Hallo,
kann ich einen Pfüb beantragen gegen die beiden Gesamtschuldner mit zwei verschiedenen Drittschuldnern (jeweils die Arbeitgeber) oder muss ich erstmal gegen den einen vollstrecken und dann gegen den anderen?
Danke
Liebe Grüße
Pfüb mit zwei Schuldnern
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Das geht bei Gesamtschuldnern prinzipiell schon, vorausgesetzt das selbe Vollstreckungsgericht und derselbe Rpfl ist für beide auch zuständig.
Kostet aber bei unterschiedlichen DS trotzdem zweimal Gerichtskosten - also warum sollte man da nicht gleich zwei PfÜBs beantragen.
Schau mal diesbezüglich bei Stöber RN 847. -
Sinn und Zweck der ganzen Sache ist ja eigentlich, dass ich gegen die Schuldner so schnell wie möglich vollstrecken will, wenn möglich gleich gegen beide.
Oder kann ich da zwei Pfübs beantragen mit dem gleichen Titel, wenn ich alles zugleich ans Vollstreckungsgericht gebe? -
Sinn und Zweck der ganzen Sache ist ja eigentlich, dass ich gegen die Schuldner so schnell wie möglich vollstrecken will, wenn möglich gleich gegen beide.
Oder kann ich da zwei Pfübs beantragen mit dem gleichen Titel, wenn ich alles zugleich ans Vollstreckungsgericht gebe?
klar kannst du machen. aber bei dem einen Pfüb in den Antrag schreiben, dass der Titel bei dem anderen Antrag ist (falls doch verschiedene Rpfl. zuständig sind) -
Die Schnelligkeit spräche für 2 PfÜBs (mit einem großen, dicken Vermerk, wie von Tini schon angemerkt, dass der Titel beim anderen Antrag ist). Denn dann könnte sozusagen zeitgleich an die DS zugestellt werden und nicht notwendigerweise nacheinander.
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Ich hab mal eine Frage zu den Gerichtskosten für einen Pfüb. An meinem neuen Gericht wird das wie folgt gehandhabt bei 2 Schuldnern:
a) 2 Schuldner - 1 Drittschuldner (zb Bank) = 15 €
b) 2 Schuldner - unterschiedliche Drittschuldner (zb jeweiliger AG)= 30 €
Das kenne ich so gar nicht. Dachte immer, dass bei 2 Schuldnern immer 30 € fällig werden. Die Kollegin die das angeordnet hat, ist leider nicht mehr im Dienst. Wie macht ihr das? -
Ich hab mal eine Frage zu den Gerichtskosten für einen Pfüb. An meinem neuen Gericht wird das wie folgt gehandhabt bei 2 Schuldnern:
a) 2 Schuldner - 1 Drittschuldner (zb Bank) = 15 €
b) 2 Schuldner - unterschiedliche Drittschuldner (zb jeweiliger AG)= 30 €
Das kenne ich so gar nicht. Dachte immer, dass bei 2 Schuldnern immer 30 € fällig werden. Die Kollegin die das angeordnet hat, ist leider nicht mehr im Dienst. Wie macht ihr das?
Ganz klarer Fall: Pro Schuldner 15 € (siehe VV 2111 GKG) -
Immer pro Schuldner 15,00 EUR - egal wie viele Drittschuldner ...
Steht so in unseren Revisorenrichtlinien ... -
Pro Schuldner 15 €. "Das war schon immer so"
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Wird hier auch so gehandhabt pro Schuldner 15,- Euro unabhängig von der Anzahl der DS
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Immer pro Schuldner 15,00 EUR - egal wie viele Drittschuldner ...
Steht so in unseren Revisorenrichtlinien ...
Das steht nicht nur da, sondern seit "neusten" auch konkret im VV 2111 GKG -
Immer pro Schuldner 15,00 EUR - egal wie viele Drittschuldner ...
Steht so in unseren Revisorenrichtlinien ...
Das steht nicht nur da, sondern seit "neusten" auch konkret im VV 2111 GKG
So sieht das aus:daumenrau -
Weiß zufällig jemand, seit wann das so eindeutig in KV 2111 steht?
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