Der Schuldner stellt nach Ablauf der 3-jährigen Sperrfrist neuen RSB-Antrag. Im vorangegangenen Verfahren wurde ihm die RSB wegen Vermögensverschwendung (§ 290 Abs. 1 Nr. 4 InsO) versagt. Kann ihm nun eigentlich aufgrund eines erneuten Versagungsantrags mit der gleichen Begründung aufgrund desselben Sachverhalts wieder die RSB versagt werden?
Versagung RSB aus gleichem Grund
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Wann liegt der Zeitpunkt der Vermögensverschwendung?
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Ungefähr 2 Jahre vor dem 1. Insolvenzantrag.
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Dann ergibt sich die Antwort aus dem Gesetz.
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Der Schuldner stellt nach Ablauf der 3-jährigen Sperrfrist neuen RSB-Antrag.
Die Restschuldbefreiung ist durch Beschluss zu versagen, wenn dies von einem Insolvenzgläubiger, der seine Forderung angemeldet hat, beantragt worden ist und wenn
1. ... 2. ... 3. ... 4. der Schuldner in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag ... Vermögen verschwendet ... hat, -
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