Eines der mir bekannten IG will, dass für die WVP ein erneuter Antrag gestellt wird. Viel Sinn kann ich nicht darin sehen, außer das für das laufende Verfahren, vor IE der Richter über die Stundung entscheiden hat, jetzt aber der Rechtspfleger zuständig ist.
Der einmal gestellte Antrag gilt für alle Verfahrensabschnitte, ein erneuter Antrag ist nicht erforderlich.