@Steinkauz:
Ich habe gestern Deine Tabelle (West) erstmals in echt genutzt:
Bei einem Kind geboren 14.09.97 und 135% Unterhalt wird für die zweite Altersstufe ein neuer Prozentsatz von 102,8 ausgegeben, abgerundet 102,7. Die in #12 verlinkte Tabelle weist ebenfalls 102,8 aus!?
Kai : Bzgl. #15 bzw. PN:
Ich bin noch am Recherchieren.
Derzeit bin ich zu häufig dienstlich außer Haus.
Ich würde sagen, 102,7 % wären korrekt. Ohne Rundung ergeben sich ja 102,79503... %. Bei mathematischer Rundung wären das zwar 102,8 %, der neue § 1612a Abs. 2 S. 1 BGB sagt aber, dass auf eine Dezimalstelle zu begrenzen ist und jede weitere sich ergebende Dezimalstelle nicht berücksichtigt wird. Von "Runden" ist da keine Rede - im Gegensatz zum S. 2, der die Errechnung der €-Beträge betrifft.
M.E. ist daher der errechnete Wert einfach nach der ersten Nachkommastelle "abzuschneiden".