Guten Tag,
vor ein paar Jahren ist ein Schenkungs- und Abtretungsvertrag zugunsten eines minderjährigen Kindes abgeschlossen worden. Die Übertragung des GbR-Anteils erfolgte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Das Verfahren war hier abgeschlossen.
Die GbR soll nunmehr in das Gesellschaftsregister eingetragen werden. Ist dafür eine Genehmigung nach § 1854 Nr. 4 BGB erforderlich?
Oder gibt es keinen Genehmigungstatbestand?
LG