Ich habe folgende Änderung der Gemeinschaftsordnung bekommen:
"Der teilende Eigentümer ist insbesondere ermächtigt und bevollmächtigt, solange er noch Mitglied der WEG ist, bauliche Änderungen am Gemeinschaftseigentum und den anderen Sondereigentumseinheiten im beliebigen Umfang vorzunehmen. Beispielsweise ist er berechtigt, Anlagen für erneuerbare Energien, eine Gemeinschaftsheizung oder einen Aufzug im Hof zur Erschließung der Einheiten zu errichten."
Ich empfinde ein Störgefühl bei der Formulierung. Was sagt die Community?