Richter sind sachlich und persönlich unabhängig.
Rechtspfleger sind "nur" sachlich unabhängig. Das heißt, Entscheidungen trifft der Rechtspfleger anhand der vorliegenden Gesetze. Das Schöne am Recht ist ja, dass es lebendig ist, dass es verschiedene Auslegungsmöglichkeiten gibt.
Betreuer lassen wir nicht dumm sterben. Nur Belehrungsresistenz sollten sie nicht an den Tag legen.
Und zum Thema Informationsfahrten: Auch das ist von Gericht zu Gericht unterschiedlich.