Rechtspflegerlaufbahn wirklich erstrebenswert ?


  • WOW:daumenrau Das nenne ich mal eine

    Zitat

    intelligente, kreative und pointierte Rechtspflegerentscheidung

  • Zitat

    Bindungswirkung?

    In der Tat ist an dieser Stelle ungenau und missverständlich formuliert. "Anwendbarkeit" wäre schöner gewesen. Absolut fehlerfreie Beschlüsse haben Seltenheitswert. Ich halte an meiner Aussage fest, dass es sich hierbei trotz dieses Lapsusses um einen kreativen und durchschlagskräftigen Beschluss handelt, wie er sich selten findet in Rechtspflegerentscheidungen.

    Zum Thema: Jeder, der beabsichtigt, sich für ein Rechtspflegerstudium zu entscheiden, sollte sich diese Beiträge ganz genau anschauen und die Verzweiflung zur Kenntnis nehmen, die die Unflexibilität unseres Beamtenapparates erzeugen kann.

  • Zum Thema: Jeder, der beabsichtigt, sich für ein Rechtspflegerstudium zu entscheiden, sollte sich diese Beiträge ganz genau anschauen und die Verzweiflung zur Kenntnis nehmen, die die Unflexibilität unseres Beamtenapparates erzeugen kann.

    Naja. Das Beispiel finde ich jetzt nicht so super. Bei einem Wechsel von VW zu BMW wird in der Regel auch eine Kündigung plus Neueinstellung anstehen anstatt einer Übernahme des VW-Arbeitsvertrages von BMW, oder?

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ich halte an meiner Aussage fest, dass es sich hierbei trotz dieses Lapsusses um einen kreativen und durchschlagskräftigen Beschluss handelt, wie er sich selten findet in Rechtspflegerentscheidungen.

    Könntest Du evtl. für diejenigen Kollegen, die wie ich kostenrechtlich eher ignorant unterwegs sind, kurz interpretatorisch darlegen, worin die Preiswürdigkeit der Textauswahl liegt?

  • Naja. Das Beispiel finde ich jetzt nicht so super. Bei einem Wechsel von VW zu BMW wird in der Regel auch eine Kündigung plus Neueinstellung anstehen anstatt einer Übernahme des VW-Arbeitsvertrages von BMW, oder?

    Das kannst du ja eventuell dem Kollegen "Rechtspfleger006" erklären. Im Übrigen ist passt dieser Vergleich gerade wegen der Pensionsproblematiken nicht.

    Zitat

    Könntest Du evtl. für diejenigen Kollegen, die wie ich kostenrechtlich eher ignorant unterwegs sind, kurz interpretatorisch darlegen, worin die Preiswürdigkeit der Textauswahl liegt?

    Die Anrechnung der Geschäftsgebühr war eine Frage, um die es seit jeher heftigen Streit gegeben hat (Dr. Hans-Jochem Mayer: "Kardinalproblem des RVG"). Am 05.08.2009 trat § 15a RVG in Kraft. Bereits am 26.05.2009 (!) hat der Kollege den Regelungsinhalt des noch nicht in Kraft getreten § 15a RVG - gegen die bisherige Rechtsprechung des BGH - angewandt mit der Argumentation, dass sich aus der Gesetzesbegründung ergäbe, dass die Einführung der Vorschrift lediglich deklaratorische Wirkung hatte und ihr Inhalt bereits seit Einführung des RVG gewollt sei. Alleine eine so genaue Lektüre der Gesetzesbegründung finde ich für (zumindest die mir bekannten) Rechtspfleger ungewöhnlich. Vom "Kostenpapst" und Mitbearbeiter des Standartkommentars Gerold/Schmidt Dr. Mayer wurde der Beschluss als "mutige Entscheidung" bezeichnet, wobei er hoffte, dass sich möglichst viele Rechtspfleger dem anschließen würden.

  • Ohne Zweifel eine relativ schlanke Entscheidung, auch wenn ich mir die Gedanken darüber, ob ein Termin notwendig sei oder nicht, dann erst Recht gespart hätte.
    Und das von Dir hochgelobte kreative Element der Entscheidung versteckt sich wo?
    Schöpferisch im Wortsinne ist ja nicht, wenn jemand unter Berücksichtigung des ganzen Tamtams in Foren und Literatur damals um diese relativ banale Gebühr erkennt und umsetzt, dass der Gesetzgeber im nachhinein berichtigend klarstellt, er habe von Anfang an etwas eindeutig gemeint, was einhellig streitig, weil undeutlich gesetzgeberisch gefaßt war.


  • Das kannst du ja eventuell dem Kollegen "Rechtspfleger006" erklären. Im Übrigen ist passt dieser Vergleich gerade wegen der Pensionsproblematiken nicht.

    BMW wird wohl auch nicht bei VW erarbeitete Betriebsrentenansprüche übernehmen wollen. Will ein normaler Arbeitnehmer - aus welchen Gründen auch immer - künftig für einen anderen Arbeitgeber arbeiten, kann das mit Schwierigkeiten und Nachteilen verbunden sein, die man für sich abwägen muss. In der 'freien' Wirtschaft kann es einem sogar passieren, dass man ab dem Tag, an dem bekannt wird, dass man sich zu sehr für einen Wechsel interessiert, gar nicht mehr auf's Betriebsgelände gelassen wird und man anschließend seinen letzten Lohn und das Arbeitszeugnis einklagen muss. Wer den ÖD ausgerechnet bei einem Stellenwechsel(!) für einen übertrieben unflexiblen Arbeitgeber hält, der hatte offenbar noch keine Vergleichsmöglichkeiten. Mir fallen hingegen 10 andere Sachen ein, bei dem ich den ÖD schon eher für unflexibel halte...

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • also ein "kostenpapst" ist dr. mayer in meinen augen spätestens nichtmehr, seit er eine entscheidung des olg´s hinsichtlich des verfahrensgangs bei beck-online nicht korrekt und zudem inhaltlich gegenteilig schilderte. denn zum einen hätte angeblich der rechtspfleger (war ich) im sinne des rechtsanwalts entschieden, was allerdings genau gegenteilig der fall war. zum anderen stellte er den gang des beschwerdeverfahrens falsch dar....

  • Wenn ich mir zwei Ergänzungen erlauben darf:


    Zum Thema: Jeder, der beabsichtigt, sich für ein Rechtspflegerstudium ...

    in einem "fremden" Bundesland, jedoch mit dem Ziel der "Heimkehr",

    Zitat

    ... zu entscheiden, sollte sich diese Beiträge ganz genau anschauen und die Verzweiflung zur Kenntnis nehmen, die die Unflexibilität unseres

    Länder-

    Zitat

    Beamtenapparates erzeugen kann.

  • Und inzwischen sind hier alle bereits meilenweit vom Thema abgekommen.
    Eventuelle neue Kollegen können sich hier aber schon mal ein Bild davon machen ,wie vielseitig der Beruf ist und vorallen Dingen diejenigen sind, die ihn ausüben :).

  • Unabhängig davon, ob Gebührenfragen ein gutes Beispiel sind, um eine gewisse Art von Kreativität zum Ausdruck zu bringen, kann ich an dem besagten Beschluss keine solche erkennen. Im Gegenteil: Der Verfasser der Entscheidung nimmt die Äußerung in der Gesetzesbegründung ernst, der Gesetzgeber habe sich bei einer früheren Regelung etwas ganz Bestimmtes gedacht und weil er sich dies gedacht habe, sei das, was jetzt geregelt wird, nur eine Klarstellung des ohnehin Geregelten.

    Kreativität wäre gewesen, zu schreiben, dass es sich hierbei um rechtlich irrelevantes Geschwätz handelt.

  • Um mal als "junger" Rechtspfleger meinen Senf dazu zu geben:

    In NRW kann man unter "normalen" Umständen mit dem Anwärtergehalt von gut 900,-€ sehr gut leben.
    Als normaler, frisch gebackener Abiturient hat man in der Regel noch keine großen finanziellen Verpflichtungen (Familie, eigene Wohnung).
    Während dem Studium kann man kostengünstig an der hiesigen FH wohnen und wird dort auch verpflegt, bei Bedarf auch am Wochenende.
    In der Praxiszeit ist es natürlich schon ein gewisses Problem, da man sich dann eine andere Wohnung suchen muss - aber die meisten wohnen dann doch noch bei ihren Eltern oder in einer WG. Ich habe zumindest keine Klagen diesbezüglich gehört.

    Dem "normalen" Studenten, der statt 900,-€ im Monat zu bekommen jedes Semester Gebühren bezahlen darf, geht es da finanziell sicher nicht besser. Da sind neben dem Studium Jobs angesagt.
    Im Studium hatte ich nach Abzug aller Ausgaben immer gut 600,-€ zur freien Verfügung. Was zur studentischen Lebensgestaltung durchaus ausreicht. ;)
    Und in NRW ist die Übernahme nach erfolgreichem Studium (bislang) auch garantiert. Das ist in anderen Bundesländern nach Hörensagen ja leider nicht der Fall.


    Mit den nun gut 2000,-€ netto kann ich trotz der gestiegenen Ausgaben (Miete etc.) trotzdem noch gut leben.
    Jeder der anstrebt Beamter zu werden, weis, dass er mit dem Job niemals reich werden wird. Aber auch von den vermeindlichen hohen Gehältern in der "freien Wirtschaft" bleibt nach Abzug aller Steuern nicht so viel mehr, wie man denken mag.

    Was für mich bei der Berufswahl eine wichtige Rolle gespielt hat ist aber nicht zuletzt die finanzielle Sicherheit.

    Gerade in heutigen Zeiten weis man in der freien Marktwirtschaft nicht, ob man nächstes Jahr auch noch einen Job haben wird. Ich verdiene lieber weniger, brauch mir dafür aber keine Sorgen um meine Zukunft zu machen, als ein nettes Gehalt zu bekommen mit der Gefahr, dafür bald arbeitslos zu sein. Und die Arbeitslosigkeit trifft nicht nur die "schlechten" Arbeitnehmer.

    Außerdem gilt man als Beamter als entsprechend kreditsicher und hat (zumindest marginale) Vorteile, wenn es um Kredite, Mietverträge, Versicherungen etc. pp. geht, da die andere Vertragspartei weis, das man ein sicheres Einkommen hat.

    Auch vorteilhaft finde ich, dass man (zumindest im richtigen OLG Bezirk) nie weit weg versetzt werden kann. Als freier Arbeitnehmer kann es passieren, dass man sich plötzlich ganz woanders in Deutschland wieder findet. Das ist als Rechtspfleger doch eher nicht der Fall. Also hat man Planungssicherheit, was große "Projekte" wie Familie oder Hausbau etc. angeht.

    Außerdem arbeitet man sich alles in allem nicht "tot". Es gibt sicher Tage oder Wochen (vor allem wenn man Vertretung hat), in denen es wirklich stressig ist, im Durchschnitt geht es allerdings. Zumindest verglichen mit "freien" Arbeitnehmer. Da kenne ich aus dem Bekanntenkreis Beispiele, dass man um 07:00 ins Büro geht und da dann bis 21:00 bleibt, wenn es notwendig ist. Als Beamter fährt man da doch noch ganz gut - auch wenn es sicher nicht so ist, wie der gemeine Bürger sich den "faulen Beamten" so vorstellt.

    Ungünstig finde ich es allerdings auch, dass man nicht nach Leistung befördert wird. Bei den Beurteilungen, die für Beförderungen maßgeblich sind, wird darauf geachtet, dass man sich nie zu sehr in seiner Note verbessert um keine zu raschen Sprünge zu machen. So ganz gerecht ist das tatsächlich nicht. Aber so lange bin ich nun auch noch nicht dabei, als das ich mir um meine Beförderung schon Gedanken machen müsste und wegen ausbleibender Beförderungen frustriert wäre.

  • Unabhängig davon, ob Gebührenfragen ein gutes Beispiel sind, um eine gewisse Art von Kreativität zum Ausdruck zu bringen, kann ich an dem besagten Beschluss keine solche erkennen. Im Gegenteil: Der Verfasser der Entscheidung nimmt die Äußerung in der Gesetzesbegründung ernst, der Gesetzgeber habe sich bei einer früheren Regelung etwas ganz Bestimmtes gedacht und weil er sich dies gedacht habe, sei das, was jetzt geregelt wird, nur eine Klarstellung des ohnehin Geregelten.

    Kreativität wäre gewesen, zu schreiben, dass es sich hierbei um rechtlich irrelevantes Geschwätz handelt.

    Ein wahres Wort! Dieses "Klarstellungs"-Gefasel ist der größte Mindfuck*) seit langem. Und jemand, der darauf hereinfällt, soll kreativ sein? - Der Gesetzgeber, der ein Gesetz X erlässt, hat es als X erlassen. Es ist dann nach gängigen Auslegungskriterien vom Rechtsanwender so zu nehmen, wie es als X erlassen wurde. Wenn der Gesetzgeber meint, dass er missverstanden wird, dann hätte er eben anders formulieren müssen. Reagiert er auf solche angeblichen Missverständnisse, indem er nunmehr ein neues Gesetz Y erlässt, dann ist aber Y eine Gesetzesänderung von X. Diesen gesetzgebungstechnisch und methodisch glasklaren Sachverhalt sollte man nicht durch leere "Klarstellungs"-Rethorik entstellen.


    *) siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Simulierte_Realit%C3%A4t

  • Aber so lange bin ich nun auch noch nicht dabei, als das ich mir um meine Beförderung schon Gedanken machen müsste und wegen ausbleibender Beförderungen frustriert wäre.

    Und tatsächlich ist am Beruf des Rechtspflegers an sich ja auch nichts auszusetzen. Und zu echter Frustration gibt es eigentlich auch wenig Anlaß. Allerdings wurde mir jetzt rund zwölf Jahren lang erklärt, dass ohne Verwaltungstätigkeit ein Weiterkommen eher sehr unwahrscheinlich sei. Und da reibt man sich dann doch etwas verblüfft die Äugchen. Man ist ja gerade Rechtspfleger geworden und jetzt soll die Verwaltungstätigkeit bedeutungsvoller sein? Und wenn man`s genau nimmt, was wird mir denn damit in Bezug auf meine Berufswahl vermittelt?

  • An die Interessenten: Lasst euch nicht verrückt machen. Rechtspfleger ist schon ein guter Job, weil du entscheiden kannst wie du willst. 2000 Öcken sind auch in Top in Ordnung für einen Bürojob. Da gibt es doch viiel schlechteres.

    Was hat dieses Geschäftsgebühr Zeug mit dem Rechtspflegerberuf zutun?

  • Zitat

    So viel wie Getrennt- und Auseinanderschreibung mit Orthographie. :teufel:



    Hehe. Wird doch im INet überbewertet.

    Nicht jeder Rechtspfleger muss Geschäftsgebühren berechnen. Manche machen nur Beratungshilfe wie ich. Deswegen passt das nicht.

  • Nun ja, der User "nanotransfigurator" wollte an diesem Beispiel zeigen, dass es außer ihm noch andere kreative Rechtspfleger gibt, wenn auch nur wenige. Ich muss aber "cromwell" beipflichten, dass der Vergleich hinkte.

    Im übrigen empfinde ich in diesem Thread die Äußerungen von "nano..." und seinen wenigen Supportern als wohltuend. Endlich weht einmal ein anderer Wind. Schade, dass sich solche Leute in der Justiz nicht halten.

  • Also ich finde das Beschluss-Beispiel von nano... gar nicht schlecht. Ich habe es so verstanden, dass er meint, die Kunst in der Praxis sei, Kompliziertes einfach auszudrücken und mit möglichst einfachen, wenigen Worten eine eigene Rechtsauffassung herzuleiten und zu vertreten. Das schafft der Beschluss doch gut: man versteht ihn und die Rechtsauffassung ist kurz und klar dargelegt. Den Gesetzgeber zu zitieren halte ich für deutlich eleganter als den BGH wiederzukäuen.

    In der Praxis wird stattdessen häufig nur mit Urteilzitaten rumgeworfen (einen nett gemeinten Gruß hier an rainermdvz ;), ich nehme mich da allerdings auch nicht aus), teilweise sogar nur aus Sekundärquellen ohne das eigentliche Urteil auch nur zu lesen und ohne eine eigene Begründung zu erarbeiten. Schlimm finde ich es, wenn man sich daran ergötzt, möglichst geschwollen und wichtigtuerisch mit allen möglichen Fremdworten (am Besten auf Latein) in tausend Schachtelsätzen rumzulamentieren :blah::roll: und das für schlau zu halten. Ich verkneife es mir jetzt mal, nochmal die vielzitierte Definition der Eisenbahn laut Reichsgericht aus der Wikipedia zu fischen.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

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