Umfrage - Rechtspfleger nach Laufbahnaufstieg

  • Welche Rechtspfleger haben diesen Beruf nach dem Laufbahnaufstieg vom mittleren Dienst ergriffen? Vielleicht können ja einige "Leidensgeschichten" :ironie: kurz dargestellt werden? Herzlichen Dank dafür!

    Gruß.

    Olaf

  • Ich habe 1994 meine Laufbahn als mittlerer abgeschlossen und habe dann 2004 meinen Aufstieg als Rechtspfleger gemacht (Land BW). Dieses habe ich letztes Jahr abgeschlossen. Leidensgeschichte gibt es dazu nicht. Habe es nicht bereut. Auch wenn das Studium kein Spaziergang war. Nicht aus fachlicher Sicht, sondern weil es am Anfang echt ungewohnt war mal wieder was "richtig zu lernen". Das Gehalt wurde ja weiterbezahlt und ich kam nach Prüfung gleich (wieder) auf mein Heimatgericht.....
    Oder hast du spezielle Fragen ??

  • Ich habe 1994 meine Laufbahn als mittlerer abgeschlossen und habe dann 2004 meinen Aufstieg als Rechtspfleger gemacht (Land BW). Dieses habe ich letztes Jahr abgeschlossen. Leidensgeschichte gibt es dazu nicht. Habe es nicht bereut. Auch wenn das Studium kein Spaziergang war. Nicht aus fachlicher Sicht, sondern weil es am Anfang echt ungewohnt war mal wieder was "richtig zu lernen". Das Gehalt wurde ja weiterbezahlt und ich kam nach Prüfung gleich (wieder) auf mein Heimatgericht.....
    Oder hast du spezielle Fragen ??

    Hallo Nise-Girl,

    danke für die kurze Geschichte. Mich würde interessieren,
    1. ob bei Dir Zeiten des Studiums wegen der vorherigen Laufbahn im mittleren Dienst abgekürzt wurden;
    2. wie viele Jahre Du Dich bewerben musstest, bevor es mit dem Aufstieg klappte;
    3. ob und wie viele Aufstiegsstellen in BW jedes Jahr ausgeschrieben werden;
    4. welchen Einfluss das bei anderen Bewerbern vorhandene Abitur auf Dich hatte (Bevorzugung/Gewichtung der Aufstiegsvoraussetzungen);
    5. in welcher Form ein Auswahlverfahren vor dem Aufstieg stattfand.

    Herzlichen Dank für die Mühe!

    Olaf

  • Hallo,

    ich möchte mich hiermit der Umfrage von Olaf anschließen.
    Es wäre mir vorab sehr wichtig, folgende Fragen geklärt zu haben:

    1. zur fachtheoretischen Ausbildung in Berlin an der Fachhochschule:
    - sind die 18 Monate durchgehend oder etappenweise
    - wie sind die täglichen Unterrichtszeiten

    2.zur praktischen Ausbildung an den Gerichten:
    - wie sind die weiteren 18 Monate (oder 12 Monate bei Aufstiegsbeamten????) gestaffelt (LG, STA, AG)
    - wie oft und wo findet evtl. Begleitunterricht statt
    - findet während der Ausbildung das Heimatgericht und der bisherige Landgerichtsbezirk Berücksichtigung?

    3.bestehen während der Ausbildung Unterschiede zwischen Aufstiegsbeamten und den anderen Rechtspflegeranwärtern (bezogen z.B. auf Ausbildungsinhalte, praktisches Arbeiten, Ausbildungsgerichte o.ä.; nicht bezogen auf Beamtenstatus und Vergütung)

    4. findet nach der Ausbildung das bisherige Heimatgericht Berücksichtigung
    5. zur Vergütung: ich gehe davon aus, dass das Dienstalter (Zweijahresrhythmus, Dreijahresrhythmus…) weiterläuft und nicht neu beginnt, liege ich da richtig???

    Im Voraus schon herzlichen Dank für mögliche Antworten!!!!!!

  • Sorry dass ich mich jetzt erst wieder melde :oops:

    Zu Olafs Fragen:
    1. eine Abkürzung des Rpfl Studiums gab es nicht. Musste die vollen 3 Jahre machen. Es gab auch keine Unterscheidung zu den anderen Studenten.
    2. bei mir hats gleich bei der ersten Bewerbung geklappt. Waren aber einige Mitbewerber dabei die das 2. oder 3. Mal "dabei" waren. Meine Mitstudenten vom Aufstieg waren aber auch meiste Leute, bei denen es gleich beim ersten Mal geklappt hat.
    3. Es ist ganz unterschiedlich wieviele Stellen ausgeschrieben werden. Aber mehr als 4 waren es nach meiner Info noch nie. In BW ist ja noch die Besonderheit, dass sich OLG Stuttgart und OLG Karlsruhe mit Bewerberauswahl jährlich "abwechseln".
    4. wie letztendlich die Bewerber für Aufstieg ausgewählt wurden kann ich nicht sagen. Wir liefen aber völlig "außer Konkurrenz" zu den Bewerbern direkt vom Abi. Soviel ich weiss werden erst die "Neueinsteiger" ausgewählt und dann festgelegt wieviele Aufstiegsbeamte zugelassen werden können.
    5. Das Verfahren lief wie folgt ab:
    - Bewerbung nach Ausschreibung über GL
    - Anlaßbeurteilung von GL mit Stellungnahme zur Geeignetheit für den gehobenen Dienst
    - erstes Auswahlverfahren ob überhaupt zum Test zugelassen
    - schriftlicher Test (Multiple choice , Allgemeinwissen)
    - Bewerbungsgespräch , teilw. mit Mitbewerbern zusammen und es musste eine Diskussion nach vorgegebenem Thema geführt werden
    - 3 Monate später Zulassung und Abordnung an FH Schwetzingen

    Zu Olaf bzw. Fine:
    Die Bezüge werden während der Ausbildung weiterbezahlt und auch Dienstjahre usw. laufen weiter. Man wird ja an die FH bzw. an das Ausbildungsgericht abgeordnet und verrichtet quasi dort seinen Dienst.
    Statt Akten bearbeiten wird halt gelernt:D
    Man kann nur während der Ausbildung nicht (mehr) befördert werden. Nach erfolgreichem Abschluss führt man die Bezeichnung JS/JOS als geprüfter Rechtspfleger und hat ca. 1 Jahr "Probezeit". In dieser Zeit macht man Rechtspflegertätigkeiten und bekommt noch weiter sein mittleres Gehalt (so quasi als"Ausgleich"). Danach dann JI mit A9 und Dienstaltersstufen werden beibehalten ! Beamter ist man ja sowieso schon....

    Wie die Ausbildung in den einzelnen bundesländern ist weiss ich natürlich nicht. Aber wie mir bekannt ist, ist während der praktischen Ausbildung das fürs Wohnort zuständige Gericht das Stamm- und Ausbildungsgericht. also schon in Heimatnähe- vorausgesetzt man wohnt im gleichen Bundesland wie man später arbeitet!
    Wir hatten einmal die Woche eine Arbeitsgemeinschaft , wo auch Klausuren geschrieben wurden. Die Arbeitsgemeinschaft war am LG.
    Die Zeiten waren immer sehr human. Auf vielen Abteilungen musste man während Praxis nicht mal die 41-Stunden arbeiten....:teufel: Auch die ArbGem war immer rechtzeitig aus (gegen 14.30 Uhr).


    Ich hatte dann wirklich das große Glück nach der Prüfung an mein Heimat bzw. Ausbildungsgericht zu kommen. Also Faktoren wie Alter, Familienstand, Kinder, Grundbesitz sind schon berücksichtigt worden. Ein Kollege, der ungebunden ist/war konnte nicht ans Heimatgericht. Im Endeffekt so, wie es als Beamter immer passieren kann....

  • Auch wenn ich nicht aus dem mittleren Dienst komme ... aber eine Abkürzung des Studiums ist gar nicht möglich. Die Ausbildung gliedert sich doch in praktische und theoretische Teile.
    Wie wollte man auch eine Abkürzung des (übrigens zeitlich festgelegten) Studiums begründen?

  • Eine Abkürzung ist generell nicht möglich. Man durchläuft das "ganz normale Studium" :strecker Da gibts keine "Extrawurst". Wie die Ausbildung gegliedert ist ist vom Bundesland abhängig... Aber sie gliedert sich in Studium und Praxis.
    Also im ersten Studiumsteil hat man es echt ganz locker, weil man die meisten Sachen schon mal gehört hat und ja weiss um was es geht. Wenn man da dann gleich "Lücken" ausgleicht ist das kein Problem und man hat auch sonst noch Zeit für andere Sachen.
    In der Praxis ist man auch gern gesehen, da man schon mal weiss wie eine Akte aussieht und auch schneller selbständig arbeiten kann. Aber im weitere Studienabschnitt sind dann alle "gleichauf" und meist tut man sich als Praktikter dann schwerer mit Klausuren, als die die alles nur theoretisch drauf haben. Selten sind Aufstiegsbeamte die besten Studenten ;) (also 12 Punkte +) .Aber es ist mir auch nicht bekannt dass einer mal wiederholt hat !

  • Auch wenn ich nicht aus dem mittleren Dienst komme ... aber eine Abkürzung des Studiums ist gar nicht möglich. Die Ausbildung gliedert sich doch in praktische und theoretische Teile.
    Wie wollte man auch eine Abkürzung des (übrigens zeitlich festgelegten) Studiums begründen?




    In Brandenburg mit § 8 Abs. 2 BbgRpflAO: Die Zeit der Tätigkeit im mittleren Justizdienst kann bis zu einer Dauer von sechs Monaten auf die berufspraktischen Studienzeiten angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts im Einvernehmen mit dem Leiter der Fachhochschule, der der Beamte zugewiesen ist.


    @Nise-Girl: Vielen Dank für die wirklich umfangreiche Antwort. Hatte schon befürchtet, dass sich gar keiner mehr die Mühe macht (verständlicherweise, bei sooo vielen Fragen)!:2danke

  • Hallo Fine,
    ich hab meine Ausbildung in Brandenburg gemacht und da gab es wärend des Studiums - bis auf die Vergütung - keine Unterschiede zwischen den Aufstiegsbeamten und den Neueinsteigern.

    Die Vorlesungen usw. an der FHVR fingen immer um 9.00 Uhr an und gingen je nachdem bis 14.00 - 16.00 Uhr. Also auch für Pendler kein Problem. In den Praktikumsabschnitten musste man täglich glaub ich 6 Std. anwesend sein - die Zeiten konnte man mit dem Ausbilder abstimmen.

    Das Studium war so gestaffelt, dass einige Monate Studium an der FHVR vorgesehen waren und zwischendurch dann wieder ein Semester Praktische Ausbildung an den einzelnen Gerichten in den jeweiligen Fachgebieten. Wie lange die einzelnen Phasen gingen, kann ich dir nicht mehr genau sagen, (am Anfang mehr, dann immer weniger) jedenfalls lohnte es sich, ein Zimmer o. ä. zu mieten.

  • @ alle:

    Vielen herzlichen Dank für eure Stellungnahmen!

    Freundliche Grüße und schöne Pfingsten.

    Olaf Gasbricki

  • Hallo Leute,

    ich möchte meinen Beitrag, der mittlerweile schon einige Monate alt ist, wieder "aus der Versenkung" holen, um zu erfahren, wie oft es diejenigen unter euch, die den Aufstieg gemacht haben und nunmehr Rechtspfleger sind, versucht haben, bis sie zum Aufstieg zugelassen wurden.

    Es ist, zumindest in einigen neuen Bundeslängern, fast ungeschriebenes Gesetz, dass man bei der ersten Bewerbung nicht genommen wird...

    Danke für eure Mitteilungen!

    Liebe Grüße - Olaf

  • Hallo,
    Ich habe 1991 meine Ausbildung für den mittleren Dienst beendet. Aufgrund meiner Abschlussnote dort brauchte ich "nur" zwei Jahre planmäßig im mittleren Dienst zu arbeiten, bevor ich mich bewerben konnte.
    Da ich das damals jedoch nicht so richtig verstanden habe, ab wann die Zeiten laufen, habe ich mich beim ersten Mal zu früh beworben und habe da eine Absage bekommen - leider ohne Begründung, die ich mir dann selber erfragen musste.

    Die zweite Bewerbung war dann nach der richtige Zeit und ich bin dann auch sofort genommen worden.

    Da mein Ziel jedoch schon seit längerer Zeit war, Rechtspflegerin zu werden, hatte ich meine Fachhochschulreife nachgeholt. Ich weiß nicht, ob sich dies auch noch positiv ausgewirkt hat.

    Vorstellungstest oder ein Vorstellungsgespräch habe ich nicht mehr "über mich ergehen" lassen müssen.

    Während meiner Anwärterzeit habe ich mein volles mittleren-Dienst-Gehalt bekommen und brauchte zusätzlich nichts für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Außerdem habe ich einmal im Monat eine Heimfahrt bezahlt bekommen.
    Neben dem finanzellen Vorteil war ich froh, bereits einige Zeit in der Justiz gearbeitet zu haben. Einiges habe ich einfach besser verstanden, da man ja vieles schon in den Akten gesehen oder "abgeschrieben" hat.

    Im Nachlass oder in der ZPO konnten wir Aufstiegsbeamte auch auf bereits gelerntes zurückgreifen. Die gesetzliche Erbfolge und Klausel- und Zustellungsprobleme hatte ich damals in Brakel auch gelernt.

    Der Stoff ist natürlich viel umfangreicher und die Fälle werden auch anders bearbeitet. In Brakel haben wir einen Teil der Prüfungsschema auswendig in den Klausuren hinschreiben können, dies ist im gehobenen Dienst anders.

    Trotzdem würde ich auch heute noch jedem Beamten aus dem mittleren Dienst zu dem Schritt raten. Die Arbeit ist einfach abwechselungsreicher und man kann sich die Arbeitszeit auch persönlich besser einteilen.

    Ich habe 1995 meine Anwärterzeit für den gehobenen Dienst begonnen. Damals war ich 28 Jahre alt und ich fand es toll, wieder mit jungen Leuten zusammen zu sein.
    Ich behaupte, dass sich neben dem beruflichen Horizont auch der private Horizont ganz erheblich erweitert. Durch die neuen Kollegen oder auch die Dozenten habe ich Denkanstöße erhalten, die ich mit Sicherheit nicht bekommen hätte, wenn ich weiter auf der Geschäftsstelle geblieben wäre. Dafür bin ich heute noch dankbar.

    Viele Grüße

    Birgit-Vanessa

  • Hallo

    auch ich bin "Aufsteiger". Bei mir wars der 2 Versuch der letztlich den Erfolg, sprich die Zulassung brachte. Dieses ungeschriebene Gesetz, daß die erste Bewerbung erfolglos sein soll, hab ich auch gehört.

    2004 hats dann geklappt, vorher mußte ich einen schriftlichen Eignungstest und eine mündliche Diskussionsrunde über mich ergehen lassen. Zum September 2004 erfolgte dann der Einzug in Schwetzingen...Das Studium war kein Zuckerschlecken, aber ich habs über und bestanden und doch recht froh drum es getan zu haben. Wer Interesse hat weiterzukommen, bereit ist zu lernen, ein großes Maß an Frustrationstoleranz mitbringt der ist als Aufsteiger richtig.

  • .Aber es ist mir auch nicht bekannt dass einer mal wiederholt hat !


    Mir schon...




    mir auch ...
    [Blockierte Grafik: http://www.cosgan.de/images/midi/froehlich/a055.gif]
    Grüße an Dich - Meridian - meld Dich mal wieder.

    Bin auch Aufstiegsbeamtin. 1990 Prüfung im mittleren Dienst (Fachgerichtsbarkeit "unordentliche Gerichtsbarkeit"). 1998 - 2001 Aufstieg ("ordentliche Gerichtsbarkeit"). Wie bereits mehrfach erwähnt, janz normales Repfl.-Studium. Anschließend ein knappes Jahr, weiter planstellenmäßig im mittleren Dienst - betraut/beauftragt mit Aufgaben des gehobenen Dienstes (statt Beamter auf Probe).
    1. Aufstiegsantrag abgelehnt, da laut landesrechtlicher Vorschrift die Voraussetzungen für den Aufstieg zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw der Antragstellung noch nicht vorlagen (zum möglichen Aufstiegsbeginn, wären sie vorgelegen).
    2. Antrag war erfolgreich.
    Wir waren insgesamt drei Aufstiegsbeamte in meinem Jahrgang.

  • Zitat von wolle-schwester


    1. Aufstiegsantrag abgelehnt, da laut landesrechtlicher Vorschrift die Voraussetzungen für den Aufstieg zum Zeitpunkt der Bewerbung bzw der Antragstellung noch nicht vorlagen (zum möglichen Aufstiegsbeginn, wären sie vorgelegen).
    2. Antrag war erfolgreich.
    Wir waren insgesamt drei Aufstiegsbeamte in meinem Jahrgang.

    Die Anmerkung zu Ziffer 1 ist sehr interessant. Denn einige Laufbahnverordnungen schreiben vor, dass man zum Aufstieg nur zugelassen werden darf, wenn man ein Beförderungsamt erreicht hat. Interessant ist beispielsweise die Frage, wie ein Aufstiegsbewerber zu behandeln ist, der zum Zeitpunkt der Bewerbung das Aufstiegsamt noch nicht erreicht hat, dieses jedoch bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (leider hatte er die Bewerbung unmittelbar nach Ausschreibung der Aufstiegsstelle eingereicht) noch erreicht. Die Regelungen in den LVOen sollten doch so zu interpretieren sein, dass die Voraussetzung des erreichten Beförderungsamtes spätestens bis zum Abschluss des Auswahlverfahrens erfüllt sein muss (also bis dahin nachgeholt werden kann), nicht aber bereits bei Eingang der Bewerbung erfüllt sein muss. Im letzteren Fall besteht ja (leider) die theoretische Möglichkeit, dass die über den Aufstieg entscheidende Stelle eine solche Bewerbung aussortiert, selbst wenn der Bewerber darauf hinweist, dass diese Voraussetzung in Bälde erfüllt sein wird.

    Hat jemand von euch insoweit vielleicht Erfahrungswerte?

    Danke und Gruß - OlafG

  • Also bei mir in Baden Württemberg spielte das soweit ich weiß keine Rolle, ich war während des Bewerbungsverfahrens Justizsekretär. Dies bleib dann während des gesamten Studiums so. Die Beförderungen die meine Jahrgangskollegen aus dem mittleren Dienst zwischenzeitlich erhalten haben gingen an mir vorbei. Nach der Prüfung hab ich dann von der Tätigkeit als Rechtspfleger gearbeitet, war aber Justizsekretär als geprüfter Rechtspfleger und hab weiter A6 verdient. Hat zu der komischen Situation das fast alle Geschäftsstellenbeamten mit den ich zusammengearbeitet habe mehr verdient haben als ich...
    Inzwischen ist das zum Glück vorbei und ich bin A9 und hab das ganze auch ohne z.A.

  • Da sind sowieso Änderungen im Gange, wenn nächstes Jahr das neue Beamtengesetz in Kraft tritt - Genaues weiss ich nicht, aber betrifft auch Aufstiegsmöglichkeiten - geht dann glaube ich erst ab A8 aufwärts:daumenrun

    Wir taumeln durch die Straßen, so als wären wir jung und schön.

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