahrensablauf begangen und der Grund der Ablehnung liegt scheinbar weniger im dienstlichen Bereich... Von daher kann ich verstehen, dass kein Dezernent eine detailierte schriftliche Entscheidung aus seinen Händen geben möchte.
    Sinn der Übung kann das allerdings nicht sein! :mad:


    Nun aber ein NEUER ANSATZ:

    Wie wäre es mit der Beantragung von 1) Heimarbeit oder 2) einer Freistellung vom Dienst um sich nach Möglichkeiten in der Wirtschaft umzusehen.
    Hat damit jemand Erfahrungen?
    Im Fall 1) käme es bei der Zuordnung der richtigen Dezernate für den Dienstherrn zu keinerlei Nachteilen (da wohl jeder Antragsteller sämtliche Kosten gern selbst übernähme) und durch die gesteigerte Motivation sicherlich höhere Erledigungsleistungen erzielt würde. Und Erledigungszahlen sind zumindest in meinem Bereich scheinbar das Einzige, was die Justizverwaltung interessiert...

    Bzgl. 2) beziehe ich mich auf Hern Thomas Krupp vom DBB und der Dienstrechtskommission des DBB, welcher anlässlich des Rechtspflegertages M-V 2012 erklärte, dass Beamte die Möglichkeit hätten bis zu zehn Jahre den öffentlichen Dienst (zum Beispiel für Auslandsjahre oder Erfahrungen in der Wirtschaft) zu verlassen und anschließend zurückehren könnten.
    Nr. 2) hätte für den Dienstherrn natürlich die Folge des Totalausfalls der Arbeitskraft.

    Könnte die Andeutung von 2) den Dienstherrn für die Gewährung der Möglichkeit zu 1) einnehmen??? :confused: (Ich rede hier selbstverständlich nicht von Erpressung, sondern vom Aufzeigen der Möglichkeiten und der Klarstellung, dass selbst Beamte keine Sklaven sind!)

    Mit der Gewährung der Heimarbeit wäre dann allen geholfen und es ließe sich auch einiges an Zeit für das Warten auf einen adäquaten Tauschpartner überbrücken.

    Was meint ihr dazu???

  • So bewusst wie mir auch die vermeintliche Allmacht der Personalreferenten ist, so bewusst ist es mir auch, dass sich alles am Durchschnittsbeamten orientiert.

    Es hat daher aber auch kein Dienstherr eine Chance irgendeinen Beamten in irgendeiner Weise zu beeindrucken der sich aus irgendeinem sicherlich sehr wichtigen Grunde (vielleicht aufgrund immenser jahrelanger finanzieller, persönlicher und dienstlicher Beanspruchungen) nicht mehr in der Lage sieht überdurchschnittliches zu leisten und daher nur noch im unteren Mittelmaß herumdümpelt und irgendwie seine Jahre bis zur Pension oder Dienstunfähigkeit fristet.
    Und auch das kann nicht Sinn der Sache sein.

    Ich für meinen Teil mag meinen Beruf und übe ihn gern aus.
    Aber wenn ein Dienstherr seinen Beamten lediglich die Pistole auf die Brust setzen kann (nach dem Motto friss oder stirb) braucht sich niemand über Beamte wundern, welche lediglich anwesend sind und irgendwie über den Tag kommen wollen.

    Meines Erachtens wäre es für alle Beteiligten am sinnvollsten für eine Win-Win-Situation zu sorgen.

    Aber nun wieder weg vom Universalgeschwafel zurück zum eigentlichen Thema.
    Welche Einwände könnte der Dienstherr gegen die Gewährung von Heimarbeit haben??

  • Das Thema lautet aber "Tauschpartner abgelehnt... was tun?" Zum Thema Heimarbeit solltest Du vielleicht ein neues Thema starten bzw. die Suchfunktion benutzen. Im übrigen ist es müßig darüber zu spekulieren, was der Dienstherr dagegen haben könnte.

  • Das Thema lautet aber "Tauschpartner abgelehnt... was tun?"

    Genau.
    Und ich versuche gerade herauszufinden, was man nun tun kann
    (da der Tauschpartner ja nun einmal abgelehnt wurde).

    Andere konstruktive Vorschläge dahin was nun getan werden könnte habe ich hier leider nicht gefunden. Daher mein Gedanke an Heimarbeit bzw. Freistellung.

    Und ehrlich gesagt habe ich mir dabei vom Mitwisser etwas mehr erhofft als einen Verweis auf ein neu zu startendes Thema und die Suchfunktion.

    Einmal editiert, zuletzt von Rechtspfleger006 (19. März 2013 um 13:43) aus folgendem Grund: Geistesblitz.

  • Ob die bisherígen Vorschläge konstruktiv waren , sei mal dahingestellt......
    Wenn Du das Thema "Heimarbeitsplatz" verfolgen willst ( Suchtreffer im Forum sind vorhanden ! ) , würde ich mich darüber hinaus mit den entspr. Regelungen Deines BL vertraut machen.
    Vielleicht gibts auch jemand in der Behörde oder Nachbarbehörde , der damit Erfahrungen gesammelt hat.

    Mir selbst ist als Heimarbeitsplatz hier als Grund nur das "kleine Kind" bekannt.
    Mit zunehmendem Krippenausbau/angebotener Ganztagsbetreuung könnte aber auch dieses Argument vom Arbeitgeber künftig
    ausgekontert werden.
    Abgesehen davon, gibts hier auch inzwischen die ersten "Justiz-Kindergärten" und ein entspr. Programm der Landesregierung hierfür.

  • Ich fürchte, es bleibt nichts zu tun.

    Die Ablehnung des TP muss nicht begründet werden. Die Zulassung eines Tauschs erfolgt freiwillig. Das Land muss nicht begründen, weshalb es jemanden nicht haben möchte. Bei einer Bewerbung muss eine Absage auch nicht begründet werden.

    Du kannst bei Deinem Wunsch-BL fragen, ob sie Dich auch ohne TP nehmen würden und bei Deinem BL, ob sie Dich ziehen lassen.

    Eine Möglichkeit wäre noch, Dich bei einer Bundesbehörde zu bewerben. Wenn man von dort die Zusage bekommt, weiß ich, dass das Land sich häufig dem Bund beugt.

    Andere Wege als auf das Entgegenkommen Deines Dienstherrn zu hoffen, gibt es kaum (außer der Kündigung und den Weg in die freie Wirtschaft).

    Anspruch auf Heimarbeit oder "unbezahlten Urlaub" hat man nicht. Meiner Erfahrung nach wird Heimarbeit auch immer nur stunden- oder tageweise bewilligt (z. B. feste Tage oder täglich 2 Std.). Komplette Heimarbeit kenne ich nicht, da man ja die Akten auch transportieren muss.

    Ich verstehe, wenn Du frustriert bist und Deine Motivation sinkt. Das ist aber dem OLG herzlich egal, wenn Du infolgedessen Deine Leistungen runterschraubst, das trifft nur Deine Kollegen. Das OLG guckt nur auf die Zahlen.

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

  • In meinem Dienst-Bundesland (welches damit wirbt gut zu tun) schafft es nicht einmal das sonst taugliche Argument der Mehrarbeit für die Kollegen zum Tragen zu kommen.
    Denn aufgrund der seit Jahren zu geringen Ausbildungs- und Einstellungszahlen bei den Rechtspflegern scheint es eher darum zu gehen, ob mit einem Rückstandsabbau innerhalb der nächsten zehn Jahre zu rechnen ist.

    Ein an Wirtschaftlichkeit orientiertes Unternehmen (vielleicht mit Ausnahme eines großen Verkehrsbetriebes) hätte dabei vielleicht Mitarbeitermotivation im Auge.
    Aber zum Glück dürfen wir dem Staat dienen und sind frei von solchen Erwägungen.

    Hätte man nicht ständig die Probleme der Bürger vor Augen gäbe es sicher einige, die das täten wofür sie als Beamte alimentiert werden, sie wären anwesend.

    Also zurück zur Ausgangsfrage: WAS TUN??
    Wegen Sinnlosigkeit alle Bemühungen einstellen und stoisch bis zur Pension dem Herren dienen!?
    Dann wäre dieses Thema ausgeschöpft und kann geschlossen werden.

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