Fall:
Tochter ist Bevollmächtigte, Vollmacht aber nicht notariell oder durch Betreuungsstelle beglaubigt. Betroffene hat nun scheinbar in erbengemeinschaft ein Haus geerbt. Dies soll verkauft werden, deshal wird Betreuung für Grundstücksangelegenheiten beantragt, SV-Gutachter beauftragt.
Nun legt mir Notar Urkunde vor, in der die Tochter als Betreuerin auftritt. Der Notar beauftragt betreuungsgerichtliche Genehmigung, obwohl noch keine Betreuung angeordnet, somit die Beurkundung falsch ist. Außerdem wird mir nichts aber auch rein gar nichts zum Vertrag vorgelegt.
Ich würde am liebsten Antrag zurückweisen, zumal die Erklärungen niemals genehmigungsfähig sein können, da die Tochter ja gar nicht als Betreuerin Erklärungen abgeben konnte. Selbst wenn sie bestellt wird, müsste sie noch eine Genehmigungserklärung abgeben, die dann zu genehmigen wäre
Ich sehe eigentlich nicht ein, dem Notar jetzt alles mögliche zu schreiben, eine direkte Zurückweisung hätte vielleicht einen gewissen Lerneffekt.
Wie seht ihr das?