hallo, ich hätte da mal ne frage.
also ich bilde mir ein, daß mir ein kollege mal von einem gericht erzählt hätte (oder hab ichs hier irgendwo gelesen?), bei dem urkundsbeamte des mittleren dienstes die vergütung für PKH-rechtsanwälte aus der staatskasse festsetzen.
jetzt habe ich festgestellt, daß das bei uns - in bayern - auf jeden fall dem gehobenen dienst vorbehalten ist § 7 GeschStVO.
gibt es hier jemanden, der mir das bestätigen kann, daß es auch mittlere urkundsbeamte gibt, die vergütung auszahlen. also nicht nur rein auszahlen, sondern auch die richtigkeit des antrags prüfen und die höhe der vergütung ermitteln etc.???