Als Rechtspfleger nach Spanien

  • Hallo zusammen!
    Ich habe da mal eine Frage bezüglich der Arbeit eines Rechtspflegers in Spanien. Weiß vielleicht jemand welche Beschäftigungsmöglichkeiten sich nach einem deutschen Rechtspflegestudium in Spanien ergeben? Zwar gibt es ja in der EU eine Regelung über die Anerkennung der Ausbildungen und Studiengänge untereinander, jedoch gibt es meines Wissens nach keine Entsprechung des Rechtspflegerberufes in Spanien.
    Vielen Dank schon mal im vorraus!

  • Da dürfte sich doch shcon das Problem ergeben, dass in Spanien ganz andere Gesetze herrschen als hier. Und hier lernst du ja über deutsches Recht ;)

  • Ole, Aáls Rechtspfleger nach Spanien?:pff:

    - kein Problem. Du musst einfach während des Studiums deine Zeit sinnvoll nutzen - bspw. nebenberuflich in einer Cocktailbar arbeiten (nicht vergessen, genehmigen zu lassen), Salsa Kurse belegen, feiern, feiern, feiern, das Leben und Leute studieren usw. egal - einfach dir alles aneignen damit du später mit Animation dein Geld verdienen kannst!!! :toot:

    Dann schön die Prüfung bestehen, bissl arbeiten, verbeamten lassen, beurlauben lassen und VIVA ESPANA!!!

    - falls deine Cocktails dann statt getrunken, stetig unverdaut wieder ausgespien werden und kein Mensch deine Plörre trinken will, freut sich Vater Staat sicher wieder über dich und nimmt dich auf in seine Arme.

    Falls du eher der unkommunikative, introvertierte, humorlose Typ bist - Taxi fahren - LÄUFT! :bigcool:

    wer nicht mit der zeit geht, der muss mit der zeit gehen

  • #2 ist m.E. wenig hinzuzufügen - was nützt dir eine Anerkennung eines bundesdeutschen Dipl. Rpfl. (FH) - Diploms dort, wenn du keine Ahnung vom spanischen Rechtssystem an sich und dem dortigen materiellen und formalen Recht hast (geschweige etwaige Sprachbarrieren) ?

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Mit deutschem Bachelor of Law oder Staatsexamen kann man in Spanien arbeiten. Deshalb ging ich davon aus, das es für Rechtspfleger auch Möglichkeiten gibt. Schade das niemand was weiß. Die Sprache ist auf jeden Fall kein Problem. Und wer weiß...falls im Rechtsbereich wirklich nichts geht muss ich halt in der Firma eines Freundes da anfangen! Erstmal danke für eure Antworten (wenn sie auch nicht wirklich konstruktiv waren)!

  • Da der Rechtspflegerberuf doch ziemlich speziell ist und nur in wenigen Ländern ähnliches existiert, dürfte das wohl nicht so einfach sein. Ich denke, du solltest dich erstmal erkundigen, ob es in Spanien vergleichbares gibt. Ansonsten wirst du damit wohl nicht viel anfangen können.
    Bliebe nur wie hier auch eine Tätigkeit in der freien Wirtschaft, die juristischen Hintergrund erfordert.
    Ein juristisches Staatsexamen gibt natürlich ganz andere Möglichkeiten, denn Richter, RA und Staatsanwälte gibts überall.
    Bleibt ansonsten nur die Hoffnung auf Eröffnung des AG Mallorca ;). Da sehen wir uns dann vielleicht.
    Buena suerte !

  • Stelle doch nur mal den folgenden Vergleich an: In Österreich gibt es Rechtspfleger und selbst die sind aufgaben- und tätigkeitsmäßig ganz anders gefordert als wir. Man denke allein nur an das vertrakte österreichische Kosten(erstattungs)recht.
    Wieviel schwieriger gestaltet es sich da in Spanien, wo es wahrscheinlich nicht einmal Vergleichbares wie einen Rechtspfleger gibt.
    Bein Berufsstart in einer spanischen Firma kann ich mir jedenfalls nur vorstellen, dass man wieder ganz bei 0 anfängt und praktisch eine zweite Ausbildung absolvieren muss. Die deutsche Rechtspfleger-Ausbildung hilft da nicht wirklich.

  • Bleibt ansonsten nur die Hoffnung auf Eröffnung des AG Mallorca ;). Da sehen wir uns dann vielleicht.
    Buena suerte !

    AG Mallorca? Meinst Du irgendeine Arbeitsgemeinschaft oder tatstächlich Amtsgericht? Davon gibts nämlich mehrere Auf Malle :cool:

    Also, m.E. gibts den Beruf des Rechtspflegers in Spanien (noch) nicht. Das gesamte Berufsbildungssystem wird derzeit reformiert, weil auch das bei uns bekannte duale Ausbilungssystem so nicht existiert und insgesamt eine höhere Qualifikation/Ausbildung angestrebt wird.

    UND daher..., denke ich, dass Du evtl. mit den Sprachkenntnissen sicherlich "irgendwo" unterkommst. Um spanisches Recht zu lernen, geh doch zum RA tippen (ohne Rechtskenntnisse), dabei lernt man doch auch schon mal Fachbegriffe, Rechtssystem usw. Ich hab zwar nur 1 Semester spanisches Recht hinter mir (und ganze 7 Punkte kassiert), wage aber zu behaupten, dass ich nix kann :cool:

    Ob man also tatsächlich gleich selbständig arbeiten kann, mag ich bezweifeln (ich war ein Jahr in Spanien und kenn mich somit ein bißchen aus)

    Mit deutschem Bachelor of Law oder Staatsexamen kann man in Spanien arbeiten. Deshalb ging ich davon aus, das es für Rechtspfleger auch Möglichkeiten gibt.


    ich kenne zwar einige deutsche RAs dort, aber die tun sich mit ortsansässigen Kollegen zusammen, weil sie das spanische Recht vieleicht nicht so drauf haben (europäisches Recht wird aber auch an deutschen Unis unterrichtet) Zum anderen konzentrieren sie sich meist auf deutsche Mandanten, die dort bauen,bzw. Haus kaufen, Firma gründen.

    Stundenweise in der RASt könnte ich mir schon vorstellen - als Zweitbesetzung sozusagen. Eine Freundin von mir (Spanierin, die lange Zeit in D war) hat ne Zeit lang auf Abruf der Polizei geholfen Unfälle aufzunehmen.

  • Da dürfte sich doch shcon das Problem ergeben, dass in Spanien ganz andere Gesetze herrschen als hier. Und hier lernst du ja über deutsches Recht ;)

    Mit deutschem Bachelor of Law oder Staatsexamen kann man in Spanien arbeiten. Deshalb ging ich davon aus, das es für Rechtspfleger auch Möglichkeiten gibt.

    Jein. Juristische Abschlüsse nehmen im Zusammenhang mit der wechselseitigen Anerkennung innerhalb der EU eine Sonderstellung ein, weil - wie Maddy schon gesagt hat - der Schwerpunkt auf der Ausbildung im nationalen Recht liegt. Wenn man einen als gleichwertig anerkannten Jura-Universitätsabschluß aus einem anderen EU-Staat hat, kann man z.B. auch in Deutschland zum Referendariat zugelassen werden. Das ist aber wohl vor allem in dem Zusammenhang zu sehen, daß damit - unabhängig vom Herkunftsstaat - EU-weit der unmittelbare Zugang zur Tätigkeit als Rechtsanwalt nach dem Recht eines anderen EU-Staates eröffnet werden soll (im Unterschied zur der Möglichkeit, die Zulassung erst nach dem Recht des Staates A zu erwerben und später aufgrund Eignungsprüfung oder mehrjähriger Tätigkeit im Recht des Staates B auch die Zulassung nach dortigem Recht zu erwerben).

    Daher vermitteln auch Bachelor/Master of Law bzw. (Zweites) Staatsexamen nach deutschem Recht nicht unmittelbar die Möglichkeit, in Spanien bzw. einem anderen EU-Staat rechtsberatend tätig zu werden. Man kann dann entweder eine Kanzlei eröffnen, in der man auf der Grundlage der deutschen Zulassung praktiziert oder muß sich - mit der Möglichkeit der Anrechnung aufgrund Gleichwertigkeit - der spanischen Anwaltsausbildung unterziehen. Ausnahmen wie etwa die Tätigkeit als nicht nach außen hin als Berater auftretender Angestellter bei einem Anwalt oder in einer Rechtsabteilung bleiben unberührt, wobei ich es nicht sicher weiß, aber davon ausgehe, daß es auch in anderen EU-Staaten entsprechende Regelungen gibt, die den Ausnahmen nach dem RBerG vergleichbar sind.

    Das Problem bei der Rechtspfleger-Ausbildung liegt damit aber darin, daß hier - im Gegensatz zur Tätigkeit als Rechtsanwalt - gerade nicht die Möglichkeit vorgesehen ist, die Berufsausübung auch in einem anderen EU-Staat zu ermöglichen. Ganz vereinfacht gesagt, da Europarecht nicht wirklich mein Ding ist, liegt es wohl so, daß bei der wechselseitigen Anerkennung von Abschlüssen Ausnahmen/Einschränkungen zugelassen sind, soweit es um Tätigkeiten geht, die im hoheitlichen Bereich angesiedelt sind.

    Eine Besonderheit in Spanien ist die Tätigkeit des "Procurador"; dabei handelt es sich - so habe ich das verstanden - um ein eigenständiges Zustellungsorgan, dessen sich Gerichte und Parteien üblicherweise bedienen oder sogar bedienen müssen. Über den Zugang zu dem Beruf weiß ich nichts näheres, aber möglicherweise ist das noch am ehesten mit einer Ausbildung aus einem anderen EU-Staat möglich. Und zuzustellen gibt es in Spanien wohl eine ganze Menge, da es nach dortigem Recht meines Wissens wesentlich mehr Förmlichkeiten gibt als in Deutschland.

  • Eine Besonderheit in Spanien ist die Tätigkeit des "Procurador"; dabei handelt es sich - so habe ich das verstanden - um ein eigenständiges Zustellungsorgan, dessen sich Gerichte und Parteien üblicherweise bedienen oder sogar bedienen müssen. Über den Zugang zu dem Beruf weiß ich nichts näheres, aber möglicherweise ist das noch am ehesten mit einer Ausbildung aus einem anderen EU-Staat möglich. Und zuzustellen gibt es in Spanien wohl eine ganze Menge, da es nach dortigem Recht meines Wissens wesentlich mehr Förmlichkeiten gibt als in Deutschland.



    Da stellt sich zwangsläufig die Frage, ob das wirklich so erstrebenswert ist, wegen des besseren Wetters dort mit unserer Ausbildung zum "Diplom-Zusteller" zu mutieren... :gruebel::keinkom:

  • Mir hat man währnd meines Studiums mal erzählt, dass auch eine Arbeit als Rechtspfleger im Ausland möglich sei, z.B. in einer Botschaft, einem Kosulat etc. (Hab das nie nachgeprüft, da das für mich kaum interessant ist, aber vielleicht könnte man von dieser Seite nochmal an das Problem rangehen.)

  • Bleibt ansonsten nur die Hoffnung auf Eröffnung des AG Mallorca ;). Da sehen wir uns dann vielleicht.
    Buena suerte !



    AG Mallorca? Meinst Du irgendeine Arbeitsgemeinschaft oder tatstächlich Amtsgericht? Davon gibts nämlich mehrere Auf Malle :cool:



    :offtopic::

    die :klugscheierei und diese furchtbare umgangssprachliche Abkürzung für Mallorca gehen irgendwie überhaupt nicht zusammen!

    back to topic:

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man mit unserem Spezialstudium im Ausland Punkte landen kann. Deswegen verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht die Diskussion um die Einführung von "Bachelor" und "Master", um international vergleichbare Abschlüsse zu haben. Aber gab es nicht mal die Suche nach Rechtspflegern, die nach Estland gehen sollten, um da im Grundbuchamt zu arbeiten? :gruebel:

  • Mir hat man währnd meines Studiums mal erzählt, dass auch eine Arbeit als Rechtspfleger im Ausland möglich sei, z.B. in einer Botschaft, einem Kosulat etc. (Hab das nie nachgeprüft, da das für mich kaum interessant ist, aber vielleicht könnte man von dieser Seite nochmal an das Problem rangehen.)



    Das ist richtig. Man muss sich beim Auswärtigen Amt bewerben. Hab ich mal gemacht, nur hätte ich dann zum auswärtigen Amt wechseln müssen und keine Chance mehr gehabt, in den Rechtspflegerberuf zurück zu gehen. Außerdem hatte man damals nur die "Wahl" des Kontinents, blieb an einem Ort nur jeweils einige Jahre und dann ging es woanders hin. Nach eingehender Überlegung habe ich dann meine Bewerbung zurückgezogen.

  • Jetzt wird mal dieser alte Thread ausgegraben. :D

    Eigene aktuelle Erkenntnisse bringen mich zu der Weisheit "Versuch macht kluch". Man sollte sich nicht generell davon abschrecken lassen, daß juristische Ausbildungen natürlich immer landesspezifisch sind.

    Ich habe aus der Schweiz von einer angefragten Stelle auf Anfrage die Antwort erhalten, daß man auch Bewerber mit ausländischen Abschlüssen berücksichtigt. Bezüglich weiterer Stellen habe ich gar nicht vorher angefragt, sondern gleich eine Bewerbung hingeschickt.

    Mir ist natürlich klar, daß sich das für Rechtspfleger ggf. schwerer darstellt, da hier nicht nur Unterschiede in der Ausbildung zu berücksichtigen sind, sondern u.U. auch das Berufsbild Rechtspfleger im jeweiligen Land, das ins Auge gefaßt wird, gar nicht existiert.

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