Notendurchschnitt

  • hallo!
    ich bin noch schülerin und bin in den nächsten tagen fertig mit meinem abi.
    nun habe ich seit einigen wochen mit dem gedanken gespielt, rechtspflege zu studieren.
    allerdings ist mein notendurchschnitt nicht der beste und ich möchte von so vielen wie möglich von euch erfahren mit welchen abschluss-notendurchschnitt ihr euch beworben habt.

    liebe grüße, vanessa :)

  • Je besser Dein Notendruchschnitt, desto besser sind natürlich Deine Chancen. Denn vordergründig ist das der einzige Bemessungsmaßstab.
    In der aktuellen Situation denke ich schon, dass ein Notendúrchschnitt von um die 2,5 Mindestvoraussetzung sein sollte, um überhaupt eine Chance zu haben. Vielleicht können Dir ja aktuelle Interessenten, die bereits eine Zusage haben, weiteres sagen (notfalls per pn ;) ).

  • hmm, gut. so in der richtung dachte ich mir das auch.
    ich komme aus sachsen anhalt, heißt das, dass ich mich nur in berlin bewerben könnte oder ist es auch möglich, dass ich mich in hildesheim bewerbe?

    vielen dank für die antwort :)

  • Also ich hatte nen Durchschnitt von 2,3 im Abi.
    Bei uns waren aber welche dabei, die noc hschlechter waren...

    Bei dem Durchschnitt wird aber auch geguckt, in welchen Fächern welche Note erzielt wurde (ich musste Halbjahres-und Jahreszeugnis -bei uns in einem Studienbuch-, sowie nach Bestehen mein Abschlusszeugnis einreichen).

    Sonst ist Da silva zuzustimmen. Da sie dich nur aus der Bewerbung kennen, müssen sie anhand der Noten schon aussieben. Wenn du dann erstmal im "engeren Kreis" bist, sind aber nach einem Test oder Vorstellungsgespräch dann die Karten wieder neu gemischt...

    Nachtrag:
    Ich hab auch in Anhalt Abi gemacht (13 Jahre). Damit ist das Abi überall anerkannt und du kannst dich überall bewerben... Ic hwar auch in Hi, hatte auc heine Zusage von Bayern, wollte da aber nich hin...

  • Die Bewerbungsfrist für eine Einstellung im Herbst 2007 ist allerdings in der Zwischenzeit mit Sicherheit abgelaufen, weil z.B. in Bayern vor der Einstellung ein zentraler "Beamtentest" absolviert werden muss, der regelmäßig im Dezember stattfindet.
    Wenn Du eine Bewerbung in Betracht ziehst, dann kann diese wohl frühestens für den EJ 2008 erfolgen.

    Hier gibt es Infos für eine Einstellung in Brandenburg. Dort ist Bewerbungsende der 31.12. eines jeden Jahres. Die Einstellung erfolgt dann zum 01.10.

  • gut, dann bedanke ich mich schon einmal. eure antworten waren echt hilfreich! bei bedarf melde ich mich bestimmt noch mal ;)

    lg, vanessa

  • gut, dann bedanke ich mich schon einmal. eure antworten waren echt hilfreich! bei bedarf melde ich mich bestimmt noch mal ;)

    lg, vanessa



    Bei Fragen kannst Du Dich auf jeden Fall wieder an das Forum wenden. Fragen kostet nichts und hier wird Dir, wie Du siehst, auch nicht der Kopf abgerissen ... :D

  • Berlin stellt dafür aber ein... aber ob man da unbedingt hin will? Hab gehört, da wird nich nur mit Ellenbogen, sondern auch mit nicht netten Mitteln gearbeitet :(

    Naja, ich wurd jedenfalls in Bad Münstereifel mit 2,6 auch noch genommen, hatte dafür aber recht gute Noten in den Sprachen und in Mathe... glaube trotzdem, dass ich derjenige mit dem miesesten Schnitt bei uns bin ;)

  • Ich denke auch, dass die Bewerbungsfrist für Einstellungen 2007 inzwischen in alle Bundesländer abgelaufen ist.
    Solltest Du Dich für nächstes Jahr bewerben wollen, ist es gut zu wissen, dass eine Übernahme in den Staatsdienst nach der Ausbildung in den (meisten) Ländern nicht mehr gewährleistet ist. Die Ausbildung bzw. das Studium ist trotzdem nicht ganz sinnlos, da viele Rechtsanwälte, Banken, Notare etc. einen mit "Kusshand" einstellen. Außerdem wird das Repfl-Studium (zumind. teilweise) auf das Jurastudium "angerechnet".

  • nunja, auf jeden fall diejenigen mit kusshand, die im grundbuch, nachlass, handelsregister oder zwangsvollstreckung gearbeitet haben - ausbildung allein nützt nichts - die berufserfahrung ist immer noch das wesentliche kriterium in meinen augen (erst im job bekommt man die wahrlich exotischen dinge mit - lies einfach im forum und man merkt was los ist)

    hab noch nie gehört, dass man versucht hat vormundschaftsrechtspfleger, familienrechtspfleger oder zivilprozessrechtspfleger abzuwerben :teufel:

  • Hallo Solian! Ich hab mich mit 1,5 beworben und wurde genommen beim OLG Hamm. Aber ich weiß von einer die mit 1,8 nicht mal eingeladen wurde. Also glaube ich nicht, dass der Notendurchschnitt alles ist!
    Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück!!!

  • ich meine in BaWü waren in den vergangenen Jahren Notendurchschnitte von ca. 1,5 Voraussetzung!

    @nellyfee: stimmt doch, oder ??

  • in hildesheim ist das total gemischt. das geht mitunter in die 3er schnitte.
    ich hatte mich mit dem zeugnis 12.2 und einem schnitt von 2,2 beworben, meine ich zu erinnern. im abi war ich allerdings schlechter.

    in schleswig-holstein wird nicht so sehr auf die noten geachtet und es gibt keine tests, sondern nur ein vorstellungsgespräch, um mal für das meerumschlungene bundesland werbung zu machen.;)

  • Ich hab ein Abi vonb 1,8 und bin am OLG Hamm angenommen. Die beiden Zeugnisse, die zu meiner Einladung führten waren aber nur 2,3 und 1,9. Hab mich dann erst in der 13. und in den Prüfungen gesteigert. Diese Zeugnisse liegen Hamm aber nicht vor.
    ICh hatte auch eher den Eindruck, dass die Note zunächst nur etwas bei der Auswahl für die Vorstellungsgespräche eine Rolle gespielt hat - und danach nur noch der persönliche Eindruck. Demnach denk ich, dass auch die Bewerbungsunterlage und der Eindruck vom Gespräch letztendlich den Ausschlag gibt.
    In Berlin wurd ich ebenfalls eingeladen und bin auch zum Einstellungstest und Vorstellungsgespräch gewesen. Andere OLGs wie Düsseldorf haben mich dafür gar nicht erst eingeladen. Hängt wohl viel von der Mappe ab und wieviel sie einladen können und auf was derjenige, der auswählt, anspringt ;)

  • Demnach denk ich, dass auch die Bewerbungsunterlage und der Eindruck vom Gespräch letztendlich den Ausschlag gibt.

    kann ich nur zustimmen. ist sicher von olg zu olg unterschiedlich aber die bewerbungsunterlage kann auch sehr aussagekräftig sein. den abiturschnitt halte ich für weniger wichtig da sich vor allem die weibliche fraktion ja zu zeitpunkten bewirbt, an denen der abischnitt nur ansatzweise feststeht. (falls sich jetzt im zwischenzeugnis nicht gerade 3,9 vorraussehen lässt...)

  • Mein Abschluss ist noch nicht soooo lange her und die mit dem schlechtesten Zeugnis hatte einen Durchschnitt von 2,0 (Hamm).
    Ist irgendwie schon crazy ....

  • in schleswig-holstein wird nicht so sehr auf die noten geachtet und es gibt keine tests, sondern nur ein vorstellungsgespräch, um mal für das meerumschlungene bundesland werbung zu machen.;)



    Hätte nicht gedacht, dass die das nach über 25 Jahren immer noch so machen.

  • Ala in Ba- WÜ kommt es auf den Notendurchschnitt an und der sollte so um 2,0 herum liegen und in den Fächern Mathe, Deutsch und Gemeinschaftskunde/ Geschichte oder was man sonst so hat, sollte der Schnitt auch nicht schlechter als 2 sein. Dann gibt es die Einladung zum Gespräch. Es gibt aber auch immer mal wieder Leute mit schlechterem Schnitt, die eingeladen werden, weil sie irgendwas Besonderes im Lebenslauf haben (z.B. besondere Leistungen in einem einigermaßen relevanten gebiet).

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!