Umgang mit Schuldnern

  • ...
    Aber ich werd das nicht erneut alles schreiben, ich halte es mit den Spruch eines meiner damaligen Senatsvorsitzenden: "Ein Blick in das Gesetz schafft oft und überraschend Klarheit".
    ...

    Da halte ich dagegen mit "schau'n wir rein, schau'n wir raus und sind so klug wie zuvor.". :D
    Im Ernst: Natürlich hilft der Blick ins Gesetz, aber die wirklich spannenden Fragen des Alltags stehen dort eben nicht, sonst bräuchte man auch nicht die Auslegung durch tausende von Richtern und Rechtspflegern.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich glaube ja nach wie vor nicht, dass hier irgendwas auszulegen ist. Der Gesetzestext, wofür die 100 € zu zahlen sind, dürfte eindeutig sein. Eindeutig ist auch, dass Überwachung vom Gläubiger beantragt UND bezahlt werden muss.

    Deutlicher kann man Gesetze nicht fassen - auch wenn das in der InsO ja eher unüblich ist.

  • Ich glaube ja nach wie vor nicht, dass hier irgendwas auszulegen ist. Der Gesetzestext, wofür die 100 € zu zahlen sind, dürfte eindeutig sein. Eindeutig ist auch, dass Überwachung vom Gläubiger beantragt UND bezahlt werden muss.

    Deutlicher kann man Gesetze nicht fassen - auch wenn das in der InsO ja eher unüblich ist.


    Bin da grundsätzlich bei dir -
    aber was nützt das, wenn es dein Cheffe nicht ist
    und also dem IG kein Kontra gegeben werden darf
    ob der "schwarzen Liste" (?)

  • Sind dann immer so 37,92 EUR für Briefmarken und Umschläge usw.

    Schreiben die TH den Schuldner monatlich an? :eek:

    Joah.... bring die Leuts ruhig auf Ideen.... :strecker

    Eine TH beantragt auch immer Auslagen. Hab ich kein Problem mit. Aber 37,92 EUR? Wohl jede Woche ein Brief. Also meine TH will immer zwischen 2-5 EURO Auslagen (pro Jahr)

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Hab hier jetzt gerade mal so eine Aufstellung. Zur Festsetzung werden beantragt:

    Schriftverkehr mit Schulderin: 9 Briefe zu je 0,50 EUR für Brief + 0,55 EUR Porto und
    Schrfitverkehr mit Insolvenzgericht: 7 Briefe zu je 0,50 EUR + 0,55 EUR Porto.

    Ergibt insgesamt 16,80 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Das ist das absolute Normalverfahren.

    Wenn jetzt mehr Schriftverkehr erfolgt (bspw. auch im Rahmen von Anträgen nach 850ff ZPO oder so) kommt es auch zu höheren Beträgen.

    So ähnlich könnte Jamie das ja mal versuchen:).

  • Jaja, man kann ja mal unterschlagen, dass die Portopreise zum 01.01.2013 auf 0,58 € gestiegen sind und zum 01.01.2014 auf 0,60 €. ;)

    Ich befürchte jedoch, dass das hier als "in den 100 Ocken enthalten" angesehen wird. Weil der eine oder andere Rpfl. ja davon ausgeht, dass der TH sich die Mindestvergütung irgendwie zu verdienen hat. Ich denke noch mal drüber nach, wenn ich wieder einen Vergütungsantrag schreibe ;)

  • 1 Brief à 0,50 € ohne Porto ist aber nett gerundet.

    (aber ich lass ja auch schon fast alles durchgehen bis auf die "Erste-fünfzig-Seiten-Abrechnung-à-0,50€")

  • Jaja, man kann ja mal unterschlagen, dass die Portopreise zum 01.01.2013 auf 0,58 € gestiegen sind und zum 01.01.2014 auf 0,60 €. ;)

    Ich befürchte jedoch, dass das hier als "in den 100 Ocken enthalten" angesehen wird. Weil der eine oder andere Rpfl. ja davon ausgeht, dass der TH sich die Mindestvergütung irgendwie zu verdienen hat. Ich denke noch mal drüber nach, wenn ich wieder einen Vergütungsantrag schreibe ;)

    Das tatsächliche Porto gibt es doch noch "obendrauf" ;)

  • Merkwürdig, ich bekam neulich einen Brief einer staatlichen Behörde, da stand etwas von 20,- Gebühr für diesen Brief.

  • Merkwürdig, ich bekam neulich einen Brief einer staatlichen Behörde, da stand etwas von 20,- Gebühr für diesen Brief.

    Für "deine" Gebühr gibt es sicher eine gesetzliche Grundlage.

    Hier geht es um die tatsächlichen Sachauslagen.

  • Merkwürdig, ich bekam neulich einen Brief einer staatlichen Behörde, da stand etwas von 20,- Gebühr für diesen Brief.

    Für "deine" Gebühr gibt es sicher eine gesetzliche Grundlage.

    Hier geht es um die tatsächlichen Sachauslagen.

    Genau, der TH macht das ja glatt freiwillig ohne Gebühren. :strecker

  • Merkwürdig, ich bekam neulich einen Brief einer staatlichen Behörde, da stand etwas von 20,- Gebühr für diesen Brief.

    Für "deine" Gebühr gibt es sicher eine gesetzliche Grundlage.

    Hier geht es um die tatsächlichen Sachauslagen.

    Genau, der TH macht das ja glatt freiwillig ohne Gebühren. :strecker


    Naja, der TH (im allgemeinen) lässt sich schon nach derzeitiger Gesetzeslage zutreffend wenigstens seine tatsächlichen Sachauslagen mit festsetzen und ggf. aus der Landeskasse erstatten.

    Dass euer Büro ne Menge mehr beritt-oktroyiert "glatt freiwillig" all-inclusiv anbietet, weiß ich ja inzwischen - aber ich kann es doch nicht ändern.

    Ihr müsst euch ändern; nein besser: ihr müsst euer Gericht ändern.

    :strecker

  • Merkwürdig, ich bekam neulich einen Brief einer staatlichen Behörde, da stand etwas von 20,- Gebühr für diesen Brief.

    Für "deine" Gebühr gibt es sicher eine gesetzliche Grundlage.

    Hier geht es um die tatsächlichen Sachauslagen.

    Und Du glaubst tatsächlich 50 Cent pro Brief wären die tatsächlichen Sachauslagen? :gruebel:

  • Merkwürdig, ich bekam neulich einen Brief einer staatlichen Behörde, da stand etwas von 20,- Gebühr für diesen Brief.

    Für "deine" Gebühr gibt es sicher eine gesetzliche Grundlage.

    Hier geht es um die tatsächlichen Sachauslagen.

    Und Du glaubst tatsächlich 50 Cent pro Brief wären die tatsächlichen Sachauslagen? :gruebel:

    + Briefmarke, die hat er noch zugestanden. ;)

    Papier, Umschlag und Marke sind dann zusammen 1,10 €.

    Dass der Brief auch Arbeitskräfte bindet........ Okay, 25 ct für den Brief und 25 ct für die Arbeitszeit ;)

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