Wie wäre es mit einem Schoki-Verzeichnis?
Wie - was - hab ich da was versäumt?
Gibt´s jetzt Aktenblätter mit Schokiüberzug?
Wie wäre es mit einem Schoki-Verzeichnis?
Wie - was - hab ich da was versäumt?
Gibt´s jetzt Aktenblätter mit Schokiüberzug?
ihr schafft es doch, daß aus jedem Thread einen Schoki-Haben-will-Thread wird:strecker
Wenn ein Rechtspfleger in einer eigenen Forderungssache dem GV eV-Auftrag erteilt, wird wahrscheinlich als zu stellende Zusatzfrage angegeben:
"Hat der Schuldner Schoki-Vorräte, die über den Bedarf für vier Wochen hinausgehen?"
Im AG Ah***** ist vor etlichen Jahren das Grundbuchamt abgebrannt. Die meisten Akten waren danach rund mit schwarzem Trauerrand. Was die Flammen nicht schafften, erledigte das Löschwasser.
Aus diesem Grunde habe ich bei Eintragungen in das Grundbuch bei der Angabe des Notars und der UR-Nr. auch immer den Ort mit angegeben.
Wenn die GB-Akten die Elbe hinuntertreiben - handelt es sich dann um "bewegliches Vermögen"?
Wenn die GB-Akten die Elbe hinuntertreiben - handelt es sich dann um "bewegliches Vermögen"?
... und wie ist das alternativ zu den Akten bei Holzhäusern ... ???
Ich muss diesen thread nochmal ausgraben:
In meinem Fal ist die Akte nur noch auf Mikrofilm vorhanden. Gilt das jetzt als Original ("Vermerk auf den Film setzen" ) oder rekonstruiere ich die Akte jetzt anhand des Mikrofilms?
Ich muss diesen thread nochmal ausgraben:
In meinem Fal ist die Akte nur noch auf Mikrofilm vorhanden. Gilt das jetzt als Original ("Vermerk auf den Film setzen" ) oder rekonstruiere ich die Akte jetzt anhand des Mikrofilms?
Wie sagte Himmel in #2 so schön? "Dabei sind mir alle Hilfen recht."
Ich würde die Akte mittels Mikrofilm rekonstruieren.
Das müsste nach § 299a ZPO gehen.
Danke KlausR! (den §299a ZPO hatte ich noch nie gelesen )
Ich möchte nochmal auf das Thema Rekonstruierung zurückkommen:
Wie handhabt ihr das rein praktisch?
Bei mir hat der RA eine Kopie eines Zahlungsbefehls von 1973 vorgelegt, die krumm und schief kopiert und mit zahlreichen Eingangsstempeln von Gerichtsvollziehern versehen ist, man kann kaum noch was lesen.
Muss ich diese Kopie zur Ersatzurschrift erklären oder kann ich den eigentlichen Titel einfach neu schreiben lassen?
Wo nimmst Du denn einen ZB-Vordruck her?
Wenn es noch eine lesbare Kopie ist, dann verwende ich die auch in aller Regel. Die Stempel darauf sind unschädlich. Hauptsache, das Wesentliche ist zu entziffern. Da Du den Vordruck evtl. erneuern willst, gehe ich davon aus, DASS alles lesbar ist. Das reicht dann doch auch. Wichtig ist nur die Klausel, um diese Kopie zum Original-Titel "zu erheben".
Wo nimmst Du denn einen ZB-Vordruck her?
Wenn es noch eine lesbare Kopie ist, dann verwende ich die auch in aller Regel. Die Stempel darauf sind unschädlich. Hauptsache, das Wesentliche ist zu entziffern. Da Du den Vordruck evtl. erneuern willst, gehe ich davon aus, DASS alles lesbar ist. Das reicht dann doch auch. Wichtig ist nur die Klausel, um diese Kopie zum Original-Titel "zu erheben".
Solltest du jedoch noch einen ZB-Vordruck haben (wie ich :D), dann würde ich den nehmen. Ist leserlicher...
Solltest du jedoch noch einen ZB-Vordruck haben (wie ich :D), dann würde ich den nehmen. Ist leserlicher...
Ich staune. Wie tief ist denn euer Keller?
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