Für-Tot-Erklärter lebt noch

  • Mobi, du hast völlig recht. Aber zwischen Mauer und Antrag liegt schon eine gewisse Zeit! Man müßte einfach mal den Anlass ermitteln, warum die Schwester im Jahre 1997 und nicht etwa im Jahre 1994, entsprechenden Antrag gestellt hat.
    Es liegt mir absolut fern, hier der Schwester irgendetwas zu unterstellen.

  • War ja auch nur Spaß. Das würd ich auch niemals unterstellen. Aber möglicherweise gab es 1997 wirklich ein Erbscheinsverfahren. Das wäre schon eine naheliegende Erklärung. Es kann auch irgendein entfernterer Verwandter verstorben sein. Und die Schwester hatte wirklich keinerlei Kontakt bzw. überhaupt Kenntnis davon, dass ihr Bruder noch lebt.

  • Im vorliegenden Fall wird es sich so verhalten haben, dass die Familie nach dem Krieg einfach nicht wieder zusammengefunden hat und dass nunmehr eine ebenso überraschende wie freudige Familienzusammenführung bevorsteht. Nach Sachlage würde ich sogar in Erwägung ziehen, dem Betroffenen und seiner Schwester nicht lediglich in notgedrungen unpersönlicher Form zu schreiben, sondern versuchen, die Beteiligten fernmündlich zu kontaktieren. Ich habe solche Fälle einige Male erlebt und es gehört wirklich zu den "Highlights" meiner Tätigkeit, die Freude der Beteiligten "live" miterleben zu dürfen, so etwa in einem Fall, bei welchem sich Eheleute nach Jahrzehnten wiederfanden und händchenhaltend bei mir im Zimmer saßen, als wären sie nie getrennt gewesen.

    Ein böser Wille der Schwester hat bei der Todeserklärung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht vorgelegen. Der Todesnachweis wurde halt aus irgendwelchen Gründen (evtl. in einem Nachlassverfahren) benötigt und demzufolge war es notwendig, die Verschollenheit des Betroffenen in dessen Todeserklärung überzuführen.

    Besonders pikant waren die Fälle, bei welchen ein verheirateter Soldat verschollen, in Wahrheit aber überhaupt nicht gefallen bzw. verstorben war. Hier konnte es vorkommen, dass der Verschollene nach dem Krieg woanders ein neues Leben begann und erneut heiratete, sodass er praktisch mit zwei Frauen verheiratet war. In solchen Fällen konnte der "Verschollene" meines Wissens nach wählen, ob er -wie in der Regel- an seiner neuen Ehe festhalten will und die alte Ehe wurde bejahendenfalls aufgelöst.

  • Im vorliegenden Fall wird es sich so verhalten haben, dass die Familie nach dem Krieg einfach nicht wieder zusammengefunden hat und dass nunmehr eine ebenso überraschende wie freudige Familienzusammenführung bevorsteht. Nach Sachlage würde ich sogar in Erwägung ziehen, dem Betroffenen und seiner Schwester nicht lediglich in notgedrungen unpersönlicher Form zu schreiben, sondern versuchen, die Beteiligten fernmündlich zu kontaktieren. Ich habe solche Fälle einige Male erlebt und es gehört wirklich zu den "Highlights" meiner Tätigkeit, die Freude der Beteiligten "live" miterleben zu dürfen, so etwa in einem Fall, bei welchem sich Eheleute nach Jahrzehnten wiederfanden und händchenhaltend bei mir im Zimmer saßen, als wären sie nie getrennt gewesen.

    Ein böser Wille der Schwester hat bei der Todeserklärung aller Wahrscheinlichkeit nach nicht vorgelegen. Der Todesnachweis wurde halt aus irgendwelchen Gründen (evtl. in einem Nachlassverfahren) benötigt und demzufolge war es notwendig, die Verschollenheit des Betroffenen in dessen Todeserklärung überzuführen.

    Besonders pikant waren die Fälle, bei welchen ein verheirateter Soldat verschollen, in Wahrheit aber überhaupt nicht gefallen bzw. verstorben war. Hier konnte es vorkommen, dass der Verschollene nach dem Krieg woanders ein neues Leben begann und erneut heiratete, sodass er praktisch mit zwei Frauen verheiratet war. In solchen Fällen konnte der "Verschollene" meines Wissens nach wählen, ob er -wie in der Regel- an seiner neuen Ehe festhalten will und die alte Ehe wurde bejahendenfalls aufgelöst.


    Da kann ich nur zustimmen.

  • Besonders pikant waren die Fälle, bei welchen ein verheirateter Soldat verschollen, in Wahrheit aber überhaupt nicht gefallen bzw. verstorben war. Hier konnte es vorkommen, dass der Verschollene nach dem Krieg woanders ein neues Leben begann und erneut heiratete, sodass er praktisch mit zwei Frauen verheiratet war.



    Ja, das war insbesondere bei Vertriebenen der Fall.

    Was mich hier an unserem Ausgangsfall etwas stört, ist die Tatsache, daß der Verschollene offenbar im Bereich der alten Bundesländer geboren wurde. Ist das so?

    Irgendwie kommt mir das etwas komisch vor:gruebel: Ob hier vielleicht auch eine Verwechslung von Personen vorliegen könnte?

    Bin auf jeden Fall gespannt, wie die Sache weitergeht. Bitte unbedingt berichten!

    P.S. @ol::daumenrau
    Weiterlesen ist immer gut. Weil ich aber (wie ich geschrieben hab´) weg mußte, bin ich ja noch nichtmal zum anlesen gekommen. Daß sich der Thread aber über Nacht auf über 25 Beiträge erhöht, hat mich dann schon etwas erstaunt.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de


  • Was mich hier an unserem Ausgangsfall etwas stört, ist die Tatsache, daß der Verschollene offenbar im Bereich der alten Bundesländer geboren wurde. Ist das so?

    Irgendwie kommt mir das etwas komisch vor:gruebel: Ob hier vielleicht auch eine Verwechslung von Personen vorliegen könnte?


    Sehe ich (wie schon gesagt) auch so. Hätte da nicht 1997 die Suchanfrage im Rahmen des TE-Verfahrens einen Treffer ergeben müssen?

    Der Schwester kann man sicherlich überhaupt keinen Vorwurf machen. Wenn sich ihr Bruder nie bei ihr gemeldet hat bzw. sie zu finden versucht hat (und das, wo er offenbar auch in Deutschland lebt), wie soll sie darauf kommen, dass er noch leben könnte?

    Life is short... eat dessert first!

  • Der Gedanke, dass eine Personenverwechslung vorliegen könnte, ist mir auch schon gekommen. Man sollte daher nochmals beim Standesamt nachhaken, ob der Testierende auch tatsächlich mit dem Verschollenen identisch ist, bevor man die Beteiligten kontaktiert und Hoffnungen weckt, die sich dann in Luft auflösen.

  • Im Zusammenhang mit Verschollenheitsfällen möchte ich nochmals auf den sog. Führererlass Adolf Hitlers vom 6.11.1941 (JR 1947, 113) und den hierauf ergangenen Runderlass des ehemaligen Reichsministeriums des Innern vom 15.6.1943 hinweisen (beide ausdrücklich nicht veröffentlicht!). Danach war es möglich, eine Eheschließung auch nach dem Ableben des im Kriege gefallenen "Ehemannes" vorzunehmen (sog. posthume "Handschuhehe"; in Hamburg war der Bürgermeister nach der VO vom 14.1.1946, VOBl. 6, noch bis zum 28.2.1946 befugt, solche nachträglichen Eheschließungen anzuordnen). Die Gültigkeit solcher Ehen, insbesondere soweit sie in der Zeit vom 8.5.1945 bis zum 28.2.1946 geschlossen wurden, war streitig. Aufgrund des Gesetzes über die Rechtswirkungen des Ausspruchs einer nachträglichen Eheschließung vom 29.3.1951 (BGBl. I, 215), in West-Berlin Gesetz vom 23.1.1952 (VOBl. 75) wurden die Rechtsfolgen solcher Eheschließungen geregelt. Das Gesetz ist in älteren Auflagen des Palandt mit Kommentierung im Anhang zu § 13 (34. Aufl.) bzw. im Anhang zu § 13 a EheG (39. Aufl.) abgedruckt.

    Der Inhalt dieses Gesetzes in Kürze:

    § 1: Notwendigkeit eines entsprechenden Ausspruchs des Standesbeamten über die erfolgte nachträgliche Eheschließung aufgrund einer bis zum 31.3.1946 (in Berlin: bis zum 8.5.1945) ergangenen Anordnung einer obersten Verwaltungsbehörde; Frau erhält Familiennamen des Mannes (§ 1 Abs.1 Nr.1); Untersagungsmöglichkeit auf Antrag von Verwandten durch VormG (§ 2); Versorgungsansprüche der Witwe (§ 1 Abs.1 Nr.2); Kind erhält die rechtliche Stellung eines ehelichen Kindes -und damit natürlich ebenfalls Versorgungsansprüche als Halbwaise- (§ 1 Abs.1 Nr.3; hierzu vgl. OLG Düsseldorf StAZ 1951, 273). Solche vor dem 1.7.1949 geborenen Kinder haben somit -obwohl sie an sich nichtehelich geboren waren- auch erbrechtlich den Status eines ehelichen Kindes.

    Das Gesetz gilt nach dessen § 1 Abs.3 auch, wenn der Mann für tot erklärt oder der Todeszeitpunkt nach den Vorschriften des Verschollenheitsrechts festgestellt wurde.

  • ich habe meine zweifel, dass hier wirklich die von juris 2112 in aussicht genommene "freudige Familienzusammenführung bevorsteht".

    wenn man bedenkt, dass der mann damals 22 war und jetzt ca. 84 ist, dürften kaum familienmitglieder der "alten" familie vorhanden sein, wenn er nicht gerade für damalige verhältnisse sehr früh bereits kinder gehabt haben sollte. ein revitalisierung einer etwa damals schon in sehr jungen jahren vorhandenen ehe kommt wohl auch realistisch kaum mehr in betracht. das jetzt erfolgte verfassen eines testamentes könnte zudem auf einen schlechten gesundheitszustand hinweisen. fraglich daher m. E., ob man dem mann wirklich einen gefallen tut, auf seine alten tage.

  • Im Ausgangssachverhalt ist nicht die Rede davon, dass der Verschollene verheiratet war. Die von mir allgemein beschriebene "Familienzusammenführung" dürfte sich somit -immerhin- auf das Wiederfinden von Bruder und Schwester (samt ihrer Abkömmlinge) beschränken.

    Ob man dem Mann auf seine alten Tage noch einen Gefallen tut, muss in rechtlicher Hinsicht ohnehin außen vor bleiben. Denn es ist ja klar, dass die erfolgte Todeserklärung in jedem Fall aufgehoben werden muss. An der Beteiligung des Verschollenen an diesem Verfahren führt aber kein Weg vorbei.

  • "Wenn sich ihr Bruder nie bei ihr gemeldet hat bzw. sie zu finden versucht hat (und das, wo er offenbar auch in Deutschland lebt), wie soll sie darauf kommen, dass er noch leben könnte?"

    Womöglich hat er es und er hatte in den Nachkriegsjahren keinen Erfolg damit. Wenn er dann davon überzeugt war, dass keiner seiner Familie den Krieg überlebt hat, dann sehe ich auch keine Notwendigkeit dafür, dass sich der "Tote" bei seiner "toten Schwester" melden soll.

  • Ich habe den Eindruck, der eine oder andere hier kann sich nicht so recht einfühlen, in das Chaos, das nach 1945 geherrscht hat (nicht, dass wir als Nachgeborene das überhaupt "richtig" könnten).
    Aber hier klingt es teilweise so an, als hätten die beiden nur mal anständig suchen müssen, dann hätten sie sich schon gefunden - und das ohne auch nur ansatzweise die Umstände zu kennen, die in dieser Familie vorgelegen haben.
    Und warum erst 1997 die Todeserklärung? Warum gehen viele erst dann zum Zahnarzt, wenn es weh tut? Weil man unangenehme Dinge eben gerne aufschiebt, bis es nicht mehr anders geht.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • omawetterwax:
    Da hast Du Recht. Die Nachkriegswirren waren nicht ohne. Ein Verwandter hatte seinen Sohn bei seiner Schwester in Obhut gegeben - und hat die beiden 15 Jahre gesucht...

  • Umso mehr interessiert mich der Ausgang der Sache. Ich tendiere aber immer mehr dazu, daß hier etwas "nicht koscher" ist.

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  • In grauer Vorzeit hatte ich auch mal so einen Fall.
    Der für tot erklärte Soldat lebte in Frankreich und hat auch seine Frau für tot gehalten, so dass er dort neu geheiratet hat.

    Nachdem der Staatsanwalt den Antrag auf Aufhebung der Todeserklärung gestellt hatte, war der entsprechende Beschluss aufzuheben und der Mann war dann Bigamist.

    Die in Frankreich geschlossene 2. Ehe wurde aufgehoben. Die 1. Frau, die auch neu geheiratet hatte und deren 2. Ehe auch aufgehoben worden ist, hat sich dann von ihrem für tot geglaubten Mann scheiden lassen, so dass beide mit ihren 2. Ehepartnern neu heiraten konnte.

  • Ich kann meiner Vorrednerin omawetterwax nur zustimmen.

    Wenn man sich die Fernsehsendungen betrachtet, bei welchen (wenn auch mit Gedöns und Tränendrüse) solche Familienzusammenführungen erfolgen, dann liegt es in den meisten Fällen auf der Hand, dass die Leute oft über Jahrzehnte vergeblich nach ihren Angehörigen suchten und die Suche notgedrungen irgendwann aufgaben. Man darf auch nicht übersehen, dass die heutige Technisierung und das Ende des Ost-West-Konflikts Wege für eine erfolgreiche Suche eröffnen, die früher noch nicht gangbar waren. Und aus eben diesem Grund wird es immer wieder gelingen, Schicksale von Menschen aufzuklären, die bisher zum Leidwesen der Angehörigen im Dunkeln lagen.

    Wer mit einigermaßen offenen Augen durch die Welt geht, wird sich auch an die vielen Haushalte erinnern, in welchen noch heute die Bilder der gefallenen Söhne an der Wand hängen. Man braucht nur die Zahl der gefallenen Soldaten auf die damalige Einwohnerzahl Deutschlands hochrechnen, um zu erkennen, dass statistisch fast jede Familie von einem Todesfall (wenn in realiter nicht sogar von mehreren) betroffen war. Und wenn man sich dieses unermessliche Leid vor Augen hält, das die Machthaber des Dritten Reiches (auch) über die eigene Bevölkerung gebracht haben, dann stehe ich immer wieder völlig konsterniert vor der Tatsache, dass etliche Exemplare der vernunftsbegabten Spezies Mensch auch in heutiger Zeit noch solchen Ideologien anhängen können.

  • Für mich ergibt sich - nach noch mal eine Nacht drüber schlafen - die Vermutung, dass die Beteiligten nach dem Krieg nicht mehr zueinander gefunden haben. Die Familie lebte bis zum Krieg in der nähe von Cottbus, die Mutter hat nach den vorliegenden Angaben nach dem Krieg bei einer Bekannten in Berlin gewohnt. Nunmehr sollten irgendwelche Entschädigungen im Zusammenhang mit dem 2. Weltkrieg geltend gemacht werden. Daher hat die Schwester einen Erbschein nach Ihrem Bruder gebraucht. Die Schwester übrigens wohnt zwischnzeitlich im Spreewald. Der tot geblaubte Bruder lebt nunmehr in Stuttgart. Ergo sind alle in Deutschland verteilt. Während der Mauer konnte eine "Familienzusammenführung" nur schwer erfolgen. Und danach hat wahrschneinlich keiner mehr daran gelaubt, den anderen zu finden. Aber ich werde es hoffentlich erfahren.

    Ich habe jedenfalls die Mitteilung des Standesamtes zunächst zur StA geschickt mit der Bitte um Prüfung und ggf. Antragstellung nach § 30 VerschG.

    Darüber hinaus habe ich eine EMA-Anfrage gemacht, um zu prüfen, ob die Schwester überhaupt noch unter der Anschrift von 1997 gemeldet ist. Hoffentlich ist sie nicht zwischenzeitlich verstorben.

    Und nach Nachlassvorgängen nach meinen Tot-geglaubten habe ich auch nachgefragt. Mal sehen was da so raus kommt.

    Ich werde jedenfalls weiter berichten. Schließlich hat man so was nicht alle Tage.

  • Aber hier klingt es teilweise so an, als hätten die beiden nur mal anständig suchen müssen, dann hätten sie sich schon gefunden - und das ohne auch nur ansatzweise die Umstände zu kennen, die in dieser Familie vorgelegen haben.


    So habe ich meine Postings jedenfalls nicht gemeint.
    Es gibt schließlich den DRK-Suchdienst, der meines Wissens nicht so schlechte Ergebnisse erzielt und nach den Grenzöffnungen auch weitere Informationen zu Verschollenen erhalten hat.
    Nur vor diesem Hintergrund finde ich es merkwürdig, dass auch 1997 keine Informationen vorhanden waren, obwohl der angeblich Verschollene ebenfalls in Deutschland gelebt hat.

    (P.S.: Meine Großeltern sind aus Ostpreußen geflohen, mein Vater ist in den letzten Kriegstagen auf der Flucht geboren, mein Großvater war Soldat und mußte seine Familie im Westen wiederfinden...)

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  • So habe ich meine Postings jedenfalls nicht gemeint.
    Es gibt schließlich den DRK-Suchdienst, der meines Wissens nicht so schlechte Ergebnisse erzielt



    Wenn man bedenkt, was hier los war und welche technischen Möglichkeiten vorhanden waren, haben die in meinen Augen sogar ganz unglaubliche Ergebnisse erzielt. Aber dennoch blieben viele Schicksale nunmal ungeklärt und werden wohl auch für immer ungeklärt bleiben.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Mein (angeheirateter) Onkel und seine Geschwister wissen bis heute nicht, was mit ihren Eltern, die ohne die Kinder in Ostpreußen geblieben sind, geschehen ist!

    Wir sollten hier nicht vorschnell richten, sondern erst einmal abwarten. Vielleicht gibt es ein freudiges Widersehen, vielleicht teilt die Schwester auch mit, sie habe ihren Bruder nie leiden können, weil...

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