ich hänge mich hier mal ran:
Hab ein Buchrecht, welches nunmehr abgetreten wurde. Eintragung ist bewilligt und beantragt. In der Abtretungserklärung ist gleichzeitig die Zustimmung des (alten) Gläubigers zur Aufhebung des Briefausschlusses und die Bestimmung den neuen Brief an den neuen Gläubiger auszuhändigen. Antrag und Bewilligung des Eigentümers liegt vor.
Muss ich jetzt zuerst die Aufhebung des Briefausschlusses eintragungen und dann die Abtretung?
Wie verfahren ich bei Erstellen des Briefes?
Brief mit dem Inhalt der Eintragung erstellen und anstatt des alten Gläubigers gleich den neuen Gläubiger eintragen und als Eintragungsdatum dann das heutige
oder
Brief für den alten Gläubiger erstellen und dann auf der Rückseite die Abtretung vermerken?
Danke für eure Hilfe.