Hallo zusammen,
ich komme hier einfach nicht weiter!!! Schuldner stellt Pkh-Antrag, um Antrag nach § 850 i ZPO einzureichen. Es wurden Kaufpreisraten (950 €) gepfändet. Gläubiger ist der Insolvenzverwalter. Drittschuldner der Sohn des Schuldners. Schuldnervertreter gibt an, das Geld werde für Unterhalt der Kinder benötigt (Antrag nach § 850 i ZPO wird aber erst nach Pkh-Bewilligung gestellt. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse, die total undurchsichtig sind (Schuldner hatte wohl sein Eigentum vor der Insolvenz billig an die Familie verkauft, u.ä.).
Gläubigervertreter stellt den Antrag, den Pkh-Antrag zurückzuweisen. Es läuft wohl eine Klage beim LG (Anträge sind mir nicht bekannt; es geht aber wohl darum, dass der Drittschuldner (=Sohn des Schuldners) nicht zahlt).
Stellungnahme des Gläubigers: 1. Kaufpreisansprüche unterfallen nicht dem §850i ZPO, da hier nur Pfändungsschutz nicht abhängig beschäftigter Personen begründet wird (Schuldner ist erwerbstätig). Steht so im BGH-Beschluss vom 26.06.14 IX ZB 88/13 (Rn. 12), aber wie ist das zu verstehen? Was ist, wenn z.B. ein Arbeitnehmer nebenher freiberuflich tätig ist. § 850 i ZPO dann nie anwendbar?? Auch wenn der Arbeitslohn unter dem Sozialhilfesatz wäre?
2. Kaufpreisraten unterfallen nicht dem § 850i, "da es sonst Wertungswiderspruch zu den Regeln über die Verwertung von Immobilienvermögen kommt". Keine Ahnung??
3. Überwiegende Belange des Gläubigers stehen entgegen (Forderung (300000€) aus unerlaubter Handlung-steht im Tenor). Das schon eher. Hier könnte man sogar beim Arbeitseinkommen sogar die unpfändbaren Beträge senken (§850 f ZPO). Antrag liegt aber keiner vor.
4. Schuldner hat ein Wohnrecht. Dieses erhöht sein Einkommen. Hier ist aber nicht bekannt, ob er auch dort wohnt. Laut Antrag wohnt er mietfrei bei der Freundin. Hier geldwerter Vorteil? Mit den vorgetragenen Vermögensverhältnisse käme sowieso nur Pkh m. Raten in Frage.
5. Dann wird noch die Unterhaltspflicht bestritten (Kinder teilweise über 18 Jahre).
6. Schuldner hätte Antrag selbst stellen können zu Protokoll der Rechtsantragstelle. Liegen hier rechtliche Schwierigkeiten vor?
Da hier, egal wie ich entscheide, Rechtsmittel eingehen wird, muss ich meine Entscheidung gut begründen und bin um jeden Hinweis sehr dankbar! Ich tendiere momentan dazu, den Antrag abzulehnen. Was meint ihr?
Mini One