Hallo an Alle,
ich habe derzeit eine etwas verzwickete Grundbuchsache und bräuchte Rat und Hilfe. Erblasser war mit Grundbesitz in der Höferolle (RLP) eingetragen.
Der Erblasser ist am 28.05.2023 verstorben.
Am 28.09.2023 hat das Landwirtschaftsgericht um Löschung des Hofs ersucht. Mit Beschluss vom 10.07.2023 wurde festgestellt, dass der Hof kein Hof mehr im Sinne der Höfeordnung ist.
Am 11.12.2023 wurde (obwohl der Hof bereits gelöscht war) ein Hoffolgezeugnis erteilt auf die Tochter alleine. Weiterhin wurde ein Erbschein über das Hoffreie Vermögen erteilt für Ehefrau und Tochter zu 1/2.
Notar beantragt die Grundbuchberichtigung.
Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass das Landwirtschaftsgericht sich zunächst geweigert hatte, das Hoffolgezeugnis zu erteilen, weil die Erben den Hof nicht fortführen wollten. Der Notar hatte dann wohl dahingehend argumentiert, dass der Hof bei Erbfall noch existierte und daher auch das Hoffolgezeugnis erteilt werden muss.
Die Frage, die sich mir jetzt stellt ist, kann ich das Hoffolgezeugnis im Grundbuch noch vollziehen, obwohl der Hof bereits gelöscht wurde - auch weit vor Erteilung des Hoffolgezeugnisses.
Aus der Akte sehe ich nicht, dass der Hof bei Erbfall noch existierte. Das weiß ich nur telefonisch durch den Notar.
Für Meinungen wäre ich dankbar