Hallo zusammen,
ich habe folgendes Grundbuchproblem:
Der Notar stellt Antrag auf Umschreibung. Der eingetragene Eigentümer ist verstorben. Als Veräußerer tritt im Übertragungsvertrag der Testamentsvollstrecker auf. Das Testamentsvollstreckerzeugnis ist formgerecht beigefügt.
Mein Problem: ich kenne die Erbfolge nicht. Sie ist weder dargelegt noch nachgewiesen. Laut Angaben in der Urkunde erfüllt der TV mit dem Übertragungsvertrag Vermächtnisse. Ich kann die Nachlassakten nicht einsehen, da wir nicht Nachlassgericht sind.
Was haltet ihr davon?