Insolvenz und Verzeichnispflicht

  • Falls mal wirklich eine Mündelsperre an Konten der Kinder gem. § 1667 BGB angeordnet wurde ( soll vorkommen bei Insolenz :cool: ) , würde die Aufhebungsmitteilung des Inso-Gerichtes bedeuten, dass das Familiengericht auch die Sperre wieder aufhebt.;)

  • Ich habe mir diesen Thread vollständig durchgelesen und es kommt immer wieder die Frage auf:

    Was sollten denn eurer Ansicht nach Anhaltspunkte sein, die auf eine Gefährdung des Kindesvermögens auf Grund InsO-EÖ hinweisen?:gruebel:
    Wie wollt ihr das anhand des Vermögensverzeichnisses erkennen?:gruebel:

  • Ich habe mir diesen Thread vollständig durchgelesen und es kommt immer wieder die Frage auf:

    Was sollten denn eurer Ansicht nach Anhaltspunkte sein, die auf eine Gefährdung des Kindesvermögens auf Grund InsO-EÖ hinweisen?:gruebel:
    Wie wollt ihr das anhand des Vermögensverzeichnisses erkennen?:gruebel:


    Nix!
    Entweder du hast einen "bösen" Schuldner, dann ist er schon vor Inso-Eröffnung an das Geld seiner Kinder gegangen. Oder du hast einen "lieben" Schuldner, der gibt dir auch brav alle Vermögenswerte seiner Kinder an.
    Ich fordere das VV trotzdem an. Ich hatte erst einen Fall, wo mir was spanisch vorkam, da hab ich dann nachgehakt und alles hat sich in Luft aufgelöst. Da ich Inso und Familie mache, kreuzen sich manchmal die gleichen Buchstaben, so dass ich den Schuldner bzw. dessen Inso-Akte schon kenne. Da kann man schon mal stutzig werden.
    Aber generell ist das Anfordern von Vermögensverzeichnissen nur Gewissensberuhigung, so nach dem Motto, Hauptsache ich hab was getan!

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Was sollten denn eurer Ansicht nach Anhaltspunkte sein, die auf eine Gefährdung des Kindesvermögens auf Grund InsO-EÖ hinweisen?:gruebel:
    Wie wollt ihr das anhand des Vermögensverzeichnisses erkennen?:gruebel:



    Gar nicht. Eine Kollegin hat mal bei Kindesvermögen im höheren vierstelligen Bereich die Sperre angeordnet. Sie ist von dem LG aufgehoben worden. Begründung so in etwa, erst wenn die Mutter die Finger im Geld des Kindes hat und eindeutig für sich verwenden will, kann man eingreifen.

    Wir haben das hier bei uns auch schon diskutiert und betrachten die Verzeichnisse so wie die nach § 1640 BGB. Verzeichnispflicht erfüllt, Kind kann später kucken, wenn es will.

    Ich will ja gar nicht wieder davon anfangen, dass es in der MiZi Vorgaben gibt, wann wir zu benachrichtigen sind ..........

  • Das ist schon sehr erstaunlich. Ich lese immer wieder Beiträge nach dem Motto: Grundsätzlich fordern wir kein VV an, nur in Ausnahmefällen, wenn von einer Gefährdung des Kindesvermögens auszugehen ist.

    Doch welche konkreten Anhaltspunkte (abgesehen von dem obigen Sonderfall: InsO-Rpfl. = FamRpfl.) das wohl sein sollen, kann letzten Endes keiner feststellen. :cool:

  • Ich handhabe es so wie Bella und fordere immer ein Verzeichnis an.

    Nur, wenn ich sehe, dass die Kinder nicht im Haushalt des Inso-Schuldners leben, sehe ich davon ab.

    Wenn das VV dann eingereicht wird, ist für mich die Sache erledigt.

    Wird es nicht eingereicht, ist die Weigerung für mich ein Anhaltspunkt, über weitere Maßnahmen nach §§ 1666, 1667 BGB nachzudenken und daher ggf. die Eltern vozuladen oder das Jugendamt hinzuschicken.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wir fordern auch immer ein Verzeichnis an. Und siehe da, letztens hatte ich doch glatt Sparbuchkopien vorliegen, aus denen hervor hing, dass die Eltern sich kräftig am Kindesvermögen bedient hatten. Ihre Rechtfertigung fehlt noch, mal sehen...

  • Wir fordern auch immer ein Verzeichnis an. Und siehe da, letztens hatte ich doch glatt Sparbuchkopien vorliegen, aus denen hervor hing, dass die Eltern sich kräftig am Kindesvermögen bedient hatten. Ihre Rechtfertigung fehlt noch, mal sehen...



    Mal so interessehalber, habt ihr da ´nen Vordruck für?
    Hab nämlich auch grad so ein Fall.

  • Hallo, dieser thread ist zwar nun wirklich schon sehr alt, aber vielleicht mag trotzdem noch mal jemand in das thema einsteigen:
    Ich habe ein Vermögensverzeichnis erhalten, in welchem die Kindesmutter aufführt, dass es ein Sparbuch für das knapp vierjährige Töchterchen gäbe. Die Sparbuchsumme liegt bei ca. 630€.
    Wie sollte ich nun Eurer Meinung nach verfahren?

  • Kopie des Sparbuchs anfordern, wenn diese vorliegt: prüfen, ob in letzter Zeit Beträge abgehoben wurden. Wenn ja, Verwendung erfragen. Wenn nein: Mutter höchstens darauf hinweisen, dass das Sparbuch Vermögen des Kindes ist und bleiben sollte, dann Kosten/weglegen.

  • ich habe mich aus aktuellem Anlass hier noch mal eingelesen. Ich habe nämlich auch immer ein VVZ angefordert und wenn die Eltern nicht reagierten, das JA hingeschickt. Das hatte bisher immer geklappt.Nun habe ich erstmals den Fall, dass auch darauf keine Reaktion erfolgte und ich frage mich, ob ich überhaupt weitermache, denn Zwagsgeld ist doch eigentlich aussichtslos.
    Ich habe aber die Vermutung, dass die betreffenden Kinder über sehr viel Geld verfügen weil zumindest die Mutter mal sehr vermögend war (sehr bekannte frühere Sportlerin auf Weltniveau, die sich in Doping verstrickte).

    Was würdet ihr tun ? :confused:

    Ich habe eigentlich keinerlei Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung.
    Anlässlich dieser Geschichte überlege ich, ob ich das zukünftig auch so wie Tommy hadhabe....:gruebel:

  • Heisst das, dass das JA keinen Kontakt aufnehmen konnte oder wie ist die Sachlage in dem Fall?

    Betrifft das Inso-Verfahren beide Elternteile oder nur einen? Leben die Kinder bei dem betroffenen (insolventen) Elternteil oder evtl. bei dem anderen? Wie alt sind die Kinder?

    Ulf

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  • das JA hat die Mutter eingeladen, sie ist nicht gekommen,
    das Inso-Verfahren betrifft derzeit nur die Mutter, das Verfahren des Vaters ist anhängig aber noch nicht eröffnet, Kinder leben bei beiden Eltern, sind 14 und 11 Jahre alt

  • das JA hat die Mutter eingeladen, sie ist nicht gekommen,


    Wenn der Prophet nicht zum Berg kommt... macht das JA bei uns auch Hausbesuche. ;)

    Ansonsten würde ich mir die ganze Familie mal vorladen.

    Wenn alles nichts bringt, wird es natürlich schwierig. Man könnte es dann aber wohl so auslegen, dass sich die Eltern nicht um die Belange der Kinder kümmern und darin eine Gefährung sehen. M.E. könnte man dann die Vermögenssorge letztlich entziehen.

    Ulf

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  • nun, die Sache wird durch das JA mit sog. "langen Zähnen" angefasst- Eltern sind hier sehr bekannt, Vater ist RA und schon deshalb gehe ich nicht aufs sog. Glatteis.
    Für Vermögensgefährdung habe ich wirklich keine Anhaltspunkte. Ich kanns ja mal mit einer einladung versuchen, weiss aber eigentlich schon, dass keiner kommen wird.

  • das JA hat die Mutter eingeladen, sie ist nicht gekommen



    Dann dürfte dies wohl Anhaltspunkt genug sein, damit das JA der Kindesmutter mal einen Hausbesuch abstattet. Wenn die Mutter weder auf das Gericht noch das JA reagiert, fragt sich doch, ob nicht Weiterungen zu treffen sind.

    Ich gehe hier wie folgt vor:

    Bein Insolvenz eines Elternteils schreibe ich die Eltern an. Kommt keine Reaktion, wird 1 x erinnert. Bleibt auch die Erinnerung fruchtlos, leite ich KEIN Zwangsgeldverfahren ein, weil sich jemand, der sich in Insolvenz befindet darüber nur kaputt lacht.
    Stattdessen bekommt das JA von mir den gesamten Akteninhalt zur Kenntnis mit folgendem Anschreiben:

    " In pp. hat das In­sol­venz­ge­richt dem Fa­mi­li­en­ge­richt mit­ge­teilt, dass über das Ver­mö­gen des Kindesvaters das In­sol­venz­ver­fah­ren er­öff­net wur­de.
    An­läss­lich die­ser Tatsa­che kann das Fa­mi­li­en­ge­richt prü­fen, ob für das Kind/die Kin­der Schutz­maß­nah­men nach § 1667 BGB zu er­grei­fen sind.
    Mit Schreiben vom xx.xx.xxxx und xx.xx.xxxx die sämtlichst unbeantwortet geblieben sind, hat das Gericht d. XY aufgefordert, ein Vermögensverzeichnis bzgl. des minderjährigen Kindes Z einzureichen.

    Da aufgrund der Insolvenzeröffnung Zwangsgeldandrohungen und -vollstreckungen von Beginn an aussichtslos erscheinen, wird um Ihre Mitarbeit gebeten.

    Bitte prüfen Sie, ob d. XY die elterliche Sorge, und somit auch die Vermögenssorge, zusteht.
    In diesem Fall wird darum gebeten, d. XY dazu zu bewegen, das erforderliche Verzeichnis einzureichen. Sofern d. XY die elterliche Sorge zusteht, besteht für diese(n) eine gesetzliche Pflicht das Verzeichnis einzureichen. Dabei ist es egal, ob Z in seinem Haushalt lebt er Kontakt zu ihm/ihr hat oder nicht. Da XY auf Schreiben nicht zu reagieren scheint, könnte ein Hausbesuch angezeigt sein.
    Sollte XY auch unter Ihrer Beteiligung das notwendige Verzeichnis nicht einreichen, können Sie XY ausrichten, das sich dann das Gericht gezwungen sieht ein Verfahren bzgl. des (Teil-)Entzugs der elterlichen Sorgen einzuleiten.

    Sollte XY die Vermögenssorge nicht zustehen, wird ebenfalls um Mitteilung geben.

    In der Anlage erhalten Sie den Vordruck für das Verzeichnis sowie einen kompletten Aktenauszug.

    Um Erledigung binnen eines Monats wird gebeten."

    Manchmal ist hier die Einschaltung des JA notwendig. Nach deren Tätigkeit habe ich das Verzeichnis immer bekommen. Sollte dies mal irgendwann nicht der Fall sein, hätte ich keine Skrupel dem entsprechenden Elternteil die elterliche Sorge bzgl. der Vermögenssorge zu entziehen und ihm die Entscheidung zuzustellen. Wenn sich dann keiner meldet, scheint meine Entscheidung ja richtig gewesen zu sein. Sollten sich der Elternteil dann erbost bei mir melden, würde ich ihm erklären was der Hintergrund dieser Entscheidung ist und sobald ich das Verzeichnis habe, bekäme der Elternteil die Vermögensorge wieder.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    5 Mal editiert, zuletzt von Ernst P. (7. April 2009 um 11:39)

  • So sehe ich das auch. Eltern haben halt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Mal sehen wer am längeren Hebel sitzt...

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Habe mich eben nochmal mit einer Kollegin über die Problematik unterhalten, wir überlegen jetzt, ob wir die Dinger nicht gleich ans Jugendamt in Kopie übersenden sollen. Die haben meistens detailliertere Informationen über die Familienverhältnisse und können falls erforderlich eingreifen.

    Was meint ihr dazu?

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