Notariatsreform in Baden-Württemberg

  • Lissner weist in seiner Abhandlung in der ZNotP 12/2013, 414 ff, 418 ff darauf hin, dass es neben der hier bereits propagierten Lösung im Grundbuchbereich selbst (Lockerung des Modells der strikten Trennung der Aufgaben von Rechtspfleger und Assistenzteam) auch weitere Alternativen zur Entspannung der Personalsituation bei den zentralisierten Grundbuchämtern gibt und ferner darauf, dass das Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg auch das Potenzial für Auswirkungen auf andere Bundesländer hat.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Lissner weist in seiner Abhandlung in der ZNotP 12/2013, 414 ff, 418 ff darauf hin, dass es neben der hier bereits propagierten Lösung im Grundbuchbereich selbst (Lockerung des Modells der strikten Trennung der Aufgaben von Rechtspfleger und Assistenzteam) auch weitere Alternativen zur Entspannung der Personalsituation bei den zentralisierten Grundbuchämtern gibt und ferner darauf, dass das Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg auch das Potenzial für Auswirkungen auf andere Bundesländer hat.

    Ich bin kein Freund des Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchreform, aber ich weiß nicht ob Lissner als Beratungshilfe- und Insolvenzrechtspfleger den wirklich tiefen Einblick in das operative Tagesgeschäft bei den zentralen GBÄ und deren tatsächlichen Strukturen (losgelöst von ORG-Modellen aus dem Intranet) hat. Die Personalsituation im Assistenzbereich könnte nämlich auch besser sein. Und solang das nicht so ist, bringt auch die Lösung von der strikten Aufgabentrennung wenig bis nichts.
    Zustimmen muss ich, soweit er in der Reform Potential für andere Bundesländer sieht. So weit muss man aber gar nicht gehen. Wenn hier die Nachlaßsachen in die Amtsgerichte eingegliedert werden, fehlen besonders im badischen Landesteil die Rechtspfleger für diese Aufgaben.

  • Lissner weist in seiner Abhandlung in der ZNotP 12/2013, 414 ff, 418 ff darauf hin, dass es neben der hier bereits propagierten Lösung im Grundbuchbereich selbst (Lockerung des Modells der strikten Trennung der Aufgaben von Rechtspfleger und Assistenzteam) auch weitere Alternativen zur Entspannung der Personalsituation bei den zentralisierten Grundbuchämtern gibt und ferner darauf, dass das Gesetz zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg auch das Potenzial für Auswirkungen auf andere Bundesländer hat.

    Ich bin kein Freund des Gesetzes zur Erleichterung der Umsetzung der Grundbuchreform, aber ich weiß nicht ob Lissner als Beratungshilfe- und Insolvenzrechtspfleger den wirklich tiefen Einblick in das operative Tagesgeschäft bei den zentralen GBÄ und deren tatsächlichen Strukturen (losgelöst von ORG-Modellen aus dem Intranet) hat. Die Personalsituation im Assistenzbereich könnte nämlich auch besser sein. Und solang das nicht so ist, bringt auch die Lösung von der strikten Aufgabentrennung wenig bis nichts.
    Zustimmen muss ich, soweit er in der Reform Potential für andere Bundesländer sieht. So weit muss man aber gar nicht gehen. Wenn hier die Nachlaßsachen in die Amtsgerichte eingegliedert werden, fehlen besonders im badischen Landesteil die Rechtspfleger für diese Aufgaben.

    Fakt ist jedoch, dass derzeit ausgebildete und einsatzfähige Rechtspfleger Mangelware sind und erst einmal auch bleiben. Im Assistenzbereich sucht man jedoch (ich möchte jetzt nicht sagen krampfhaft) nach neuen Aufgaben (siehe KomPakt), weil man in absehbarer Zeit nicht weiß, wohin mit den vielen Beschäftigten bzw. mittleren Beamten.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Fakt ist jedoch, dass derzeit ausgebildete und einsatzfähige Rechtspfleger Mangelware sind und erst einmal auch bleiben. Im Assistenzbereich sucht man jedoch (ich möchte jetzt nicht sagen krampfhaft) nach neuen Aufgaben (siehe KomPakt), weil man in absehbarer Zeit nicht weiß, wohin mit den vielen Beschäftigten bzw. mittleren Beamten.

    Und genau dieser Umstand wird leider sehenden Auges von den Verwantwortlichen hingenommen..

  • Naja ; im Rahmen der Binnenverteilung ist man ja gerade kräftig dabei, die PKH-Festsetzung des § 55 RVG auf den ( allerdings hierfür geeigneten ) Unterstützungsbereich übertragen zu wollen.
    Die Anhörung der Verbände hierzu läuft gerade....

    Begründet wird dies vom OLG u.a. mit atttraktiven Aufgaben für die Rechtspfleger im Rahmen der Übertragung der Nachlasssachen an die Amtsgerichte ( einschließlich des Wegfalls von Richtervorbehalten ) .
    Dreimal darf man raten , warum man nun die Nachlasssachen dort konzentrieren will , wo die Familiengerichte ihren Sitz haben.

  • Naja unsere Gsten auf der FAM Abteilung lehnen das nach einer Blitzumfrage ab, da sie sich nicht ausgebildet genug fühlen und von der zu erwartenden Blitz- oder Schnellbleiche nix erwarten. In Strafsachen ist auch Vorsicht geboten, da es dort einige umkämpfte Punkte gibt - hab in der letzten Woche Zwischenverfügungen im "Wert" von ca. 600 Euro rausgeschickt....

  • .. In Strafsachen ist auch Vorsicht geboten, da es dort einige umkämpfte Punkte gibt - hab in der letzten Woche Zwischenverfügungen im "Wert" von ca. 600 Euro rausgeschickt....

    Zwischenverfügungen in Strafsachen ? Ein Haftplatz ist wohl auch nur noch mit Vormerkung zu bekommen....:D:D:D

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Es gibt so viele Notare und Notarvertreter in Baden-Württemberg, die werden sich ja ncht alle als öffentliche Notare niederlassen (können), so viele Stellen gibt es ja gar nicht. Peilt man denn gar nicht an, einige von ihnen für den Aufbau der zentralen Grundbuchämter zu gewinnen?


    Nö, warum sollte man denn ?
    Schließlich werden diejenigen Notare, die beim "Staat" bleiben, für Nachlass- und Betreuungssachen benötigt.
    Anscheinend sollen die künftigen Notare beim Amtsgericht auch die Befugnis beibehalten, für das Betreuerbestellungsverfahren zuständig zu sein.
    Gerüchteweise ist man sich aber noch nicht sicher, wie man diese Notare künftig nennen will.
    Anscheinend ist "Bereichsrichter":teufel: im Bereich des Möglichen.

    Dies ist nicht richtig. Sogar eine große Anzahl der Notare und Notarvertreter aus dem württ. Rechtsgebiet wird auf den Grundbuchämtern tätig sein und zwar teilweise schon vor dem 01.01.2018. Und es bedarf denke ich keiner Diskussion, dass wir auch nach dem 01.01.2018 die Befugnisse im Betreuungsbereich behalten werden. Was sollte dagegen sprechen bzw. wer soll es denn sonst machen; es gibt einfach kein Personal für diese Tätigkeiten im württ. Rechtsgebiet und wir machen es schon seit Beginn des Betreuungsrechtes (und die Vorgänger-Verfahren ebenfalls seit nahezu 180 Jahren). Grundsätzlich behalten wir unseren "Titel" Bezirksnotar, ob es Zusätze geben wird ist wohl noch nicht bekannt.

    Problematisch sehe ich vor allen Dingen, die immer größer werdende Spreizung der Besoldung. Ich nehme an, dass eine Beschlussfertigerin in A7 auch als Bereichsrechtspflegerin zunächst in A 7 verbleibt. Wir haben dann also im Extremfall Grundbuchbeamte oder wie es nunmehr heißt Grundbuchsachbearbeiter, die von A 6 (Justizsekretär mit Dienstleistung im gehobenen Justizdienst) bis A 14 (Bezirksnotare) verdienen und von denen die gleiche Arbeitsleistung, die Bewältigung des gleichen Schwierigkeitsgrades, die gleiche Arbeitsgüte, -menge erwartet wird. Im Grundbuchbereich gibt es auch keine Richtervorbehalte wie im Betreuungsbereich. Zum Problem überhaupt noch Interessenten für den Rechtspflegerbereich zu finden, kommt in Baden-Württemberg noch eine starke regionale Ungleichverteilung hinzu: kaum Bewerber aus dem Südwesten. Absolventen der Hochschule für Rechtspflege werden zum Teil 200 km von zu Hause weg in die zentralen GBÄ versetzt, mit dem Resultat, dass diese schon nach kurzer Zeit Versetzungsanträge nach Maulbronn oder bald Mannheim stellen. Es können aber leider nicht alle im MA oder Maulbronn arbeiten, nur weil die meisten Anwärter aus Nordbaden/Kurpfalz kommen.

  • Das ist ein interessanter Aspekt. Sicherlich wird man die Bereichsrechtspfleger auch mit Beförderungsperspektiven (bis A11?) locken wollen.

    Bei dem üblichen Beförderungstempo von uns "normalen" Rpfl wird es böses Blut geben, wenn ein Rpfl light vorbei befördert werden würde.

    Die Not in Stuttgart muss recht groß sein, um sich auf so etwas einzulassen.

    Gerüchtehalber hörte man von einem besonderen (Duz)-Verhältnis des Ministeriums zu einem Repräsentanten der weiter oben genannten JustizGewerkschaft, die u.a. und insbesondere die Interessen der mittleren Beamten vertritt. Das röche nach Geschmäckle...

  • Ich habe die gewerkschaftliche Gleichmacherei von nicht Vergleichbarem schon lange satt.

    Und dann wird so ein Schwachsinn auch noch mit großem Getöse als Erfolg vermeldet!

    Ich würde vorschlagen, dass die nach Bad Boll entsandte Volljuristin einmal einen Monat lang ins Grundbuchamt wechselt. Sie wird die Dinge dann vielleicht anders sehen, nachdem sie dort selbst Fiasko gemacht hat.

  • Ich würde vorschlagen, dass die nach Bad Boll entsandte Volljuristin einmal einen Monat lang ins Grundbuchamt wechselt. Sie wird die Dinge dann vielleicht anders sehen, nachdem sie dort selbst Fiasko gemacht hat.

    Immerhin, die Frau Ministerialdirigentin ist Volljuristin, sie DÜRFTE also Rechtspflegeraufgaben wahrnehmen, sie ist das wissenschaftliche Arbeiten gewohnt. Noch glaubt sie freilich, dass auch Kollegen des mittleren Dienstes mittels Schnellbesohlung die Probleme in den Griff bekommen können. Unfassbar! Was wissen die von Testamentsauslegung (einschließlich der tausend Fragen zu Testamentsvollstreckungen), von familiengerichtlichen Genehmigungen, von Handels- und Gesellschaftsrecht, von Insolvenzrecht, von der Wiederaufladung von Auflassungsvormerkungen, von Einzelzwangsvollstreckungsrecht, Zwangsversteigerungsrecht, Insolvenzrecht??? Gewiss, sie haben schon Tausende Grundbucheintragungen gesehen. So wie ich schon tausend Fußballspiele gesehen habe. Spielen kann ich trotzdem nicht.

    Es geht überhaupt nicht darum, diese Kollegen hier madig zu machen. Sie machen ihre Sache vermutlich gut. Aber ihre Sache ist es eben nicht, das gesamte rechtliche Spektrum wissenschaftlich zu beherrschen, das im Zusammenhang mit einer Grundbucheintragung zu beachten ist. Drei Jahre Studium, und sie können als Aufstiegsbeamte im Grundbuch und anderswo beste Arbeit verrichten. So, und nur so, wäre es richtig.

  • Es gibt so viele Notare und Notarvertreter in Baden-Württemberg, die werden sich ja ncht alle als öffentliche Notare niederlassen (können), so viele Stellen gibt es ja gar nicht. Peilt man denn gar nicht an, einige von ihnen für den Aufbau der zentralen Grundbuchämter zu gewinnen?


    Nö, warum sollte man denn ?
    Schließlich werden diejenigen Notare, die beim "Staat" bleiben, für Nachlass- und Betreuungssachen benötigt.
    Anscheinend sollen die künftigen Notare beim Amtsgericht auch die Befugnis beibehalten, für das Betreuerbestellungsverfahren zuständig zu sein.
    Gerüchteweise ist man sich aber noch nicht sicher, wie man diese Notare künftig nennen will.
    Anscheinend ist "Bereichsrichter":teufel: im Bereich des Möglichen.

    Dies ist nicht richtig. Sogar eine große Anzahl der Notare und Notarvertreter aus dem württ. Rechtsgebiet wird auf den Grundbuchämtern tätig sein und zwar teilweise schon vor dem 01.01.2018. Und es bedarf denke ich keiner Diskussion, dass wir auch nach dem 01.01.2018 die Befugnisse im Betreuungsbereich behalten werden. Was sollte dagegen sprechen bzw. wer soll es denn sonst machen; es gibt einfach kein Personal für diese Tätigkeiten im württ. Rechtsgebiet und wir machen es schon seit Beginn des Betreuungsrechtes (und die Vorgänger-Verfahren ebenfalls seit nahezu 180 Jahren). Grundsätzlich behalten wir unseren "Titel" Bezirksnotar, ob es Zusätze geben wird ist wohl noch nicht bekannt.

    Problematisch sehe ich vor allen Dingen, die immer größer werdende Spreizung der Besoldung. Ich nehme an, dass eine Beschlussfertigerin in A7 auch als Bereichsrechtspflegerin zunächst in A 7 verbleibt. ....

    Ich weiß nicht, warum Ihr Euch so aufregt. Wenn die dem JuM auferlegten Einsparungen (2015: 30 Millionen, 2016: ca: 40 Millionen Euro) hauptsächlich erst 2018 mit der Notariats- und Grundbuchamtsreform erbracht werden sollen (BZ vom 24.02. und vom 25.02.2014:

    http://www.badische-zeitung.de/badenwuerttemb…--81126064.html

    Und

    http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/mus…--81168275.html)

    und zu diesem Zeitpunkt die Einnahmen aus der Beurkundungstätigkeit der Notare wegfallen, dann werden in den zentralen Grundbuchämtern doch nur noch nach A 7 besoldete ehemalige Beschlussfertiger herumwerkeln:D:D:D

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Tja, jedem müsste eigentlich klar sein, dass man bei einem Unternehmen Kosten senken, Personal einsparen kann, wenn aber die Einnahmen auch gegen null gehen, weil man beispielsweise mangels Personal nicht mehr genügend Produkte herstellen kann, ist man halt leider auch bankrott.
    Ich finds zum Brüllen, dass man die enormen Einnahmen aus dem Notariat einfach verschweigt und die absoluten Zahlen durch Wegfall der Notarsstellen als Einsparung verkauft. Wo haben die denn Buchhaltung gelernt, aber Politiker sollen ja auch schon mal Brutto und Netto verwechselt haben :teufel:

  • Ich finds zum Brüllen, dass man die enormen Einnahmen aus dem Notariat einfach verschweigt und die absoluten Zahlen durch Wegfall der Notarsstellen als Einsparung verkauft. Wo haben die denn Buchhaltung gelernt, aber Politiker sollen ja auch schon mal Brutto und Netto verwechselt haben :teufel:

    Da hast Du Recht, aber die Rechnung hat die FDP aufgestellt und die CDU hasts damals im Koalitionsvertrag geschluckt und dann mitumgesetzt. Politik setzt um, was der Partei und ihrer Klientel dient, das muss nicht nicht bedeuten, dass es auch dem Volk dient!

  • Nach allem, was ich bisher so gehört habe, gab es bei der Notariatsreform eine treibende Kraft:
    die badischen Notare selbst !
    ( die Schwaben nehm ich jetzt mal aus, denn von denen weiß ich es schlichtweg nicht ;) )

    Diese Damen und Herren scheinen schon seit Jahrzehnten gemerkt zu haben, dass ihr Metier ohne "staatlichen Schirmherrn" mehr als einträglich wäre und wollten liebend gerne auf ihr Richter- Salär samt Beamten- Status verzichten, wenn ihnen im Gegenzug die Beurkundungs- Gebühren selbst zustünden.

    Demnach habe es Ende der 90er Jahre einen badischen Amtsnotar gegeben, der einen Klienten ( Unternehmer) dazu animiert haben soll, sich gegen eine Gebührenrechnung bis an den EuGH "hochzuklagen"..... dort hat er dann letztlich obsiegt.

    Der EuGH befand, es stelle eine "unzulässige Doppelbesteuerung" dar, wenn der Staat (bzw. das Land BaWü) einerseits Unternehmenssteuer und andererseits auch noch Beurkundungsgebühren von den Unternehmern fordere....

    ( hier müsste mich mal jemand aufklären: was macht´s aus Sicht des Gebühren- Schuldners für einen Unterschied, wer der Gläubiger ist, wenn die Summe der Forderung gleich bleibt ???)

    Aber weiter im Text:
    So kam es dann dazu, dass die Amtsnotare in gesellschaftsrechtlichen Beurkundungen nach und nach selber Gebührengläubiger wurden und das Land nur noch einen kleinen Anteil dieser Gebühren (derzeit, glaube ich, 20 % ?) bekam....

    Damit war ein erster und großer Schritt in Richtung "freies Notariat" vollzogen.


    Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass die badischen Amtsnotare schon seit jeher eine Art "Provision" für jeden Urkunds- Vorgang bekommen..... das nennt sich "Gebührenanteil" und wird zusätzlich zum regulären Richtergehalt ausbezahlt.

    (Bei den Württembergern ist es noch ein bisschen komplizierte, oder, Uschi ?)

    Leider hat man den Unterstützungskräften ( Justizangestellte plus mittlere Beamte) des badischen Notars einen solchen "Leistungsanreiz" nicht zugestanden, so dass sich mancher Notar über die "Nine to five- Mentalität" seiner Leute beklagte.....
    nach dem Motto: Ich würde ja bis spät abends noch beurkunden, aber meine Leute sind um fünf weg....

    Einer der Haupt- Argumente der "Privatisierer" war in diesem Zusammenhang dann auch die langen Wartezeiten der Bevölkerung auf einen Notar- Termin.....

    Spätestens hier hätte man seitens der Politik ( so man denn gewollt hätte) eingreifen und die finanziellen Rahmen- Bedingungen auch für die Unterstützungskräfte verbessern können !


    Stattdessen fuhr man die Karre, die man loswerden wollte, sukzessive an die Wand....


    Vor 10 Jahren betrug der jährliche "Rein-Gewinn" des Amtsnotariats für das Land noch 54 (!) Millionen Euro:
    http://www9.landtag-bw.de/wp13/drucksach…0/13_2185_d.pdf


    Im Vergleich dazu käme die Justiz ja mit einer "Einspar- Summe" von nur 30 Millionen doch recht günstig weg, oder ?

    8 Mal editiert, zuletzt von Zak McKracken (27. Februar 2014 um 21:07)


  • Man sollte vielleicht noch erwähnen, dass die badischen Amtsnotare schon seit jeher eine Art "Provision" für jeden Urkunds- Vorgang bekommen..... das nennt sich "Gebührenanteil" und wird zusätzlich zum regulären Richtergehalt ausbezahlt.

    Wenn ich es richtig weiß, ist der Unterschied zwischen den Badeischen und den Württembergischen Amtsnotaren der, dass die Badener neben ihrem R1/R2 die Gebühren aus ihrer Beurkundungstätigkeit nur bis zu einem begrenzten Betrag erhalten.
    Während die Württemberger hingegegen zwar "nur" R12-R14 bekommen, daneben aber mehr oder weniger unbegrenzt die sog. Notaranteile. Das kann vielleicht schon zu einem gewissen Neid führen.. :teufel:

  • .....

    Im Vergleich dazu käme die Justiz ja mit einer "Einspar- Summe" von nur 30 Millionen doch recht günstig weg, oder ?

    Nur, dass zu den jährlich (mindestens) 30 Millionen Euro, die ab 2015 einzusparen sind, die wegfallenden Gebühreneinnahmen hinzukommen.

    Da aber die Gebühreneinnahmen der Notare auch nach den Änderungen aufgrund des EuGH-Beschlusses vom 21.03.2002 (s. dazu Sandweg, BWNotZ 8/2003, 153 ff http://www.notare-wuerttemberg.de/downloads/bwnotz-08-2003.pdf und dem Beschluss des OLG Karlsruhe vom 20.12.2010, 19 Wx 8/09 = NZG 2011, 194, die Personalkosten überschritten haben dürften, wird es bei dem Einsparvolumen von 30 Millionen Euro jährlich nicht verbleiben, zumal in 2018 dann für die vorangegangenen Jahre geforderten Einsparungen aufgelaufen sein werden.

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)


  • Wenn ich es richtig weiß, ist der Unterschied zwischen den Badeischen und den Württembergischen Amtsnotaren der, dass die Badener neben ihrem R1/R2 die Gebühren aus ihrer Beurkundungstätigkeit nur bis zu einem begrenzten Betrag erhalten.
    Während die Württemberger hingegegen zwar "nur" R12-R14 bekommen, daneben aber mehr oder weniger unbegrenzt die sog. Notaranteile. Das kann vielleicht schon zu einem gewissen Neid führen.. :teufel:

    Da liegst Du total daneben, Württemberg hat keine "R" sondern nur "A" Besondlung und zwar 13 und und für wenige 14 und unbegrenzte Notaranteile gibt es (leider) auch nicht. Das kann man ganz einfach im LJKG nachlesen und ausrechnen. Besonders zu beachten ist, die Sonderkürzung und dass die Notare hier den gesamten Büroaufwand selbst bezahlen dürfen. Es ist auch üblich, dass der Unterbau angemessen beteiltigt wird, daher macht der auch mit. Die Württemberger hätten nie was dagegen gehabt, wenn die badische Besoldungs- und Gebührenlösung auch für sie gelten würde. Trotzdem gab es in Württemberg keine Probleme, denn hier gabs immer schon Konkurrenz zu den Freiberuflichen und der fehlte bis vor eineigen Jahren in Baden!

  • zu #124: Es gab eine kleine Gruppe um den damaligen Vorstand des badischen Notarverein, (der Name wurde hier ja auch schon erwähnt), die nicht wussten, wie guts sie's hatten. Als Folge kam das freiberufliche Nurnotariat auch in Baden mit bis zu 25 Stellen und auf einmal hatten die dortigen Kollegen, denen es ja im Staatsdienst so schlecht ging, keine große Lust Freiberufler zu werden. Die Wartezeiten auf Beurkundungstermine in Baden haben sich durch diese Maßnahme erledigt, eine Refom, wie sie jetzt beschlossen ist, wäre nicht erforderlich gewesen.
    Ob die Bürger in Baden von der Reform profitieren, weiß ich nicht, in Württemberg werden sie erheblich Nachteile haben, denn es gibt nicht mehr in jedem Kuhdorf einen kometenten Ansprechpartner, der eine Rundumversorgung bietet.
    Und das zur Klarstellung: Ich werde nicht zu den Verlierern der Reform gehören, trotzdem bedaure ich, dass sie eingeführt wird, weil sie für die Bevölkerung nachteilig ist.

  • Und das zur Klarstellung: Ich werde nicht zu den Verlierern der Reform gehören, trotzdem bedaure ich, dass sie eingeführt wird, weil sie für die Bevölkerung nachteilig ist.

    Bei der Gelegenheit :
    Bleibst Du Notar(in) oder gehst Du ans Gericht, wenns soweit ist ?

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