Hey, ich hab jetzt einen Antrag auf Eintragung einer Vormerkung bezüglich einer Windkraftanlage vorliegen mit folgendem Inhalt:
"Zur Sicherung des Anspruchs des Verkäufers auf Verschaffung von Standortrechten von Windenergieanlagen (beschränkte persönliche Dienstbarkeiten) und Wege-, Leitungs- und Rotorrechten sowie Baulasten im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen auf den Flurstücken xy. Es wird bewilligt und beantragt die Eintragung einer Vormerkung . Die Abtretung der Vormerkung ist zulässig."
Zunächst ist ja schon mal klar, dass nicht die Vormerkung selbst, sondern der schuldrechtliche Anspruch abtretbar ist, soweit so gut --> Zwischenverfügung.
Aber was sichert das denn jetzt genau, haben die sich einfach nur dabei schwer ausgedrückt und meinen nen "stinknormales" Windenergieanlagenrecht oder was wollen die? Vor allem dürfen die daraufhin soviele Dienstbarkeiten wie sie wollen bestellen oder lediglich den schuldrechtlichen Anspruch an einen bestimmten Berechtigten abtreten, ich versteh das Ding nicht -.-?!
Des Weiteren soll das Teil unter Kostenbefreiung im Sinne des § 29 Reichssiedlungsgesetz eingetragen werden, dass geht m.E. doch schon mal gar nicht oder wie seht ihr das?