Eröffnetes IN Verfahren. Über das Vermögen des Schuldners wurde bereits vor Insolvenzeröffnung zweimal ein Insolvenzantrag gestellt vom Gläubiger A. Dieser hatte damals seine beiden Anträge aufgrund "Einigung" zurückgezogen. Nun will ich die Zahlungen, die vermutlich aufgrund der Einigung erfolgt sind nach § 133 InsO anfechten. Nur weiss ich nicht, welche Summe infolge der damaligen Einigungen vom Schuldner an den Gläubiger A geflossen sind.
Eine Info vom Schuldner zu diesem Sachverhalt brachte keine Erkenntnisse, da keine Dokumente etc.
Wie kann ich hier trotzdem erfolgreich anfechten? Muss der Gläubiger mir eine Info über die Höhe der erhaltenen Zahlungen gewähren (öffent. rechtl. Einrichtung) Konnte jetzt keine Auskunftspflichten des Gläubigers finden.