Anfrage eines Sachverständigen:
Folgender Sachverhalt: Ein Amtsgericht beauftragt (fast) ausschließlich den örtlichen Gutachterausschuss mit der Erstellung von Wertgutachten, dies betrifft neben dem ZV-Gericht auch das Familiengericht.
Freie und/oder öbv Sachverständige werden so gut wie nie berücksichtigt.
Ein persönliches Gespräch sowohl mit den Direktor das AG, wie auch mit den Rechtspflegern erbrachte keine Reaktion. Ich habe auch dezent mal auf die Anwendung des § 404 Abs. 2 verwiesen, aber auch dies schien ungehört abzuprallen.
Man hält im wesentlichen nur den Gutachterausschuss für kompetent genug, sachgerecht Gutachten zu erstellen.
Grundsätzlich geht es mir hier vordergründig um die Sache, nicht um meine Auslastung. Ich sehe in der Weigerungshaltung eine Art Diskrimenierung.
Handhaben es andere Gerichte auch so und hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht. Gibt es Verhaltenstipps?
Hinweis: Mit der Kammer habe ich hierüber schon gesprochen, aber die sieht sich eher nicht zuständig.