Pfüb mit zwei Schuldnern

  • Hallo,

    kann ich einen Pfüb beantragen gegen die beiden Gesamtschuldner mit zwei verschiedenen Drittschuldnern (jeweils die Arbeitgeber) oder muss ich erstmal gegen den einen vollstrecken und dann gegen den anderen?

    Danke

    Liebe Grüße

  • Das geht bei Gesamtschuldnern prinzipiell schon, vorausgesetzt das selbe Vollstreckungsgericht und derselbe Rpfl ist für beide auch zuständig.

    Kostet aber bei unterschiedlichen DS trotzdem zweimal Gerichtskosten - also warum sollte man da nicht gleich zwei PfÜBs beantragen.
    Schau mal diesbezüglich bei Stöber RN 847.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Sinn und Zweck der ganzen Sache ist ja eigentlich, dass ich gegen die Schuldner so schnell wie möglich vollstrecken will, wenn möglich gleich gegen beide.

    Oder kann ich da zwei Pfübs beantragen mit dem gleichen Titel, wenn ich alles zugleich ans Vollstreckungsgericht gebe?

  • Sinn und Zweck der ganzen Sache ist ja eigentlich, dass ich gegen die Schuldner so schnell wie möglich vollstrecken will, wenn möglich gleich gegen beide.

    Oder kann ich da zwei Pfübs beantragen mit dem gleichen Titel, wenn ich alles zugleich ans Vollstreckungsgericht gebe?




    klar kannst du machen. aber bei dem einen Pfüb in den Antrag schreiben, dass der Titel bei dem anderen Antrag ist (falls doch verschiedene Rpfl. zuständig sind)

  • Die Schnelligkeit spräche für 2 PfÜBs (mit einem großen, dicken Vermerk, wie von Tini schon angemerkt, dass der Titel beim anderen Antrag ist). Denn dann könnte sozusagen zeitgleich an die DS zugestellt werden und nicht notwendigerweise nacheinander.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Ich hab mal eine Frage zu den Gerichtskosten für einen Pfüb. An meinem neuen Gericht wird das wie folgt gehandhabt bei 2 Schuldnern:

    a) 2 Schuldner - 1 Drittschuldner (zb Bank) = 15 €
    b) 2 Schuldner - unterschiedliche Drittschuldner (zb jeweiliger AG)= 30 €

    Das kenne ich so gar nicht. Dachte immer, dass bei 2 Schuldnern immer 30 € fällig werden. Die Kollegin die das angeordnet hat, ist leider nicht mehr im Dienst. Wie macht ihr das?

  • Ich hab mal eine Frage zu den Gerichtskosten für einen Pfüb. An meinem neuen Gericht wird das wie folgt gehandhabt bei 2 Schuldnern:

    a) 2 Schuldner - 1 Drittschuldner (zb Bank) = 15 €
    b) 2 Schuldner - unterschiedliche Drittschuldner (zb jeweiliger AG)= 30 €

    Das kenne ich so gar nicht. Dachte immer, dass bei 2 Schuldnern immer 30 € fällig werden. Die Kollegin die das angeordnet hat, ist leider nicht mehr im Dienst. Wie macht ihr das?




    Ganz klarer Fall: Pro Schuldner 15 € (siehe VV 2111 GKG)

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

  • Immer pro Schuldner 15,00 EUR - egal wie viele Drittschuldner ...

    Steht so in unseren Revisorenrichtlinien :D ...




    Das steht nicht nur da, sondern seit "neusten" auch konkret im VV 2111 GKG

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

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