hi
ich fülle gerade meinen ersten beihilfeantrag aus und habe eine frage.
ich bin bei der debeka im anwärtertarif, mit diesen 50% die die debeka dann von allen rechnungen übernimmt und das habe ich auch schon eingetragen in den beihilfeantrag, nur steht dahinter noch etwas von "Festkostentarif" und "Zusatz- oder sonstiger Tarif" was soll/muss/kann/will ich denn da eintragen?
lg, Ryker
Beihilfe
-
Ryker -
3. Juli 2007 um 15:55
-
-
also ich würde nichts weiter eintragen, die Beihilfe zahlt maximal die andere Hälfte
-
dort ggf. nur dann was eintragen, wenn Du noch solche "Sondertarife" bei Deiner Versicherung hast . . . ich hab bei Zahngeschichten noch Zusatztarife . . . weil da die Beihilfe teileweise nicht mal die Hälfte (etwa bei Inlays/Kronen glaube ich) bezahlt . . .;)
-
Ich meine mich zu erinnern, dass man beim ersten Antrag ohnehin den Versicherungsschein beifügen sollte. Schaden tut´s nicht.
Bei weiteren Fragen einfach mal bei den Studienkollegen vor Ort fragen. Du wirst nicht der erste sein, der den Antrag ausfüllt. -
also ich würde nichts weiter eintragen, die Beihilfe zahlt maximal die andere Hälfte
Ich würde auch nichts weiter eintragen. So einen Punkt gibt´s in meinem Beihilfeantrag gar nicht. Ich/Wir werde lediglich nach einer privaten bzw. gesetzlichen KV, freier Heilfürsorge bzw. keine KV gefragt. Außerdem muss mit jedem Beihilfeantrag eine Kopie des Versicherungsscheines der privaten KV dem Antrag beigefügt werden. Falls bei Dir/Euch von einer Beifügung des Versicherungsscheines abgesehen wird, würde ich ihn trotzdem der Beihilfestelle mal vorlegen.
Im übrigen kannste ja mal bei Deinen Kollegen bzw. Ausbilder/n nachfragen. -
Festtarife waren die Vorgänger der Prozenttarife und bestehen allenfalls noch bei älteren Kollegen.
Die Zahntarife sind bei Privatkassen wie der Debeka auch Prozenttarife.
Es ist demnach nichts weiter einzutragen. -
Außerdem muss mit jedem Beihilfeantrag eine Kopie des Versicherungsscheines der privaten KV dem Antrag beigefügt werden.
Bei JEDEM Antrag ? Was soll das denn ? -
Nichts eintragen!
-
okay, ich werde dann ichts eintragen und ja es steht extra dabei, dass der versicherungsschein beim ersten antrag mit zu senden ist danach ist dies entbehrlich.
bis denne -
Außerdem muss mit jedem Beihilfeantrag eine Kopie des Versicherungsscheines der privaten KV dem Antrag beigefügt werden.
Bei JEDEM Antrag ? Was soll das denn ?
... tja, ist halt so ... ohne Kopie des Versicherungsscheins, keine Erstattung. Warum? ... ist mir auch ein Rätsel M.E. würde es genügen, wenn sich die/der Tarif/e ändert - oder?! Aber wenn´s die Beihilfevorschriften so vorsehen ... was will man machen ... -
Außerdem muss mit jedem Beihilfeantrag eine Kopie des Versicherungsscheines der privaten KV dem Antrag beigefügt werden.
Bei JEDEM Antrag ? Was soll das denn ?
Das wäre mir auch neu. Ich muss immer nur dann eine Kopie des VS-Scheins abgeben, wenn sich etwas geändert hat ... -
Außerdem muss mit jedem Beihilfeantrag eine Kopie des Versicherungsscheines der privaten KV dem Antrag beigefügt werden.
Bei JEDEM Antrag ? Was soll das denn ?
Ich musste nur beim allerersten Antrag den Versicherungsschein mit beifügen.
Bei jedem Beihilfeantrag wäre mir auch neu.
Und dann eigentlich nur noch mal, wenn sich bei der Versicherung etwas ändert. -
... tja, ist halt so ... ohne Kopie des Versicherungsscheins, keine Erstattung. Warum? ... ist mir auch ein Rätsel M.E. würde es genügen, wenn sich die/der Tarif/e ändert - oder?! Aber wenn´s die Beihilfevorschriften so vorsehen ... was will man machen ...
Hoch lebe die Bürokratie ! -
öhm wie war das nochmal, originale an die beihilfe und kopien an die versicherung?
-
öhm wie war das nochmal, originale an die beihilfe und kopien an die versicherung?
UMGEKEHRT! -
öhm wie war das nochmal, originale an die beihilfe und kopien an die versicherung?
UMGEKEHRT!
Und vor allen Dingen beglaubigte Kopien! -
öhm wie war das nochmal, originale an die beihilfe und kopien an die versicherung?
UMGEKEHRT!
Und vor allen Dingen beglaubigte Kopien!
Nö, das wiederum nicht. -
@Ancalimòn: Wollen die bei uns haben. Reiche ich das Zeugs "normal" ein, bekomme ichs zurück.
-
öhm wie war das nochmal, originale an die beihilfe und kopien an die versicherung?
UMGEKEHRT!
Und vor allen Dingen beglaubigte Kopien!
Nö, das wiederum nicht.
... doch schon ...
Scheinbar gibt´s hinsichtliche der korrekten Beihilfeantragsstellung einige regionale Unterschiede. Kann man das nicht bundesweit vereinheitlichen? - scheinbar nicht! -
hi,
bekomme ich meine Unterlagen von der Beihilfe und/oder der Versicherung denn zurück oder behalten die meine Belege ein?
MfG, Ryker -
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!