Übertragung der Nachlasssachen auf Notar!!

  • von dem bayrischen 10-punkte-papier finde ich nur das argument kostendeckungsgrad überzeugend.

    wenn die leute beim notar auch die USt. zusätzlich zahlen, so darf man doch nicht vergessen, dass sie dafür beim notar auch den zweifellos besseren service eines privaten dienstleisters geniessen, der im gegensatz zu manchem justizbeamten nicht möchte, dass der bürger möglichst wegbleibt, sondern dass er wiederkommt. wir rufen sie gerne gleich zurück oder termin um 18 h - das wird man beim AG selten hören...

  • @ OL
    Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen läuft !?
    In Bezug auf Rpfl von schlechtem Service zu sprechen, kann ich überhaupt nicht bestätigen ( nicht nur für die Nachlass-Rpfl. ).
    Wie oft kommen Bürger zu uns und informieren sich kostenlos ( von Beratung darf man natürlich nicht sprechen ).So mancher Gang zum RA oder Notar wird dadurch überflüssig. Ohne Bares macht der im übrigen gar nichts.

    Und die künftigen Mehrkosten von 16/19 % MWST bezweifele ich aus eigener Erfahrung in der InsO-Abteilung.
    Seit der Einführung der InsO bestand ein wesentlicher "Kampf" der Verwalter/Treuhänder darin, die Vergütung nach oben zu schrauben.
    Obergerichtlich eindeutig bestätigt wurde inzwischen, dass ein Verwalter/Treuhänder als "Unternehmer" in jedem noch so kleinen Verfahren nicht nur kostendeckend sondern auch mit Gewinn arbeiten soll. Ausdrücklich wurde klargestellt, dass für den Staat diese beiden Kriterien nicht gelten.

    Ich behaupte somit, dass mit der Übertragung auf die Notare über kurz oder lang auch die Gebühren steigen werden.

    Übrigens: Unfreundliche Mitarbeiter sind ein Problem, das mit dem Arbeitsumfeld, aber auch mit der Einstellung des einzelnen Beschäftigten zusammenhängt.
    In Zeiten des Controllings ist es Aufgabe der Verwaltung, hieran zu arbeiten.

  • Wenn es um die "Freundlichkeit" geht, habe ich auch schon aus eigener privater Erfahrung unfreundliche Notare erlebt. Die haben die Urkunde nicht, wie es sein sollte, vorgelesen und darauf geachtet, dass die Parteien alles verstanden habe. Da wurden 10 Seiten in 5 Minuten runtergeleiert und das war´s. Wie auch immer, es gibt solche und solche.

  • Zitat von ruepfel

    Ich behaupte somit, dass mit der Übertragung auf die Notare über kurz oder lang auch die Gebühren steigen werden.



    dafür sehe ich keine anhaltspunkte. die KostO gilt schon ewig für gericht und notar gleichermaßen, ohne dass bei der höhe der kosten irgendwelche unterschiede gemacht werden, egal welches organ die arbeit erledigt.

    wenn ich von "service" spreche, meine ich nicht nur freundlichkeit, sondern das ganze.

    warten (ggf. in der schlange) auf dem gang, stehen vor verschlossenen türen, unterbrechung des gesprächs mit dem bürger durch eingehende anrufe von innen und aussen, ab nachmittags (bei halbtagskräften gar ab mittags) nichts mehr zu wollen - all das gibts beim notar so regelmäßig nicht.

    im übrigen werden selbstverständlich auch beim notar infos über den gebührenpflichtigen tellerrand hinaus gegeben. dies schon deshalb, weil es gar keinen gebührentatbestand für bloße auskünfte gibt.

  • Zitat von oL

    wenn ich von "service" spreche, meine ich nicht nur freundlichkeit, sondern das ganze.

    Dazu gehört aber vor allem die Qualität der Arbeit. Es gibt durchaus sehr gute Notare. Vor allem bei den Anwaltsnotaren zeigt jedoch die Praxis, dass der deutlich überwiegende Teil mit komplexen Nachlassproblemen (besonders bei der Auslegung oder bei Auslandsberührung) Schwierigkeiten hat. So mancher verfügt bei der gesetzlichen Erbfolge nicht einmal über hinreichende Kenntnisse des Erbrechts des Ehegatten oder der Erben ab der zweiten Ordnung. Unabhängig davon: Bisher gibt es durch die Nachlassgerichte eine umfassende Bündelung von Fachwissen. Wenn die schwierigeren Fälle, die bisher an einer Stelle konzentriert waren, auf eine größere Zahl von Notaren verteilt wird, liegen die Probleme auf der Hand (besonders auch Notaren, die nur 50 Urkunden pro Jahr in allen Gebieten haben).
    Vergleichbar: Ich hörte schon von Richtern aus Niedersachsen, die es als problematisch sehen, die streitigen Erbscheinsverfahren bearbeiten zu müssen, weil die eher selten vorkommen und der Richter mit Nachlasssachen im Übrigen überhaupt nicht mehr beschäftigt ist, wodurch es an Grundkompetenz fehlt.

  • @ OL :confused:
    Mich würde mal interessiereren, bei welchem AG Sie arbeiten, ob Sie überhaupt an einem AG arbeiten.
    Beim Service läßt sich natürlich noch Einiges verbessern, wobei wir beim Thema Leistungsanreiz/Controlling wären.
    Aber wenn die Kunden ohne Anmeldung und teilweise außerhalb der Sprechzeiten kommen, ist nicht zu vermeiden, dass der Sachbearbeiter anderweitig beschäftigt oder ganz abwesend ist.
    Die Abwesenheit während der Sprechzeiten, auch bei Halbtagskräften, darf eigentlich nicht vorkommen. Dafür gibt es Vertreter.
    Jedoch, beim Thema "Service" die Notare so hoch zu heben, halte ich für unangebracht.
    Versuchen Sie doch mal, als Bürger einen Notar ohne Anmeldung zu sprechen.
    Oder ein Informationsgespräch ohne Auftrag !
    Beides gibts nur bei AG, und das kostenlos.
    Und wenn für Sie diese Organisationsprobleme schon Grund genug für eine komplette Auslagerung der Nachlasssachen sind, warum dann nicht gleich weiter bei den Grundbuch-, Register-, Vollstreckungs- und Versteigerungssachen !?
    Aber spätestens dann werden auch Sie sich nach einem neuen Job, bei einem Notar, umsehen müssen.

  • oL ist doch schon bei einem Notar! Er hat bereits der Justiz den Rücken gekehrt, worüber er wohl manchmal selbst etwas unglücklich zu sein scheint.

    Jedenfalls kann er mit gutem Gewissen auf die Justiz schimpfen!
    :wechlach:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ulf
    das breite grinsen :D ereilte mich beim lesen auch.

    aber unglücklich, der justiz den rücken gekehrt zu haben - nein. sicher, das ausscheiden aus der justiz birgt vorteile, genauso aber auch nachteile. im wesentlichen ist es freiheit und risiko vs. sicherheit und systemgebundenheit. sowas mag jeder für sich entscheiden und bewerten.

    @§ 21 und ruepfel

    ich sehe hier die art argumentation, die auch von den verbandsvertretern gebracht wird: qualität = qualität des blossen rechtlichen ergebnisses. das drumherum wird gar nicht erst erwähnt. nicht ohne grund findet diese argumentation kaum gehör.

    denn dem bürger ist grade der service wichtig. einen erbschein kann man nicht gut oder schlecht erteilen, nur richtig oder falsch. und wenn falsch, dann mag sich der benachteiligte beschweren. qualitätsgesichtspunkte sind hier nebensache. bei einer vertragsgestaltung, wo vieles sinnvoll oder auch ganz unzureichend geregelt werden kann, sieht das z. b. ganz anders aus.

    das rechtliche interessiert den normalbürger übrigens ohnehin nicht. der witwe mit 1 oder 2 oder 3 kindern ist schon klar, dass sie irgendwie erbe geworden ist. aber freundlichkeit, einen gesprächstermin, in dem man volle aufmerksamkeit hat, das gefühl, wilkommen zu sein und nicht einer von 10 bürgern in der schlange eines massengeschäfts vor einem drögen amtszimmer, fächerübergreifende beratung und infos, beurkundungstermine nach wunsch, telefonische ganztägige erreichbarkeit und rückrufe, ein mandantenzimmer mit zeitschriften für die wartezeit, ein ansprechender besprechungsraum für die gespräche, betreuung auch nach abschluss des mandates, für gebrechliche zur not hausbesuche - all das hat die justiz in der form nicht mal ansatzweise zu bieten. das ist nicht als kritik oder vorwurf gemeint, es ist einfach strukturbedingt so. und dafür mehrkosten in höhe der USt. finde ich mehr als ok.

  • Zitat von oL

    aber freundlichkeit, einen gesprächstermin, in dem man volle aufmerksamkeit hat, das gefühl, wilkommen zu sein und nicht einer von 10 bürgern in der schlange eines massengeschäfts vor einem drögen amtszimmer, fächerübergreifende beratung und infos, beurkundungstermine nach wunsch, telefonische ganztägige erreichbarkeit und rückrufe, ein mandantenzimmer mit zeitschriften für die wartezeit, ein ansprechender besprechungsraum für die gespräche, betreuung auch nach abschluss des mandates

    :wechlach:

    Auf welchen Prozentsatz der Notare trifft das eigentlich zu?

    Zitat von oL

    einen erbschein kann man nicht gut oder schlecht erteilen, nur richtig oder falsch. und wenn falsch, dann mag sich der benachteiligte beschweren. qualitätsgesichtspunkte sind hier nebensache.

    Na mal sehen, ob die Notare dann ggf. etwaige Schäden auch so den wirklichen Erben erklären. Und wenn gegen einen deutlich höheren Prozentsatz unrichtiger Erbscheine etwas unternommen werden muss, fällt das letztlich auch in den Service. Gespannt darf man auch sein, wie denn ein etwaiger Beschwerdeweg aussehen soll.

    Übrigens kenne ich eine Reihe von Amtsstuben, die die genannten Serviceleistungen bieten. Wo das nicht der Fall ist, ist das eigentlich kein Strukturproblem. Service können auch Amtsgerichte bieten.

  • Zitat von § 21 BGB

    Service können auch Amtsgerichte bieten.



    bietet ihr denn auch hausbesuche, termine am abend oder getränke an? :gruebel:

    soll keine kritik sein, aber ein privater dienstleister wird regelmäßig einer behörde im service überlegen sein. liegt in der natur der sache.

    Zitat von § 21 BGB

    Und wenn gegen einen deutlich höheren Prozentsatz unrichtiger Erbscheine etwas unternommen werden muss, fällt das letztlich auch in den Service.



    das ist statistikdenken. den bürger/mandanten interessiert nur SEIN fall. selbst wenn die quote unrichtiger erbscheine höher sein sollte, dafür haftet den leuten die versicherung des notars.

  • Ich habe inzwischen die Erfahrung gemacht, dass vielen Bürgern der Kostenfaktor vor Service geht (liegt vielleicht an der Region??). Dies ist insbesondere bei Erbausschlagungen der Fall.
    Ich führe desöfteren Diskussionen, warum der Ausschlagende Gebühren zahlen soll, obwohl es nichts erbt. Da ist die Mehrwertsteuer des Notars ggfs. zuviel des Guten.

    Auch macht es vielen nichts aus, längere Zeit auf einen Erbscheinstermin beim hiesigen Gericht - trotz Hinweis auf einen evtl. kurzfristigen Termin beim Notar - zu warten.

    Sicher, Termine am Abend können wir nicht bieten. Aber wie oft geht man denn im Leben zum Nachlassgericht? Ich denke, die ein- bis zweimal kann es der Bürger auch zu den Geschäftszeiten schaffen.

    Gruß Antje

    Man sieht nur mit dem Herzen gut, das Wesentliche ist für die Augen unsichtbar.
    (Antoine de Saint-Exupéry)

  • Zitat von oL

    bietet ihr denn auch hausbesuche, termine am abend oder getränke an?

    Hausbesuche habe ich in Ausnahmefällen (ohne Mehrkosten) auch schon gemacht. Die Getränke sind natürlich ein unschlagbarer Vorteil. Allerdings haben wir auch das Problem, dass der Kaffee nicht einmal durchgelaufen ist, bis wir mit dem Antrag fertig sind.:D

    Zitat von oL

    das ist statistikdenken. den bürger/mandanten interessiert nur SEIN fall. selbst wenn die quote unrichtiger erbscheine höher sein sollte, dafür haftet den leuten die versicherung des notars.

    Das kann man vielleicht wirklich so sehen, aber eine wesentliche Frage bleibt dabei unbeachtet: Welche Art Nachlassverfahren wollen wir uns in Deutschland leisten bzw. will der Bürger letztlich? Ein kostengünstigeres Verfahren mit höherem Qualitätsstandard oder ein Verfahren, bei dem es Zeitschriften und Getränke, oft vielleicht auch angenehmere Warteräume und Besprechungszimmer und mehr Hausbesuche gibt? Ich könnte mir durchaus noch vorstellen, dass den Notaren ausschließlich die Anträge bzw. Beurkundung der eidesstattlichen Versicherungen sowie von Aussschlagungen übertragen werden. Andere Dinge wie die Behandlung von letztwilligen Verfügungen, Erbscheinserteilungen, Entgegennahme von erbrechtlich wesentlichen Erlärungen etc. dürfen jedoch auf keinen Fall zersplittert werden. Und die Länder müssten endlich aufhören, Dienstleistung zu wollen und gleichzeitig die Ausstattung dafür zu verweigern.

  • Da die Notare Nachlassgerichte der 1. Instanz werden sollen, sehe ich auch schon gespannt der notariellen Begeisterung zur Beglaubigung und Entgegennahme von Erbausschlagungen, der Benachrichtigung von nachfolgend Erbberechtigten sowie der diversen Telefonate im Zusammenhang mit Nachlass-Sicherungsmaßnahmen entgegen. Ich glaube, die machen sich kein Bild, wie zeitintensiv und wenig gebühreneinbringend die diversen Randverfahren (NL-Sicherung, Ausschlagungen, Gläubigeranfragen etc.) sind... na, die werden sich wundern... :teufel: :D :teufel:

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • mir ist allerdings nichts drüber bekannt, dass sich die notare nach den nachlaßsachen besonders strecken würden.

    und unlukrativen ätzkram gibts beim notar schon genug, z. b. lebensbescheinigungen, vereinssachen, vollmacht für auto nach polen etc.

  • @oL : wenn man sich die Stellungnahmen der Vertreter der Notare zur geplanten Übertragung der nachlassgerichtlichen Verfahren auf diese ansieht, scheint dort doch eine gewisse Begeisterung vorzuherrschen... :D

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • nachlass ist für die notare wohl mehr quantitativ, also als massengeschäft, insbes. im eher einfachen bereich der gesetzlichen erbfolge interessant. eine 10/10 gebühr ist zwar nicht der hit, aber die witwe mit k1, 2 oder 0 ist ja auch mit vertretbarem aufwand bearbeitet.

  • @oL : Wieso 10/10 ?

    Die eV nach § 49 KostO wird doch neben der ES-Erteilungsgebühr berechnet, somit komme ich, wenn die Notare den ES erteilen, auf 20/10. Dann noch 5/10 für die Testamentseröffnung (bei test. Erbfolge). Da kommt schon was zusammen.

    Aber - wie oben erwähnt - es gibt auch zeitaufwändige Minusverfahren (und das zur Genüge)...

    P.S.: Bei der gesetzlichen Erbfolge und "k0" (was wohl keine Kinder bedeuten soll ?!?) gibt es nach gesetzlicher Erbfolge bestimmt noch einen Neffen oder Großneffen, der neben der Witwe zur Erbschaft berufen ist...

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Zitat von the bishop

    @oL : Wieso 10/10 ?



    hatte primär nur an den erbschein gedacht, weil erbscheinsanträge der notar ohnehin schon hat, nur nicht monopolmäßig.

  • Die Auflösung der Nachlassgerichte und Übertragung der Nachlassachen auf NOtare ist lt. einer Mitteilung des BDR vom 24.11.06 angeblich vom Tisch.

  • Die Auflösung der Nachlassgerichte und Übertragung der Nachlassachen auf NOtare ist lt. einer Mitteilung des BDR vom 24.11.06 angeblich vom Tisch.




    :daumenrau

    Hoffen wir mal, daß das stimmt.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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