Alttitelumstellung auf Mindestunterhalt

  • @Steinkauz:
    Ich habe gestern Deine Tabelle (West) erstmals in echt genutzt:

    Bei einem Kind geboren 14.09.97 und 135% Unterhalt wird für die zweite Altersstufe ein neuer Prozentsatz von 102,8 ausgegeben, abgerundet 102,7. Die in #12 verlinkte Tabelle weist ebenfalls 102,8 aus!? :gruebel:


    Kai : Bzgl. #15 bzw. PN:

    Ich bin noch am Recherchieren.
    Derzeit bin ich zu häufig dienstlich außer Haus.


    Ich würde sagen, 102,7 % wären korrekt. Ohne Rundung ergeben sich ja 102,79503... %. Bei mathematischer Rundung wären das zwar 102,8 %, der neue § 1612a Abs. 2 S. 1 BGB sagt aber, dass auf eine Dezimalstelle zu begrenzen ist und jede weitere sich ergebende Dezimalstelle nicht berücksichtigt wird. Von "Runden" ist da keine Rede - im Gegensatz zum S. 2, der die Errechnung der €-Beträge betrifft.

    M.E. ist daher der errechnete Wert einfach nach der ersten Nachkommastelle "abzuschneiden".

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Kai und steinkautz
    Die Zelle wurde evtl. auf %-Werte und 2 Nachkommastellen formatiert, daher wird der errechnete Wert von 102,795.... mit 102,80 angezeigt (Excel rundet ja automatisch). Möglicherweise kann man durch die Anzeige der 3. Nachkommastelle die Anzeige für "korrigieren"; das Abrunden auf eine Nachkommastelle wird ja korrekt angezeigt (ist also kein rechenfehler!)

    Ulf
    Aufzurunden ist der Unterhaltsbetrag und nicht der Zahlbetrag (kommt sonst zu Fehlern bei einem 4. Kind), daher
    errechnet 388,73 € = aufgerundet 389,00 € - 77 € = 312,00 €

  • Das sehe ich auch so.

    Der "Fehler" liegt bei "Excel".
    Man darf sich in der Tabelle auf den "abgerundeten" Prozentwert verlassen; auch wenn vorher durch Excel eine Aufrundung erfolgt.
    Letzendlich wird ja der richtige Prozentsatz ausgeworfen.

    BTW :
    Neben Ernst P. haben wir jetzt im Forum auch noch einen ernst g, der sich hier gleich gut im Forum einführt.

  • Kai und steinkautz
    Die Zelle wurde evtl. auf %-Werte und 2 Nachkommastellen formatiert, daher wird der errechnete Wert von 102,795.... mit 102,80 angezeigt (Excel rundet ja automatisch). Möglicherweise kann man durch die Anzeige der 3. Nachkommastelle die Anzeige für "korrigieren"; das Abrunden auf eine Nachkommastelle wird ja korrekt angezeigt (ist also kein rechenfehler!)



    Das habe ich mir zunächst auch gedacht, war dann aber wegen der Tabelle in #12, die auch 102,8 nennt, irritiert.

    @Steinkauz: Ich würde zur Vermeidung von Irritationen auch vorschlagen, den Prozentsatz vor Rundung mit einer Nachkommastelle mehr auszuweisen.

  • Irgendwie bin ich zu blöd - arbeite ja auch nicht in der Familie.
    Mit den Berechnungen unter #1, #2 und #12 komme ich immer auf andere Beträge. Und außerdem dachte ich, dass es ab dem 01.01.2008 keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West gibt.???
    Darf ich mal konktet nachfragen ?:
    Ein (Ost)Titel besagt, dass unter Anrechung des hälftigen Kindergeldes der Mindestunterhalt zu zahlen ist, derzeit 226,00 EUR.
    Das Kind ist in der 2. Altersstufe. Wie hoch ist nun der zu zahlende Betrag ab 01.01.2008?

  • Hallo,
    bin mir gerade etwas unsicher,

    auf Grund des Unterhaltsfestsetzungsbeschluss soll ich ne Sicherungshypothek im Grundbuch eintragen, auch für den Januarunterhalt.

    Meine Frage,
    wer ist denn jetzt für die Umstellung des Titels zuständig?

    Titel ist natürlich vom AG, das Jugendamt hat an den Titel eine Umrechnung von dynamischen Unterhaltstiteln geheftet.

    Müsste der Titel für die Vollstreckung nicht vom AG umgestellt werden?

  • Da Du als Grundbuchamt wohl auch Vollstreckungsgericht bist, hast Du selbst das Vergnügen der Titelumstellung.;)

    Arbeitshilfen im Forum gibts ja inzwischen genügend.

  • @ Steinkauz und Ulf
    Eure super Arbeiten kenne ich, mache ja selber Familiensachen und mir wird eure Arbeit sehr viel helfen, dafür schon mal vielen Dank!!!!!

    War mir eben unsicher, wegen der Umrechnerei :)

  • @ Steinkauz und Ulf
    Eure super Arbeiten kenne ich, mache ja selber Familiensachen und mir wird eure Arbeit sehr viel helfen, dafür schon mal vielen Dank!!!!!



    Dem kann ich mich nur anschliessen!!!:daumenrau

  • Danke für das schöne Formular Steinkauz, kann es leider mit meiner excel95 - version nicht öffnen. Hast du es noch in einem anderen Format?

  • @ Steinkauz: es tut mir leid, erst heute habe ich deine
    Bitte in # 9 gelesen, nun ist es eh zu spät ...

    ich habe folgende Frage: was mache ich, wenn ich einen dynamisierten Unterhaltstitel habe, der keine Kindergeldanrechnung vorsieht ?
    Wenn ich den mit der Tabelle umrechne auf die neuen Prozentsätze, wird ja automatisch das Kindergeld abgezogen.
    Ich denke, dass ich dann den Unterhalt ganz normal lediglich auf den neuen Prozentsatz umrechnen muss und auch jetzt keine Kindergeldanrechnung vornehme . Was meint ihr dazu ?

  • § 36 3 Nr d EGZPO verweist mich auf Buchstabe a, nach dem ich also doch das kindergeld ganz normal anzurechnen habe ???? richtig ???


    Verstehe ich auch so. Durch Buchstabe d) wird Dein Fall mit dem "Normalfall" der hälftigen Anrechung gleich gesetzt, so dass Du wohl die Umrechnungstabelle einfach normal anwenden kannst.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • aber das war mir überhaupt nicht bewusst,
    dass bei einem Titel ohne Titulierung der Kindergeldanrechnung lediglich durch die Umrechnungsvorschriften nunmehr zu einer Kindergeldanrechnung führt :eek:

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