Justizministerium Brandenburg weist Manipulationsvorwürfe gegen Grundbuchamt zurück

  • Ja, das OLG war wieder sehr hilfreich. Ich halte es mit HorstK unter #13.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Gehört diese Meldung

    Amtsgerichte machen Druck auf Finanzminister

    wo es darum geht, dass einige Amtsgerichte Auskunft über zu Unrecht enteignete Grundstücke haben wollen, eigentlich auch zu diesem Thema?

    Ja, die gehört auch dazu. Ich hoffe doch, dass die Herren Direktoren, die jetzt, jedenfalls nach dieser Meldung, die Speerspitze des Rechtsstaats bilden, auch die Amtswidersprüche persönlich eintragen. M.E. hat die Justizverwaltung keinerlei Zuständigkeit in dieser Sache. Auch ist die Frage, ob das Vormundschaftsgericht die Erlaubnis hätte erteilen müssen, keinesfalls abschließend geklärt. Auch wird vertreten, dass die Genehmigung durch die falsche Behörde nur anfechtbar sein dürfte und daher nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Geschäfts und damit zur Unrichtigkeit des Grundbuches führe (Bauer / v. Oefele, GBO, 2. Aufl., RN 4 zu § 7 GBBerG).

  • ...so langsam fall ich vom Glauben ab! Seit den 16.00 Uhr Nachrichten wird jetzt schon im Radio verkündet das Land würde auf seine Ansprüche verzichten und wir würden in alle betroffenen Grundbücher Vermerke eintragen:gruebel: !!!

    :klugscheiIch kann, weil ich will was ich muss! (E. Kant)

  • Würdest Du ?
    Du bist doch sachlich unabhängig !

    Bin wirklich ein Außenstehender aus dem Westen; aber befremdlich erscheint mir das ganze auch von hier aus.

  • Auch wenn das OLG Brandenburg im Jahr 2004 entschieden hat, dass das Vormundschaftsgericht hätte beteiligt werden müssen, kann kein Amtswiderspruch eingetragen werden, wenn vor dieser Entscheidung mit einer Genehmigung der Bestellungsbehörde umgeschrieben worden ist. Die Frage, ob das Grundbuchamt bei der Eintragung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat, ist nach der Rechtslage zu beureilen, die bei der Eintragung vorlag. Spätere Änderungen der herrschenden Rechtsprechung können nicht zu einem Amtswiderspruch führen.

    Der Amtswiderspruch dient ausschließlich dem Zweck, Amtshaftungsansprüche gegen das Grundbuchamt verhindern. Wenn andere Behörden gegen die guten Sitten verstoßen, ist es nicht Aufgabe des Grundbuchamtes von Amts wegen tätig zu werden. Zumal das Grundbuchamt nicht feststellen kann, ob in dem einzelnen Verfahren korrekt gehandelt wurde oder nicht.

    Wenn andere Landesbehören jetzt nach der BGH-Entscheidung kalte Füße bekommen, mögen sie in den betroffenen Verfahren, mitteilen und glaubhaft versichern, dass die erklärten Auflassungen nichtig sind und das Grundbuch unrichtig ist. Dann kann das Land Brandenburg als Bucheigentümer, vertreten durch die verursachende Behörde, die Eintragung eines Widerspruchs nach § 899 BGB bewilligen.

  • Heute Morgen wurde im Radio verkündet, daß die falschen Grundbücher jetzt von Amts wegen einen Vermerk "unrichtig" bekämen und sich die "rechtmäßigen" Eigentümer ohne weiteres selbst wieder eintragen lassen könnten (hat angeblich der Herr Finzminister gestern vor der Presse verkündet). Da bin ich schon auf den ersten Bürger gespannt, dem ich erklären darf, daß es ohne das Land und ohne Formalien nicht geht. Ich kann mich jetzt schon vor Freude kaum halten.

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  • Auch wenn das OLG Brandenburg im Jahr 2004 entschieden hat, dass das Vormundschaftsgericht hätte beteiligt werden müssen, kann kein Amtswiderspruch eingetragen werden, wenn vor dieser Entscheidung mit einer Genehmigung der Bestellungsbehörde umgeschrieben worden ist. Die Frage, ob das Grundbuchamt bei der Eintragung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen hat, ist nach der Rechtslage zu beureilen, die bei der Eintragung vorlag. Spätere Änderungen der herrschenden Rechtsprechung können nicht zu einem Amtswiderspruch führen.


    Da wäre ich (als nicht betroffener Westler) aber zurückhaltend: Wenn ich das richtig verstanden habe, konnte ja von einer dies deckenden herrschenden Rechtsprechung nicht wirklich die Rede sein. Die Rechtslage hingegen war seit Anbeginn dieser Sachen immer dieselbe. Die Frage schiene mir da eher zu sein (aber da kenne ich mich zu wenig im konkreten Verfahren aus), wieweit die Grundbuchämter die Wirksamkeit des Handelns hätten überprüfen müssen.
    Und dann wäre ich konsequent. Liegt diese Prüfung nicht bei den Grundbuchämtern, gibt es für einen Amtswiderspruch keinen Anlass. Hätten hingegen (auch) die Grundbuchämter diese Prüfung durchziehen müssen, so würde ich auch konsequent jetzt die Amtswidersprüche eintragen. Warum sollten die Grundbuchämter mauern, wenn die Widersprüche einzutragen sind? Das ergäbe ein verheerendes Bild in der Öffentlichkeit.

    Das Ganze bestärkt mich allerdings, dem ganzen Gefasel einiger Behörden künftig noch einen Tick kritischer zu begegnen. Ich halte nämlich eine derartige Ahnungs- und Skrupellosigkeit von Behörden durchaus nicht für eine Erscheinung, die nur in Ostdeutschland vorkommt. Mich überkam hier schon bisweilen das eine oder andere nachdenkliche Frösteln. Entweder irgendwas ist durch die Verantwortung der anderen Behörde gedeckt, oder es wird beanstandet. Wobei ich natürlich immer beanstanden muss, wenn ich positiv weiß, dass meine Eintragung das Grundbuch unrichtig macht.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Heute Morgen wurde im Radio verkündet, daß die falschen Grundbücher jetzt von Amts wegen einen Vermerk "unrichtig" bekämen und sich die "rechtmäßigen" Eigentümer ohne weiteres selbst wieder eintragen lassen könnten (hat angeblich der Herr Finzminister gestern vor der Presse verkündet). Da bin ich schon auf den ersten Bürger gespannt, dem ich erklären darf, daß es ohne das Land und ohne Formalien nicht geht. Ich kann mich jetzt schon vor Freude kaum halten.



    Ich schließe mich Deiner Freude an, es k.. ein an, wenn ein Minister, der schließlich auch mal Chef der Staatskanzlei war solch einen Blödsinn öffentlich verkündet. Wenn es noch mehr Beweise bedarf, das Politiker unfähig sind, das praktische Leben zu begreifen, so schaue man nach Brandenburg.

  • Heute Morgen wurde im Radio verkündet, daß die falschen Grundbücher jetzt von Amts wegen einen Vermerk "unrichtig" bekämen und sich die "rechtmäßigen" Eigentümer ohne weiteres selbst wieder eintragen lassen könnten (hat angeblich der Herr Finzminister gestern vor der Presse verkündet). Da bin ich schon auf den ersten Bürger gespannt, dem ich erklären darf, daß es ohne das Land und ohne Formalien nicht geht. Ich kann mich jetzt schon vor Freude kaum halten.


    Jaja, die Unbürokratie geht fröhlich weiter. Er hat nicht begriffen, dass der BGH genau dies gerade in der Luft zerrissen hat... Das erinnert mich irgendwie an die Bahnneuordnung (oder war's die Post? Oder beide?), wo manche Ministerien gemeint haben, das minutiös beschriebene Berichtigungsverfahren noch weiter vereinfachen zu müssen... (haben wir alle abgelehnt). Und mir fielen noch andere Behörden hier ein...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ist das Ganze denn eigentlich nur ein brandenburgisches Problem?
    Hier in Sachsen habe ich davon nämlich überhaupt noch nichts gehört. Bodenreformgrundstücke gab es doch hier auch ? :gruebel:

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)


  • Da wäre ich (als nicht betroffener Westler) aber zurückhaltend: Wenn ich das richtig verstanden habe, konnte ja von einer dies deckenden herrschenden Rechtsprechung nicht wirklich die Rede sein. Die Rechtslage hingegen war seit Anbeginn dieser Sachen immer dieselbe. Die Frage schiene mir da eher zu sein (aber da kenne ich mich zu wenig im konkreten Verfahren aus), wieweit die Grundbuchämter die Wirksamkeit des Handelns hätten überprüfen müssen.



    Für Brandenburg war die Rechtsprechung bis zu der OLG-Entscheidung allerdings deckend und herrschend. Wie schon oben einmal ausgeführt, sind wird mit unseren Bedenken seinerzeit beim LG mit Bravour rausgeflogen. Damit sehe ich keine Möglichkeit, die Rechtslage aus heutiger Sicht anders zu beurteilen und Amtswidersprüche einzutragen (ich wüßte ja nicht einmal, wo und will es auch nicht selbst ermitteln).

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  • Claudia:

    Das ist vor allem ein Problem des Landes Brandenburg wegen des gewählten Verfahrens. Im übrigen Neufünfland könnte das anders sein, je nach dem, wie dort die Verfahren liefen.

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  • Dann seid Ihr natürlich erst mal fein 'raus...

    Vorschlag an den Finanzminister: Der falsche Eigentümer kann ja auch freiwillig Widersprüche nach § 899 BGB zur Eintragung beantragen. Dann muss das GBA nicht suchen, und die Hauptarbeit (und auch der peinliche Teil der Arbeit) liegt da, wo sie hingehört.

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  • Dann hätte das Finanzmysterium ja wenigstens diesen Verfahrensteil verstanden...

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  • FED: ich komme bloß drauf weil bei mir mal eine Gemeinde versucht hat gegen Eigentümer die seit 1880 im Grundbuch eingetragen waren über den Vertreter nach Vermögensgesetz das Grundstück zu versteigern. Ich habe das abgelehnt und gesagt die Vertreterbestellung nach Vermögensgesetz geht nur für dieses Verfahren nicht für andere Verfahren. Wenn ich das jetzt so lese waren doch meine Bauchschmerzen völlig richtig. Die Stadt hat das auch kommentarlos geschluckt.

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  • Dann warst Du jedenfalls besser als unser oberschlaues Finanzmysterium. Fraglich allerdings, ob man sich jetzt darauf noch was einbilden kann...

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  • Heute Morgen wurde im Radio verkündet, daß die falschen Grundbücher jetzt von Amts wegen einen Vermerk "unrichtig" bekämen und sich die "rechtmäßigen" Eigentümer ohne weiteres selbst wieder eintragen lassen könnten (hat angeblich der Herr Finzminister gestern vor der Presse verkündet). Da bin ich schon auf den ersten Bürger gespannt, dem ich erklären darf, daß es ohne das Land und ohne Formalien nicht geht. Ich kann mich jetzt schon vor Freude kaum halten.



    Geht mir ja auch so! Genau diese Radiomeldung meinte ich, als sie aber nach 19.00 Uhr nicht mehr gesendet wurde dachte ich, das sich da wohl jemand "zu weit aus dem Fenster gelehnt hat".
    Nun aber steht heut zu allem Überfluss noch ein großer Artikel dazu in der Presse in dem unter anderem der Herr Minister "fehlerhafte Rechtssicht" einräumt, das Finanzministerium eine weitere Anzeigenkampagne zur bundesweiten Suche von Bodenreformerben starten will.

    Und die CDU fordert Listen aller betroffenen Grundstücke und mehr Rechtspfleger (zur Bewältigung des drohenden Arbeitsaufwandes)!
    Wenn das alles nicht so traurig wär könnt man sich weglachen!:wechlach:

    Aber mir reicht es jetzt!! Ich schließ mich der Meinung von HorstK an, lehn mich zurück und warte ganz einfach ab was weiter passiert!
    Und die Bürger und Anrufer werden an das Land verwiesen!

    :klugscheiIch kann, weil ich will was ich muss! (E. Kant)



  • Nun aber steht heut zu allem Überfluss noch ein großer Artikel dazu in der Presse in dem unter anderem der Herr Minister "fehlerhafte Rechtssicht" einräumt, das Finanzministerium eine weitere Anzeigenkampagne zur bundesweiten Suche von Bodenreformerben starten will.

    Und die CDU fordert Listen aller betroffenen Grundstücke und mehr Rechtspfleger (zur Bewältigung des drohenden Arbeitsaufwandes)!



    Das hab ich auch gelesen. Bin ja mal gespannt ob das Land Brandenburg jetzt Stellenausschreibungen dafür raus gibt....

  • Dafür wäre ja auch wieder Herr Speer zuständig, der von der Justiz die Einsparung mehrerer hundert Stellen verlangt (und auch brav bekommt). Was erwartest Du da? Ich weiß natürlich, daß Du das nie ernst gemeint hast, kann mir die Antwort aber nicht mehr verkneifen. Langsam kann man gar nicht mehr so viel fr....., wie man k..... möchte.

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