Folgender Sachverhalt:
- Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Unterhalt
- Erlass der eA ohne mündliche Verhandlung
- Zurückweisungsantrag und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der Gegenseite
- Aussetzung der Vollziehung wird beschlossen
- mündliche Verhandlung im eA und im Hauptsacheverfahren, dort Antrag auf Aufrechterhaltung und Aufhebung der Aussetzung der Vollziehung
- Entscheidung im eA Verfahren: Aufrechterhaltung der eA und der Aussetzung der Vollziehung´; Gegenstandswert für das eA-Verfahren festgesetzt auf 3.078,00 Euro
Nach welchem Wert ist die Verfahrensgebühr zu berechnen?