Verpflichtung der Sparkassen zur Kontoeinrichtung?

  • 9 euro im monat?? viel zu teuer!

    ich hab bei der sparka auf online- bzw. automaten-selbstverwaltung umgestellt und das kostet null.

    und auch viele andere banken geben ab gehaltseingang von monatlich X, den ihr als rpfl. ohnehin alle habt, das giro für lau.

  • Es ist auch technisch überhaupt kein Problem, ein Guthabenkonto zu führen. Die Sch. müssen sich halt nur zur kontoführenden Zweigstelle begeben.

  • Hallo,

    § 2 I 2 SpKG: hierin sind die Sparkassen, die nach meinem Wissen in dem Bereich der öffentlich-rechtlichen anzusiedeln sind, verpflichtet, den bargeldlosen Zahlungsverkehr in jeder Weise zu fördern. Hierunter ist wohl auch die Verpflichtung zur Einrichung eines Guthabenkontos zu fassen.

    Ich habe im Rahmen der RAS schon mehrfach auf diese Verpflichtung verwiesen, und die Leute zur örtlichen Sparkasse geschickt, wenn eine der "Privatbanken" das Girokonto gekündigt hat.

    Weiterhin bieten die hiesigen Banken verschiedene "Kontoführungspakete" an. Entweder wird jede einzelne Verfügung (Überweisung, Kontoauszug, etc.) in Rechnung gestellt, oder aber es wird eine pauschale Kontoführungsgebühr berechnet. Hier haben die Schuldner also die Wahl, wie die Geschäftsverbindung mit der Bank im einzelnen ausgestaltet ist.

    Ich verstehe mithin die Aufregung nicht ganz, selbst wenn es sich um einen Pfändungsschuldner handelt, so kann er die Kostenhöhe selbst auf ein Minimum reduzieren. Und obwohl es sich um eine "Versorgungspflicht" der Sparkassen handelt, so wird dennoch eine Geschäftsverbindung eingegangen.

    Vielerlei Leistungen sind gesetzlich vorgeschrieben bzw. gewollt oder erwünscht, aber dennoch nicht kostenlos. Als Beispiel seien hier nur Schornsteinfeger, gesetzliche Pflichtversicherungen etc. genannt.

  • @ Daniela:

    Dann solltest Du vielleicht den Thread gründlicher lesen.:teufel:
    Die Aufregung geht darum, dass einige Banken den Girovertrag einfach kündigen wenn eine Pfändung eingeht.

    Es geht nicht um die Angemessenheit der Kontoführungsgebühr. Das kam nur ins Spiel, weil fraglich ist ob der durch eine Kontenpfändung verursachte Aufwand durch die normale Kontoführungsgebühr mit abgedeckt ist. :strecker :strecker

  • @ Daniela: " 2 SpKG" ist wohl auslegungsfähig - und die Sparkassen legen das zu ihren Gunsten aus. Die Verpflichtung zur Einrichtung interessiert die herzlich wenig! Leider!

  • @ Diabolo: So auslegungsfähig scheint mir der nicht. Ich denke, hier muss man schon zwischen den Banken differenzieren. " SpKG gilt eben nur für die Sparkassen mit dem grossen roten Logo, nicht für die anderen großen Banken. Diese sind anderen Stellen verpflichtet (zum Beispiel Aktionären) und nicht Vater Staat im weiteren Sinne.

    @ nicky: Asche auf mein Haupt!! :oops: *still ist, nun die Klappe hält und Besserung gelobt*

  • Hey Daniela,

    keine Sorge! Sowas ist wohl fast jedem hier schon mal passiert! :troest: Davon sollte man sich nicht unterkriegen lassen - zumal die Themen wirklich oft wild durcheinander gehen und die Postings nicht immer eindeutig zu verstehen sind.
    :hetti:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • @ Daniela:

    yap, schließe mich an.

    Du hast nur die Bratsche abgekriegt, die oL provoziert hat. Ich hatte noch an der "Leichtigkeit" des Kommentars von oL zu kauen, nach dem Motto was wollt ihr denn, wir haben doch Vertragsfreiheit.

    Im Übrigen, gerade die Sparkassen (zumindest die bei mir) drohen gern damit, das Konto zu kündigen wenn der Pfänder nicht irgendwie aufgehoben wird. Und das empfinde ich als Schweinerei, weil kein wirklicher Grund dafür gegeben ist.

  • @ nicky: Wenn das die Geschäftspraxis der dortigen Kassen ist, dann gebe ich Dir völlig, was die Verärgerung betrifft!

  • Zitat von nicky


    Im Übrigen, gerade die Sparkassen (zumindest die bei mir) drohen gern damit, das Konto zu kündigen wenn der Pfänder nicht irgendwie aufgehoben wird. Und das empfinde ich als Schweinerei, weil kein wirklicher Grund dafür gegeben ist.



    Daniela: genau! In meinem Fall war es auch gerade eine Sparkasse! - Die mit dem großen roten Logo:strecker

  • Auch Sparkassen sind nicht als Unternehmen der Wohlfahrtspflege einzuordnen. Die Bearbeitung eines gepfändeten Kontos ist sicher nicht durch die Kontoführungsgebühren abgedeckt, gesonderte Gebühren dürfen nach Rechtsprechung nicht erhoben werden. Wenn Ihr Unternehmer wärt, würdet Ihr solche Kunden, die überproportional Arbeit machen, auch nicht zu Euren Lieblingskunden zählen.

    Zugegeben: Mir ist allerdings klar, dass sich solche Sprüche gut klopfen lassen, wenn das Girokonto überwiegend im grünen Bereich steht.

    Und ob Schuldnern schon weit im Minus ein Hinweis auf ein Guthabenkonto hilft, sei dahingestellt.

  • @ Kai:

    Keiner behauptet, dass Sparkassen zur Wohlfahrt, etc. gehören. So müssen Schuldner auch nicht als Lieblingskunden oder so behandelt werden. Fakt ist aber:
    1. wenn das Konto im Minus ist kostet das horrende Zinsen (m. E.ca. 16%)
    womit die Kasse ihr Geld auch verdient, denn die werden auf alle Fälle
    gezogen!

    2. darf man nicht aus den Augen verlieren, dass vielleicht von 1000 Konten
    eins gepfändet wird (Kosten)

    3. Der Schuldner seinen Vertrag gegenüber der Kasse eingehalten hat, es
    also für eine Kündigung, gerade von einem Guthabenkonto absolut
    keinen Grund gibt. Auch erwächst der Kasse bei Guthabenkonten kein
    höheres Risiko, da der Dispo nicht verjubelt werden kann.

    4. Ich kann beim besten Willen auch nicht alle Leute leiden, die "Kunden
    von uns" sind. Deshalb habe ich trotzdem meine Pflicht zu tun und z. B.
    deren Anträge aufzunehmen, oder wenns ein RA ist, seine Vergütung
    ordnungsgemäß festzusetzen oder PkH zu bewilligen.

    5. Wird doch behauptet wir leben in einem Sozialstaat, wenigstens ein
    bischen Sozial erwarte ich schlicht und ergreifend von einer Kasse die
    damit wirbt für den kleinen Mann da zu sein! Wenn´s um Geld geht
    ***kasse - Ha Ha:mad: von wegen

    6. Werden gerade kleine Leute auch meiner Meinung nach durch u. A.
    die großen Versandhäuser in den Ruin gelockt. Erwachsen hin oder her
    es ist für die meisten schwer ehrlich abzuschätzen ob sie denn nach der
    Zahlungspause von 1/2 Jahr in der Lage sein werden die Raten zu zahlen
    und mir kann keiner sagen, das die Anbieter nicht trotzdem ihr Geld
    verdienen, sonst würde es solche Angebote nicht fast überall geben!

  • Bei einem auf Guthabenbasis geführten Konto wird es auch für das raffinierteste Geldinstitut schwierig werden, Zinsen auf aus einem Dispokredit (sprich: Minusbetrag) zu erlangen.

    Ich denke, dass es zwar richtig ist, dass Banken keine Wohlfahrtsverbände sind. Sie würden aber m. E. mehrheitlich kein bisschen pleite gehen, wenn solche auf Guthabensbasis geführten Konten Pflicht würden. Dies gilt umso mehr für diesjenigen Institute, für die (noch) die öffentliche Hand - sprich: die Summe aller kommunalen Steuerzahler - als Garant im Hintergrund steht. Aus der Sicht eines solchen Steuerzahlers habe ich auch nichts davon, wenn Menschen dauerhaft von Giroverkehr ausgeschlossen sind und die Arbeitssuchprobleme da schon anfangen. Wenn die Arbeitslosenzahlen so sinken sollen... Geld bar auf die Hand wird die Steuern und Sozialbeiträge eher selten sprudeln lassen...

    Sämtliche Banken wollten den Giroverkehr mit aller Macht durchsetzen und einführen. Das haben sie getan. Heute kann man zwar ohne Girokonto überweisen (wenn auch relativ teuer), aber der Empfang von Nicht-Bargeld gestaltet sich schwierig. Meine Bank hätte mir gesagt: "Die Folgen hätten Sie sich früher überlegen müssen!"

    Schließlich und endlich: Otto Kleinhandwerker (als anderes Beispiel) wird überhaupt nicht gefragt, ob er Personal haben mag, bei dem plötzlich Pfändungsbeschlüsse hereinkommen. Wenn er nicht zufällig auf eine günstige, sinnvolle und risikoarme Ausrechnungsart stößt, löhnt er immer für die Abwicklung solcher Sachen. Ein Kündigungsgrund ist das meines Wissens jedoch nicht.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Ich habe einen Arbeitsvertrag aus dem Bäckereigewerbe gesehen (Vordruck der Innung), aus dem ersichtlich ist, daß der Arbeitgeber von dem gepfändeten Arbeitseinkommen einen Teil für sich für die Bearbeitung der Pfändung beanspruchen und einbehalten kann. Wenn das die Gläubiger wüssten... :(

  • Zitat von Erzett

    Ich habe einen Arbeitsvertrag aus dem Bäckereigewerbe gesehen (Vordruck der Innung), aus dem ersichtlich ist, daß der Arbeitgeber von dem gepfändeten Arbeitseinkommen einen Teil für sich für die Bearbeitung der Pfändung beanspruchen und einbehalten kann. Wenn das die Gläubiger wüssten... :(



    Das ist ja echt hart!

    Halten sich die Angestellten daran?

    Oder anders gefragt: wird das auch ausgenutzt vom Arbeitgeber?
    Wehrt sich da keiner?
    Stichwort: überraschende Klauseln (falls Formularvertrag)- mit sowas rechnet ja keiner...

  • War ein Einzelfall. Da es sich aber um einen Vordruck gehandelt hatte... Und die Gläubiger bekommen nichts mit die sind sicherlich sogar froh überhaupt was zu bekommen, dem Sch kann es egal sein, er kriegt ja nicht weniger. :gruebel:

  • Das fällt m. E. unter Knebelvertrag, andererseits gerade für einen kleinen Betrieb ist der Aufwand groß, denn da muss sich erst mal jemand schlau machen, wie was warum und wieviel wohin?

    und solange nicht drinsteht, dass es ein Kündigungs-/ Abmahnungsgrund ist...

    Wir dürfen auch nicht vergessen, dass man so eine Pfändung durch ratenzahlungsvereinbarung vor Titulierung und so weiter ja auch meist vermeiden kann. da wohnen 2 Seelen in meiner Brust. Die eine für den Schuldner, die da sagt wat ne Schweinerei, die andere für den Gläubiger der in gutem Glauben seine Leistung erbracht hat und nun nicht bezahlt kriegt, wat auch ne Schweinerei ist.

    Der Arbeitgeber als drittschuldner kann auch nichts dafür. Und für die Bearbeitung/ Auszahlung des Lohnes und so weiter kriegt er nix von seinem AN, das ist inbegriffen und garantiert nicht irgendwie umgelegt. Zumindest habe ich noch wie was gelesen/ gehört, dass ein AGeber Rücklagen für eventuelle Pfändungen seiner AN und den hieraus entstehenden Mehraufwand bilden kann.

    Wie gesagt, Kassenpfändung und Kontokündigung ist was anderes.

  • Und wenn man dann in Unterhaltspfändungen sich den PfÜB durchliest "110 % des ... Tabellen betrages abzüglich.. der unpfändbare... plus N/M-tel des Mehrbetrages, höchstens.....Tabelle zu 850 c ZPO . Welcher durchschnittliche Buchhalter schmeisst da nicht den Griffel, immer in der Gefahr einen kleinen Fehler zu machen und in Regreß genommen zu werden. :gruebel:

  • genau so isses.

    Bedeutet im Endeffekt: Zeit weg (des Buchhalters), Zeit ist eh schon Geld, und Rat muss im Zweifel von außen geholt werden, kostet noch extra Geld.

    da ist ein ganz klein bischen der Passus im Arbeitsvertrag schon verständlich, wenn er denn zulässig ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!