Und da habe ich gleich noch den nächsten Fall:
Eine normale Forderungszwangsversteigerung. Da das Meistgebot fast den Verkehrswert erreichte und die eingetragenen Belastungen deutlich niedriger waren, habe ich schonmal einen vorläufigen Teilungsplan erstellt. Für den Schuldner ergibt sich ein auszukehrender Übererlös.
Der Schuldner hatte in diesem Verfahren PKH erhalten. Der Verteilungstermin ist erst Ende Juni. Ich weiß, dass der Schuldner noch weitere Gläubiger hat und befürchte, dass diese den Übererlös pfänden könnten.
Ich werde den Anwalt auffordern, umgehend seine Vergütung abzurechnen und werde gleichzeitig mit der Festsetzung die Aufrechnung mit dem Übererlös erklären. Der Auszahlungsanspruch des Schuldners erlischt mit der Aufrechnung und kann hinsichtlich des Teilbetrages der Vergütung nicht mehr gepfändet werden. ME kann ich nur so den Vorrang der Rückforderung der PKH-Vergütung vor einer evt. Pfändung erreichen.
Oder weiß noch jemand einen anderen Weg?