P-Konto

  • @ belana:

    Ja hast du richtig verstanden mit den 90 bzw. 180 Tagen! In der Gesetzesbegründung steht dazu, Dauerpfändungen sollten vermieden werden. Dies war ein Punkt den ich in meiner Stellungnahme kritisiert hab. Denk auch, das führt einfach direkt zu Ablauf zu einer neuen Pfändung... und damit auch Mehrkosten für alle Beteiligten.
    Ansonsten hab ich geschrieben, dass ich die Vorschriften bzgl. Selbstständiger und die Fristverlängerung bei 835 III für gut halte. Zu dem neuen 850k hab ich angemerkt, dass die Vorschrift außerhalb des Gerichts schwer verständlich find (musste sie selbst echt oft lesen!) und abzuwarten bleibt, ob die Banken ein P-Konto bereitstellen werden (dies ist nämlich freiwillig!). Im Ergebnis wäre ein P-Konto zwar weniger Arbeit für alle Beteiligten, aber dafür trifft die Bank ein höheres Haftungsrisiko, als wenn eine gerichtliche Entscheidung vorliegt...

    Vielleicht sind das ja ein paar Denkanstöße!
    Aber mach dir nicht zuviel Arbeit: Da der konkrete Gesetzesentwurf bereits vorliegt, werden unsere Stellungnahmen nicht mehr allzu viel dran rütteln! :D

  • Hatten wir schon mal als Thema. Ob es die gelben Jungs (:cool: ) dann kapieren, wage ich zu bezweifeln. :(




    Habe jetzt schon von drei Schuldnern gehört, dass unter der angegebenen Rufnummer der gelben Damen und Herren tatsächlich jemand erreicht wurde :eek: ... Hat das vllt. mit diesen P-Konten zu tun?? :gruebel:


  • Aber mach dir nicht zuviel Arbeit: Da der konkrete Gesetzesentwurf bereits vorliegt, werden unsere Stellungnahmen nicht mehr allzu viel dran rütteln! :D



    Vielen Dank für die Denkanstöße. :daumenrau Hilft wirklich weiter.
    Der Illusion, dass Stellungnahmen irgend etwas ändern, erliege ich schon lange nicht mehr! :(

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)

  • Ich muss da ja als Rechtsanwaltsfachangestellte auch mal was dazu sagen.. ich persönlich finds echt ne rießen Sa.erei.

    Es ist so schon schwer genug den Schuldnern etwas abzuzwacken und dann soll es denen noch einfacher gemacht werden...

    Wenn ich solch einen Satz schon lese: "Der Schuldner müsste künftig also nicht mehr aufwendig beim Gericht die Freistellung seines Minimums zum Leben beantragen"

    Kann man den Gläubigern denn nicht auch mal was Aufwendiges ersparen?

    Ich als ehrlicher Bürger zahle meine Rechnungen immer pünktlich - mache nie Schulden ... so langsam überlege ich mir ob ich das nicht auch mal tun sollte.. kann man ja eh bald keiner mehr was..

    Dann nehmen sie uns das "letzte Druckmittel" - die Kontensperrung - auch noch weg... Ich halts ganz ehrlich nicht für richtig.

    Mit Sicherheit nimmt es euch viel Arbeit weg... stellt euch aber mal vor... ihr steht mal auf Gläubigerseite...

  • Mal eine Stellungnahme von der "anderen Seite" ;) :

    Ich frage mich, ob die gute Frau Zypries weiß, welchen Aufwand die Pfändungsbearbeitung schon jetzt für einen Aufwand für die Drittschuldnerbanken bedeutet.
    :gruebel:

    Momentan haben wir ja noch den Vorteil, dass wir uns um die Pfändungsgrenzen nicht kümmern müssen/dürfen, aber wenn das so durchgeht mit den P-Konten, wird sich das ja wohl drastisch ändern. Oder sehe ich das falsch?



  • Ich glaube, da hat jeder auf jeder Seite seine eigene Denkweise.

    Eigentlich ist das was jetzt kommen soll doch nur eine Konsequenz, den Geldeingang, egal woher er kommt, zumindest dem AE gleichzustellen.

    Die Kontopfändung war doch ein beliebtes Mittel, auch den Schuldner in Bewegung zu bringen, der sich bisher unter den Palmen der Unpfändbarkeit gesonnt hatte. Mit der Kontopfändung musste der zumindest aufstehen und sich zum Vollstreckungungsgericht bewegen um das zu bekommen was ihm eigentlich zusteht.

    Der eine oder andere, der nicht schnell genug in die Puschen kam, den hat es zur Freude des Gläubigers und seines Vertreters erwischt. Das Geld war weg und er ist zum VG und zur Bank gelaufen, hat geheult und die dort beschäftigten Personen von der wirklichen Arbeit abgehalten.

    Ich habe eher den Eindruck, dass viele Profivollstrecker jetzt den unbedarften und unkundigen Schuldnern hinterhetrauern und auch denen, die um die Kontopfändung wegzubekommen wenigstens 10 € im Monat bezahlt haben - von was? weiß ich auch nicht. Ich kenne jedenfalls solche Fälle.

    Ich habe es schon oft gesagt, die Schuldner sind genau so schuldig wie Gläubiger gläubig sind.....

    Mich persönlich freut die neue Regelung.

  • Mal eine Stellungnahme von der "anderen Seite" ;) :

    Ich frage mich, ob die gute Frau Zypries weiß, welchen Aufwand die Pfändungsbearbeitung schon jetzt für einen Aufwand für die Drittschuldnerbanken bedeutet.
    :gruebel:

    Ist doch kein Problem.

    Schafft Stellen bei den Banken, die die Kunden dann mit den Gebühren finanzieren.

    Insofern alles positiv, oder??

    Und die ein oder andere Rechnerei kann den Banken doch auch nicht schaden, zumal ja genug Reserven frei sein müssten, nachdem der Kundenkontakt nicht unerheblich eingeschränkt wurde in den vergangen Jahren...

    Anders ausgedrückt:
    um die Banken und ihre Bediensteten von A wie Ackermann bis Z mache ich mir die geringsten Sorgen.

  • also das Einkommen gem § 850c ZPO geschützt war, das gleiche Geld auf einem Bankkonto nicht ,kann man beim besten Willen nicht begründen.

    Und Vollstreckungsmaßnahmen , die ausschließlich dazu dienen Schuldnern Druck zu machen,ohne Aussicht auf Realisierung (es sei denn , der Schuldner pennt)sind nach unserer ZPO ohnehin nicht zulässig,sondern unterliegen dem Schikaneverbot.

    Und das Verhalten der Banken insgesamt bzgl.Guthabenkonten und Umgang mit Schuldnern spricht nicht gerade für eine Schonung derselben , sondern im Gegenteil für ein knallhartes Durchgreifen des Gesetzgebers !

    Daran gemessen ist der Entwurf bereits reichlich weichgespült , und löchrig wie ein schweizer Käse,und enthält immer noch nicht einen Kontrahierungszwang für Guthabenkonten . Er regelt nicht Kosten der Einrichtung und Führung ,und das angesichts von Milliardengewinnen und Vorstandsgehältern , die wir alle nicht in 10 Leben verdienen können !



  • Hab ich auch schon mal.

    Manche Menschen hat der liebe Gott kurz vor Feierabend gemacht.

    (Bernd Stromberg)



  • So eine Kontopfändung ist derzeit auch für den Gl aufwändig, Sch*** Stellungnahmen. Und daß die Pfändungen meist in´s Leere gehen ist dem Gl schon bei Beantragung der Pfändung klar, da wollen wir doch mal ehrlich sein. Welcher Sch hat noch Geld auf dem Konto? So ist die Kontenpfändung für den Sch unnötige Quälerei um Gelder, die dem Gl sowieso nicht zustehen, weil sie unpfändbar sind. Aber vielleicht kann man ja mal ein paar kleine Raten dabei rausholen oder der Sch verpennt es, rechtzeitig Anträge zu stellen. :mad:

  • @ Mondfee:

    Ich behaupte, dass 80 % der Gläubiger (wie Versandhäuser, Telekommunikationsunternehmen usw.) bereits vorher einkalkulieren, dass viele Forderungen nicht realisiert werden können.

    Die müssen sich dann nicht wundern, wenn sie mit ihren Vollstreckungsmaßnahmen scheitern.

    Vielleicht sollten diese Gläubiger besser nicht darüber meckern, dass ihnen die Möglichkeiten genommen werden, sondern ihre Geschäftspolitik ändern.

    Im übrigen ist eine Kontenpfändung jedenfalls als alleiniges Druck-, Erpressungs- und Nötigungsmittel gesetzlich nicht gewollt. Insofern ist es nur konsequent, die Schuldner vor der Wegnahme ihrer immerhin unpfändbaren (!!!!!) Gelder zu schützen.
    Anders sieht es natürlich aus, wenn sich pfändbares Guthaben auf einem Konto befindet. Aber das ist ja auch zukünftig nicht geschützt.

  • Also wenn ich das tatsächlich richtig lese:

    Wegfall der Beschlagnahmewirkung nach 90 Tagen (bei Pfändungsschutzkonten) und 180 Tagen bei den sonstigen Konten, außer bei Unterhaltschuldnern.

    Die unbefristete Dauerpfändung ist dann also nur noch eingeschränkt möglich.

    Warten wirs ab.

    Die Rangelei (im Sinne von Rangwahrung) wird bei dann wohl notwendigen Neupfändungen interessant werden.
    (Toll, bestehende Pfändungen ... neue VZV .... neue Pfändungen .... Wegfall der Beschlagnahmewirkungen bestehender Pfändungen .... neues VZV ... neue Pfändung ...)

    Wenn da zunehmend die DS das VG bemühen, um eine Klarstellung der Ansprüche der einzelnen Gläubiger zu erwirken, wäre es keine Wunder.

    Nun gut. Muss ja nicht so kommen.

    § 850 k Abs. 6 ZPO und § 850 l ZPO
    Recht zum Führen eines Pfändungsschutzkontos. So der Schuldner dies nicht möchte, bzw. veranlaßt, oder das Einkommen nicht auf ein Konto nach § 676 BGB überwiesen wird, bleibt das VG für die Anträge des Schuldner weiter zuständig. Wegen der Prüfung der Zulässigkeit des Antrags gilt dann: § 850 l Abs. 4 ZPO. Der Schuldner muss also Nachweise erbringen, Glaubhaftmachen, versichern, dass es sich nicht um ein entsprechendes Konto handelt, bzw. kein Pfändungsschutzkonto geführt wird.

    Auch interessant.

    Ach ja die Schuldner können einem schon leid tun, wenn der böse Gläubiger sie immer wieder ärgern will.

    Tut mir leid, ich habe hier nur sehr bedingt Verständnis für die Schuldner. Existenzsicherung hin oder her.
    Wenn ich höre wie manche Gläubiger sich strecken müssen, selber nicht wissen wie sie über den Monat kommen sollen, und dann noch mehr oder minder offen den St.....finger gezeigt bekommen, relativiert sich manches.

    " Die Fähigkeit, das Wort ´Nein`auszusprechen, ist der erste Schritt zur Freiheit." (Nicolas Chamfort)

  • Man sollte bedenken, wer letztlich für die Ausfallforderungen aufkommt: Das sind nämlich nicht die Banken, Versandhäuser oder wer auch immer, das sind die "dämlichen" Kunden, die jeden Monat brav ihre Kreditrate zahlen, pünktlich ihre Rechnungen überweisen und die regelmäßige Abbuchung der Kontogebühren zur Kenntnis nehmen müssen.
    Da ich auch zu diesen "dämlichen" Kunden gehöre, hält sich mein Verständnis für "die armen Schuldner" in ganz engen Grenzen.


  • Aber mach dir nicht zuviel Arbeit: Da der konkrete Gesetzesentwurf bereits vorliegt, werden unsere Stellungnahmen nicht mehr allzu viel dran rütteln! :D



    Finde ich schon irgendwie schizophren - da sollen jetzt noch Stellungnahmen aus der Praxis abgegeben werden und dabei liegt der konkrete Entwurf schon vor bzw. wird in der Öffentlichkeit schon vorgestellt - wie hoch kann da eigentlich die Wahrscheinlichkeit noch sein, dass die Stellungnahmen Berücksichtigung finden :gruebel: ???



  • Ja nee, is klar... :mad:
    Wir gehören NICHT zur Ackermann-Bank.
    Der Arbeitsanfall (nicht nur durch Pfändungen) ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Und da der Kundenkontakt bei uns nicht eingeschränkt wurde, sind auch keine Reserven frei, denn die Mitarbeiterzahl hat sich nicht verändert.
    Bei einigen Großbanken mag das durchaus zutreffen, bei uns ist es definitiv nicht so.

    Finanzieren über die Gebühren???
    Ich möchte nicht wissen, was Du wohl sagen würdest, wenn Deine Bank wegen der Neuregelung "P-Konten" und damit verbundenem Mehraufwand die Gebühren für alle Kunden erhöht... :eek:

  • puhu...

    grundsätzlich stimme ich selbstverständlich Mondfee zu, ABER...wie immer mit ganz vielen Ausnahmen. Ein Druckmittel darf eine Kontenpfändung nicht sein.

    Wenn ein Schuldner allerdings etwas bestellt und Lastschrift/Einzugsermächtigung erteilt, die dann nicht eingelöst wird, habe ich mit der Kontenpfändung grundsätzlich erstmal genausoviel Erfolg wie bei der nicht eingelösten Lastschrift, ABER wenn morgen Geld kommt, bekomm ich das nur bei ner (kostenauslösenden Titulierung und) Pfändung.

    Wenn ich weiterhin z.B. als Zahnarzt die Zuzahlungen vollstrecken will/muss, handelt es sich um Minibeträge- aber wie immer macht es die Summe aus. Ist dadurch der Gläubiger "gläubig"? Kann man das mit dem Versandhandel, der Forderungen z.T. schon mutwillig proviziert vergleichen?

    Klar gibt es so tolle Erfindungen wie Eingehungsbetrug, aber wie weit muss ein Gläubiger sich seine Dummheit zurechnen lassen und in wieweit wird der Gläubiger in seinen Rechten beschnitten?

    Wenn dem Schuldner Möglichkeiten gegeben sind, sich zur Wehr zu setzen, find ich das grundsätzlich ok, auch wenn ich in der Praxis oft verzweifel. Wenn aber genau diese Möglichkeiten zu einem Freischein zum Schulden machen wird, find ich es nicht mehr ok.

    Sicherlich ist es grundsätzlich auch ok eine Vereinfachung durch eine Freigrenze analog der Einkommensgrenzen alles zu vereinfachen, aber ich sehe zuviele Gefahren, die eben nicht immer vom Gläubiger vorher bereits vermieden werden können.

    so genug Palaver

  • Muss meine Stellungnahme noch etwas erweitern, vor allem hinsichtlich Belanas Vortrag:

    Ich schon. Kenne einige arme Socken, die wirklich gar nichts haben und da sind Kontenpfändungen einfach unangebracht.

    Hätte diese arme Socke denn Schulden machen müssen? Und wenn sie nicht zahlen kann - hatte sich diese arme Socke nicht vielleicht mit uns in Verbindung setzen können? Hätte es denn soweit kommen müssen das Konto zu sperren? Hätte man nicht vielleicht eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen können - und wenn nur 10,00 € im Monat gezahlt werden.. Kein Anwalt sagt da nein.... keiner ...

    Was ist an einer Kontenpfändung aufwändiger als an einer Einkommenspfändung?

    Das hab ich nie behauptet zumal ich sowieso immer beides in einem mache. Ich meinte mit meinem Satz "Kann man den Gläubigern denn nicht auch mal was Aufwendiges ersparen?", dass den Schuldnern heut zu Tage viel zu viel zusteht und sich ein Schuldner heutzutage eh schon kaum um etwas kümmern muss und immer und immer wieder neue Rechte zugesprochen bekommt.

    Es mag meinetwegen verschiedene "Arten" von Schuldnern geben, aber sind wir doch mal ehrlich... diejenigen Schuldner, denen ich Monat zu Monat hinter her renne.. "die lügen mich an" "die halten keine Ratenzahlungen ein" "die kümmern sich um nix" und rufen dann entsetzt bei uns an, was uns denn einfallen würde sein Konto zu sperren. Dann darf ich mich von solch einem Menschen noch beschimpfen lassen.. obwohl er so oft die Chance hatte eine einvernehmliche Regelung mit uns treffen zu können.... 

  • Unpfändbare Beträge sind unpfändbar.

    Das hat der Gesetzgeber nun einmal so gewollt.

    Das ist auch ok so, dann sollte es aber konsequenterweise härteren Strafen für diejenigen geben, die Geld ausgeben, das sie nicht haben und somit anderen bewusst wegnehmen.

    Wenn jeder nur das ausgeben würde, was er zur Verfügung hätte, hätten wir zwar alle keinen Job mehr, dann fände ich aber das Gesamtgefüge gerechter :mad:

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