Bund-Länder AG - Änderung BerHG - Gibt es etwas neues ?

  • Habe den Bericht gelesen und weiß nicht wozu ich da noch Stellung nehmen soll. Die ersten zwanzig Seiten beschäftigen sich nur damit was die Arbeitsgruppe nicht weiter verfolgt. Die letzt drei Seiten beschäftigen sich dann damit was man weiterverfolgt und diesbzgl. könnte ich vollumfänglich auf meine erste Stellungnahme Bezug nehmen.

  • Habe letzte Woche den neuen Bericht der Arbeitsgruppe erhalten. Zum Durchlesen der 25 Seiten fehlte mir jedoch bis jetzt die notwendige Zeit. Muss bis zum 12.12.2007 Stellung nehmen.



    Mir wurden gerade schlappe 71 (!!!) Seiten Bericht vorgelegt; Stellungnahme bis zum 07.01.2007 :eek:
    Na Mahlzeit :mad:

  • @ Kampküken1983

    Ich dachte der Bericht ist für alle Bundesländer gleich. Aber dann wünsche ich mal viel Spaß bei den 71 :eek:Seiten. Aber so über Sylveser ist ja genügend Zeit.:D

  • @ Kampfküken1983

    Ich habe diesen Berichtsauftrag schon vor 2 Wochen erhalten und kämpfe daher auch mit dem Gesetzesentwurf. Allein das Lesen hat mich etwa 2-3 Stunden gekostet.

  • Ich hab's nach den ersten paar Seiten erstmal wieder auf Seite gelegt...für den Freitag ist mir das jetzt doch zu viel :mad:
    Mal ganz abgesehen davon, dass ich keinen Plan hab, was ich dazu noch schreiben soll :gruebel: Diese Arbeitsgruppe hat sich doch schon genug Gedanken gemacht, wie man an 71 Seiten sieht :nixweiss:

  • Habe letzte Woche den neuen Bericht der Arbeitsgruppe erhalten. Zum Durchlesen der 25 Seiten fehlte mir jedoch bis jetzt die notwendige Zeit. Muss bis zum 12.12.2007 Stellung nehmen.



    Mir wurden gerade schlappe 71 (!!!) Seiten Bericht vorgelegt; Stellungnahme bis zum 07.01.2007 :eek:
    Na Mahlzeit :mad:

    7.1.07 ? Back to the future? :teufel:

    Ich hab bis zum 3.1.08

  • So habe meinen Senf zu der geplanten Änderung des BerHG gegeben. Finde die geplanten Änderungen an für sich nicht schlecht, auch wenn häufig viele Punkte, die bereits in der Rechtsprechung und Literatur herrschende Meinung sind, nun noch einmal ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen werden (vgl. gesetzliche Definition des Begriffs "Mutwilligkeit", bei reiner Beratung keine Auslagenpauschale, Pauschale nach VV RVG Nr. 7002 richtet sich nach den BerH-Gebühren und nicht nach den fiktiven Wahlanwaltsgebühren).

    Ein Problem ist mir aufgefallen, was in der geplanten Änderung und den entsprechenden Ausführungen hierzu nicht erörtert wurde:
    Wenn der RA auch im Wege einer Vertretung tätig wird, kann er zukünftig vom Rechtssuchenden 30,00 € verlangen, die in Höhe von 20,00 € auf seine aus der Staatskasse zu erstattende Beratungshilfevergütung anzurechnen sind.
    Was ist jetzt, wenn sich im Rahmen der Vergütungsfestsetzung herausstellt, dass eine Vertretung nicht erforderlich war im Sinne des § 2 Abs. 1 BerHG und nur 35,70 € als Vergütung festgesetzt werden. Wieviel wird dann angerechnet und sind evtl. 20,00 € an den Rechtssuchenden zurückzuerstatten ?

    Fragen über Fragen über die sich die Arbeitsgruppe ausschweigt ... :gruebel:



  • Es ist die Schutzgebühr wie die 10 Euro VV 2500. Was passiert, wenn der RA diese einnimmt und wir bspw. bei nachträglicher Astellung "nadda" sagen ? Darf der RA diese dann behalten ? Steht da nichts bei Klein im JurBüro 2001, 171 drin ?

  • Habe letzte Woche den neuen Bericht der Arbeitsgruppe erhalten. Zum Durchlesen der 25 Seiten fehlte mir jedoch bis jetzt die notwendige Zeit. Muss bis zum 12.12.2007 Stellung nehmen.



    und was hast du geschrieben ?

  • Nur am Rande:

    Im Anschreiben zum Gesetzesentwurf, hat das Bayerische Staatsministerium mitgeteilt, dass es in der Arbeitsgruppe den Vorschlag auf Einführung von Listen mit anderweiten Hilfsmöglichkeiten und das Erinnerungsrecht der Staatskasse (Bezirksrevisor) nicht mitgetragen hat.

    Es ist somit wohl relativ unwahrscheinlich, dass diese beiden Punkte tatsächlich Aufnahme in ein Änderungsgesetz finden.

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