Mit "allgemeinen Hinweisen" wäre ich vorsichtig; da kommt mit Sicherheit der Vorwurf der Pauschalierung und fehlenden Einzelfallprüfung. Ich greife dann lieber mal zum Telefon.
Das sehe ich nicht so. Es wird ja lediglich verlangt, dass bei allen Anträgen vollständige Angaben und entsprechende Belege über evtl. vorhandenes Vermögen vorzulegen sind. Das hat aus meiner Sicht mit Pauschalierung und fehlender Einzelfallprüfung überhaupt nichts zu tun.
Ich kann nur aus den hiesigen Erfahrungen berichten. Die Kollegen - ich war damals noch nicht RAST - hatten sich zusammengesetzt und bzgl. SGB / ARGE ein Rundschreiben an die Rechtsanwälte verfasst, in welchem sie darauf hinwiesen, was vorzulegen ist und - das kam allerdings noch dazu - unter welchen Voraussetzungen BerH gewährt werden würde. Die Empörung war wohl rießengroß und hat vom Präsidenten bis zum Justizministerium jede Menge Arbeit und Stellungnahmen beschert. Auslöser war - wieder auf die Vorlage von Unterlagen bezogen - der Passus im Antragsformular "Wenn Sie laufende Leistungen beziehen ... sind Angaben ... entbehrlich, sofern das Gericht nichts anderes anordnet."
Genau dieser Passus erfordere eine Einzelfallprüfung, welche durch eine "Generalanordnung" oder den gesagten "allgemeinen Hinweis" nicht vorgenommen werde.
Ich will nicht sagen, dass ich das auch so sehe, vielmehr teile ich Deine Meinung, da Silva, und fordere auch regelmäßig Nachweise an. Ich möchte nur aufzeigen, zu was das führen kann.