"Forderung von A&B"

  • Unsere dauerantragstellende Anwaltskanzlei ist nun dazu übergegangen (nach dem viel zurückgewiesen wurde) entweder die Leute vorher einen Schein holen zu lassen oder selber den Antrag ohne Vergütungsantrag einzureichen.

    Mit so einem schriftlichen gestellten reinen BerH-Antrag kommt man natürlich kaum weiter, da einfach Details fehlen.

    Jetzt zum Beispiel steht als Angelegenheit:
    "Beratung und Vertretung gegenüber A&B, die eine Forderung in Höhe von 1172,13 € geltend macht".

    In anderen Verfahren der gleichen Person war gegenüber irgendwelchen Kreditkartenfirmen nur so "Bitte erläutern Sie ihre Forderung näher"-Schreiben - für die es natürlich nur einen Zurückweisungsbeschluss gab, aber keine Vergütung...

    Was mach ich nun? Wenn ich hier um nähere Erläuterungen bitte, weiß ich, dass das mindestens wieder ein viertelstündiges Telefonat mit einem aufgebrachten Anwalt und uU mal wieder einer Dienstaufsichtsbeschwerde endet...

  • . . . trotzdem erläutern lassen :D ;) . . . denn wenn es nur um Stundung, Ratenzahlung o.ä. geht, geht BerH ja nach hM nicht, oder :gruebel:

  • Die Angabe "Beratung und Vertretung gegenüber A&B, die eine Forderung in Höhe von 1172,13 € geltend macht" reicht nicht aus, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen der BerH erfüllt sind.
    Also bleibt nur nachfragen.

  • Im § 1 BerHG sind die Voraussetzungen für die Bewilligung ebendieser aufgezählt, und wenn all diese nachgewiesen sind, kann BerH bewilligt werden.

    Ein Telefonat weist dies nicht nach, wenn der Antrag schriftlich gestellt wird, ohne dass Belege über sämtliche Ein- und Ausgaben etc. beigefügt sind, ergeht eben ZwVfg, soll er sich doch auf den Kopf stellen...;)

    Wenn der RA tätig wurde, bevor dem Antrag stattgegeben wurde, ist der Antrag (so die Handhabe bei uns...) zurückzuweisen, s. 1 BvR 2392/07.

    Und wenn er ständig DAB'en einreicht, weiß der GL, Präsident oder Direktor, was er davon zu halten hat;) Es gibt einen Rechtsmittelweg, der beschritten werden kann... Da würde ich mir keinen Kopf machen!

  • Ich tendiere grad zu einem Schein mit "Notwendige Beratung und Vertretung bei der Wahrnehmung von Rechten gegenüber A&B...".

    Dann hat er zwar seinen Schein, aber wenn er einfach nur Auskunftsersuchen oder Ratenzahlungen macht, ists nicht davon abgedeckt.

    Und ja: Der Chef steht eh hinter mir, aber die dauernden Stellungnahmen nerven...

  • So einen Schein würde ich eher nicht erteilen. Ich halte es für besser, vorab zu klären, wofür BerH gewährt wird und dann zu entscheiden.

    Die Variante "Notwendige Beratung und Vertretung bei der Wahrnehmung von Rechten gegenüber A&B..." erweckt, zumidest ohne weitere Hinweise, den Eindruck einer vollumfänglichen antragsgemäßen Bewilligung.

  • Ich tendiere grad zu einem Schein mit "Notwendige Beratung und Vertretung bei der Wahrnehmung von Rechten gegenüber A&B...".

    Dann hat er zwar seinen Schein, aber wenn er einfach nur Auskunftsersuchen oder Ratenzahlungen macht, ists nicht davon abgedeckt.

    Und ja: Der Chef steht eh hinter mir, aber die dauernden Stellungnahmen nerven...



    damit gibst du ihm doch nur futter... ein schein zum "schein" - das halte ich persönlich auch nicht gerade für die glücklichste lösung...

  • Zitat

    Ich tendiere grad zu einem Schein mit "Notwendige Beratung und Vertretung bei der Wahrnehmung von Rechten gegenüber A&B...".



    Wie Tika schon sagte: Woher weißt Du denn, dass die Beratung (und sogar die VERTRETUNG!!) notwendig war?
    Ich kann zwar verstehen, dass Stellungnahmen nerven, aber das sollte kein Grund dafür sein nahezu ungeprüft zu bewilligen.
    Vielleicht solltest Du bei Deinem GL man anregen, solche offensichtlich unsinnige DAB mit einem Satz (auch ohne Deine, sich wahrscheinlich inhaltlich ständig wiederholende Stellungnahme) abzubügeln!

    Verliere immer den ganzen Verstand - ein halber verwirrt nur! :grin:

  • :cool: . . . ich wäre auch vorsichtig mit so einem "Wischi-Waschi"-Schein . . . da denkt der RA er kann loslegen, und bei Einreichung des Vergütungsantrages ist's dann womöglich vorbei . . . :cool:

  • Bei einem wirklich nachträglichen Antrag muss der Anwalt ja auch schon vor der nachträglichen Bewilligung im Blick haben, was notwendig ist und was nicht, daher muss ich ihm das hier auch zutrauen können.
    Ob die Sache dann notwendig war, sehr ich zumindest bei der Geschäftsgebühr am vorgelegten Schriftverkehr.

    Und eigentlich hätte er auf seine Wischiwaschi-Anträge (die man stellenweise kaum lesen kann...) auch Wischiwaschi-Scheine verdient.
    Aber ich lass mich ja überzeugen und schreib den noch mal an.

    Es ist ja eigentlich eh egal, was man macht. Die legen bei JEDER Absetzung oder bei JEDER Nichtbewilligung Rechtsmittel ein. Und ganz ganz ganz ganz selten bekommen die dann auch mal Recht... (Das dann außer bei der 20€-Pauschale auch nur, weil sie im Erinnerungsverfahren noch neue Sachen vorlegen, die sie vorher nicht genannt hatten).

  • Kurze Stellungnahme:

    Die Beratungshilfebewilligung unterliegt nach § 9 RpflG nicht der Dienstaufsicht. Der RA kann im Rechtsmittelverfahren gegen einen negativen Beschluss vorgehen. Sachfremde Erwägungen wurden nicht getroffen.


    Das sollte reichen :teufel:



    Stimmt, cool :D ;)

    (...) Und eigentlich hätte er auf seine Wischiwaschi-Anträge (die man stellenweise kaum lesen kann...) auch Wischiwaschi-Scheine verdient.(...)



    . . . wenn es natürlich so ist, dann könnte man sicher dran denken :teufel: aber es würde wohl doch ein Eigentor :(

    Aber TiKa's Vorschlag zu den DABs ist doch prima :D

  • Hinweis:
    Das Klarnamenverbot gilt trotz der Lockerungen im Off Topic-Bereich für den Fachbereich weiterhin, wenn diese Teil eines Verfahrens sind.

    Nr. 8 der Forenregeln lautet:

    Zitat


    8. Nennung von Klarnamen

    Klarnamen, Adressen, Telefonnummern etc. sind grundsätzlich unerwünscht, insbesondere im fachlichen Austausch. Ersetzen Sie also bespielsweise Sparkasse München durch einen unkenntlichen Namen wie etwa Bank A usw. Wenn Sie hiervon abweichen wollen, fragen Sie bitte vorher beim Eigentümer von rechtspflegerforum.de nach. Ohne Verfremdung können zB Hersteller, Produkte, Sportvereine und Personen der Zeitgeschichte genannt werden, sofern diese nicht Beteiligte in einer bestimmten diskutierten (fachlichen) Angelegenheit sind.




    li_li
    Mod.

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    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

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