Genehmigung Eintragung GbR in Gesellschaftsregister

  • Guten Tag,

    vor ein paar Jahren ist ein Schenkungs- und Abtretungsvertrag zugunsten eines minderjährigen Kindes abgeschlossen worden. Die Übertragung des GbR-Anteils erfolgte im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Das Verfahren war hier abgeschlossen.


    Die GbR soll nunmehr in das Gesellschaftsregister eingetragen werden. Ist dafür eine Genehmigung nach § 1854 Nr. 4 BGB erforderlich?

    Oder gibt es keinen Genehmigungstatbestand?


    LG :)

  • Welches Rechtsgeschäft soll denn hier vorliegen?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Wenn zuvor eine reine Innen-GbR vorlag, bestand keine Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden, vgl. § 740 Abs. 2, § 721 BGB. Durch die Eintragung entsteht spätestens eine Außen-GbR, die eine gesamtschuldnerische Hafung mit sich bringt. Das könnte aus meiner Sicht § 1854 Nr. 4 BGB auslösen, außer man hält die Haftung nur für einen Nebenumstand.

    Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas (Ovid, röm. Dichter, 43 v.Chr. - 17 n.Chr.)

  • Die im Rechtsverkehr auftretende Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die sogar den Beitritt ihrer Gesellschafter familiengerichtlich genehmigen lassen musste, war nach früherem Recht keine Außen-GbR? Glaube ich eher nicht.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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