Meine Kollegin wird die Z. J. wohl eintragen. Das ist zwar nicht meine persönliche Überzeugung (dass sie das Eigentum erworben hätten, meine ich), aber sie ist wohl zu diesem Ergebnis gekommen (wobei bei uns der Verein eine Klausel hat(te), dass das Vermögen bei Vereinsauflösung an den Berliner Verein fällt). Die Frage, ob die Löschung im Register der Auflösung des Vereins gleichkommt, wird ja durchaus nicht einhellig verneint.
Warum trägt die Kollegin ein?? Hat sie die Registerakten aus Mü... beigezogen? Hat der Verein in ihrem Fall nicht auf die Rechtsfähiglkeit verzichtet?