Bei mir gehen nur Beschlüsse raus, in denen Seite 3 vollständig ausgefüllt wurde und das Zinsdatum so eingetragen ist, dass es nicht mit die links bereits ausgerechneten Zinsen umfasst.
Hierzu kann ich den Artikel von RiOLG Goebel in der aktuellen Forderung & Vollstreckung empfehlen, der das bei bestimmten Fallkonstellationen anders sieht und auch die hier öfter zitierten Fragen und Antworten des BMJ anders auslegt, nämlich so, daß bei u.U. der Eintrag der Hauptforderung als Restforderung (bei vorheringen Teilzahlungen des SC) und der Verweis auf eine detaillierte Forderungsaufstellung vollkommen ausreichend ist und er rät dazu, bei Ablehnung durch das Vollstreckungsgericht in die Rechtsbeschwerde zu gehen. Aufgezählt sind weiter zig Gerichte, die diese Vorgehensweise ausdrücklich zulassen und den Pfüb ohne Monierung zulassen.